VPB: Grundstücksteilung nicht überall möglich

Grundstücke sind rar. Viele Bauherren kommen deshalb auf die Idee, ein großes Altbaugrundstück zu kaufen und zu parzellieren. Die abgeteilte Fläche soll verkauft werden, der Erlös die eigene Finanzierung erleichtern. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät bei solchen Ideen zur Vorsicht, denn Grundstücksteilungen sind nicht ohne Weiteres möglich. 
Zwar ist in manchen Kommunen die Nachverdichtung ausdrücklich erwünscht, aber die Parzellierung eines bestehenden Areals ist ein amtlicher Vorgang und gesetzlich geregelt. Zunächst muss immer geklärt werden, ob das Grundstück überhaupt geteilt werden darf. Ist das der Fall, muss das Vermessungsamt, meist aber ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Zur Eintragung der neuen Grundstücke im Grundbuch durch das Amt müssen auch Unterlagen vom Notar beurkundet werden. Dabei fallen auf allen Seiten Gebühren an. Außerdem muss das neue Grundstück erschlossen werden. Bei einem Hinterliegergrundstück bedeutet das lange Wege für die Hausanschlüsse, eine Zufahrt für die Feuerwehr und Wegerechte. Das beeinträchtigt dann auch den vorderen Nachbarn. Der VPB rät, diese Detailfragen lieber vor als nach dem Kauf des Grundstücks zu klären.

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

31.03.2020

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