Private Bauherren können Steuern sparen

Aufwendungen für den Bau neuer Mietwohnungen und den Umbau von Nichtwohnräumen zu Mietwohnungen können Bauherren als Sonderabschreibung steuerlich absetzen. Möglich macht dies der Paragraph 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Vorhaben, die auf Grund eines nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige verwirklicht werden. 
Das ist laut Verband Privater Bauherren (VPB) interessant für private Bauherren, die auch heute schon über 80 Prozent der Wohnungen auf dem deutschen Markt zur Verfügung stellen. Sie können nun befristet auf vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung steuerlich geltend machen – zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Das summiert sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent. Mehrere Bedingungen sind daran geknüpft: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden.

Es gibt eine doppelte Kostengrenze: Werden 3.000 Euro pro Quadratmeter überschritten, gibt es gar keine Förderung, liegen die Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Quadratmeter ist die Bemessung der Förderung auf 2.000 Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Außerdem sind Aufwendungen für das Grundstück und für die Außenanlagen – auch im Falle der Anschaffung – nicht begünstigt. Wer über Neubau, Umbau oder Anbau nachdenkt, sollte sich frühzeitig von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen, damit die Kosten unterm Limit bleiben und Baumängel vermieden werden.

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

02.06.2020

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