Urlaubszeit gleich Einbruchszeit?

Nach Homeoffice und Reisesperre freuen sich viele Menschen nun auf den langersehnten Sommerurlaub. Egal ob Tagesausflüge, Ferien in Deutschland oder gar Reisen ins Ausland – wenn im Sommer Häuser und Wohnungen menschenleer sind, haben Einbrecher Hochkonjunktur. Aber stimmt das überhaupt?
Dirk Bienert, Sicherheitsexperte und Geschäftsführer des Sicherheitsdienstleisters Blockalarm GmbH, klärt auf über Sicherheitsmythen zur Reisezeit und gibt Tipps für ein gesichertes Eigenheim während des Urlaubs.

Mythos 1: Täter brechen bevorzugt in der Urlaubszeit ein

„Dies stimmt nur zum Teil. Einbrecher haben das ganze Jahr über Saison. Täter nutzen zwar die Ferienzeit, da hier das Eigenheim häufiger über einen längeren Zeitraum unbewohnt ist, aber auch die Herbst- und Wintermonate verzeichnen hohe Einbruchsraten. Grundsätzlich steht für Täter weniger die Jahreszeit, sondern eher die Tageszeit im Fokus. Vor allem zu den typischen Arbeits-, Schul- und Einkaufszeiten befinden sich Bewohner außer Haus. Bei Abwesenheit – egal zu welcher Jahreszeit – sollten deshalb Fenster und Türen immer verschlossen und verriegelt sowie eventuell vorhandene Alarmsysteme eingeschaltet sein.“

Mythos 2: Nachbarn passen schon auf

„Viele Menschen sind so freundlich und leeren auf Nachfrage den Briefkasten ihres verreisten Nachbarn und werfen hin und wieder ein Auge darauf, ob alles in Ordnung ist. Aber auch wenn aufmerksame Nachbarn bei Auffälligkeiten die Polizei benachrichtigen, können sie nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit wachsam sein. Insbesondere wenn Nachbarn nicht über die anstehende Reise Bescheid wissen, ignorieren sie womöglich ungewöhnliche Geräusche und verhalten sich eher zurückhaltend. Idealerweise schützen Bewohner ihr Eigentum deshalb mit Sicherheitsmaßnahmen wie Zusatzschlössern oder Alarmanlagen. Auch mithilfe kleiner technischer Geräte wie TV-Simulatoren oder Zeitschaltuhren für Licht und Radios erscheinen Häuser bewohnt.“

Mythos 3: Bei mir gibt es eh nichts zu holen

„Entgegen landläufiger Meinungen suchen sich Einbrecher nicht bloß wohlhabende Gegenden aus. Täter sind hauptsächlich auf handliche Wertgegenstände aus und weniger auf große Elektrogeräte. Mit Schmuck, Handys oder Bargeld lässt sich eine Flucht notfalls schneller realisieren als mit einem sperrigen Fernseher. Kriminelle brechen sowohl in einsame Landhäuser als auch in Wohnungen in Hochhäusern ein, denn ausschlaggebend ist die Zugänglichkeit des Hauses. Fahrräder, Mülltonnen, Tische, Stühle und Leitern bieten Einbrechern ideale Kletterhilfen, um auf Terrassen oder Balkone zu gelangen. Türen und Fenster in solchen Bereichen sowie auch im Keller stehen im Fokus der Täter, da sie oft weniger gesichert sind. Vor der Abreise gilt es diese für ungebetene Gäste unzugänglich zu machen.“

Mythos 4: Rollläden bieten genug Schutz vor Einbrechern

„Auf keinen Fall sollten Jalousien während des gesamten Urlaubs heruntergelassen bleiben. Sie signalisieren, dass sich niemand im Haus befindet. Außerdem scheuen sich Täter mittlerweile nicht mehr davor, Rollläden aufzubrechen. Bei einem möglichen Einbruch entstehen so nur größere materielle Schäden. Wenn Nachbarn oder Bekannte es zeitlich nicht leisten können, die Jalousien abends zu schließen und morgens zu öffnen, gilt es diese oben zu lassen.“

Mythos 5: Versicherungen kommen für alle entstandenen Schäden auf

„Hausratversicherungen mit integriertem Einbruchdiebstahlschutz kommen in der Regel für entstandene Schäden an Fenstern und Türen auf. Dennoch ist in jedem Fall genau auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu achten. So müssen Betroffene für einen Leistungserhalt oftmals verschiedene Nachweise erbringen. Im Ernstfall erweist sich eine detaillierte Liste aller Wertgegenstände als nützlich. Am besten wird diese Dokumentation an einem sicheren Ort, wie zum Beispiel in einem Bankschließfach, aufbewahrt. Auch müssen Einbruchsopfer beweisen können, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben. Schon aufgrund eines gekippten Fensters oder nicht verriegelter integrierter Schlösser verweigern Versicherungen gegebenenfalls die Kostenübernahme.“

Quelle: BLOCKALARM / Borgmeier Public Relations

19.07.2020

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