Energieversorger und Gasanbieter E.ON Hanse sich die zusätzlichen Beiträge gesichert, die zu viel gezahlt wurden, aber das Landesgericht Hamburg sieht das anders. Rund 75.000 Euro wandern zurück in die Tasche der Gasabnehmer. Dank der Klage der Verbraucherzentrale verurteilte das Gericht den Gasversorger zu einer sofortigen Rückzahlung.">

Gaskunden gegen E.ON Hanse

Gerne hätte der Energieversorger und Gasanbieter E.ON Hanse sich die zusätzlichen Beiträge gesichert, die zu viel gezahlt wurden, aber das Landesgericht Hamburg sieht das anders. Rund 75.000 Euro wandern zurück in die Tasche der Gasabnehmer. Dank der Klage der Verbraucherzentrale verurteilte das Gericht den Gasversorger zu einer sofortigen Rückzahlung.
Für 55 Gaskunden heißt es jetzt Geld zurück, denn die Verbraucherzentrale hat exemplarisch gegen den Gasanbieter E.ON geklagt. Die Rückforderungsansprüche wurden Aufgrund von zu hohen Abrechnungen eingeklagt. Damit scheint ein Sieg der Verbraucher im Kampf gegen die immer teurer werdenden Gaspreise errungen zu sein.

Die neuen Preisbestimmungen von E.ON Hanse stießen auf großen Unmut und viele Verbraucher sahen es nicht ein, bei diesem Preisspiel mitzumachen. Daher stellten sich viele Kunden gegen den Gasanbieter und versuchten in Gemeinschaft einen Stopp der permanenten Preiserhöhungen zu erwirken. Nach Informationen der Verbraucherzentrale haben insgesamt 55.000 Kunden seit 2004 den Bestimmungen nicht nur widersprochen, sondern ebenfalls haben 50.000 dieser Gaskunden ihre Rechnungen nur unter Vorbehalt gezahlt. Die restlichen 5000 Kunden kürzten sogar die geforderten Beträge des Gasanbieters. Zwar versuchte E.ON Hanse die gekürzten Beiträge auf juristischem Wege entgegenzutreten, allerdings war dieser Versuch nicht von Erfolg gekrönt.

Ob die Rückzahlungen auch wirklich eintreffen werden, ist allerdings noch nicht geklärt, denn laut Aussagen eines Sprechers von E.ON Hanse heißt es, dass Rechtsmittel noch überprüft werden müssen. Somit steht fest, dass das Urteil immer noch nicht rechtskräftig ist. Die Verbraucherzentrale hingegen erwartet vom Gasanbieter hingegen, dass dem Urteil sofortige Folge geleistet wird und der Energiekonzern auf eine Berufung verzichtet. Das Geld sollte dann, abzüglich der entstandenen Prozesskosten an die klagenden Gaskunden überwiesen werden.

Der Kampf um die hohen Energiekosten hält währenddessen die Kunden des Unternehmens in Atem, denn auch wenn ein kleiner Erfolg zu verzeichnen ist, bleibt unklar, ob die geforderten Preise tatsächlich überhöht waren oder nicht. Das Urteil nimmt dazu keine Stellung. Vielmehr wird mit diesem Urteil darauf eingegangen, dass die Preisbestimmungen in den Verträgen des Gasanbieters zu unbestimmt seien und damit unwirksam sind.

Bei der Frage um die zu hohen Preise könnte es allerdings ebenfalls bald eine Entscheidung geben. Die Musterklage gegen die hohen Gaspreise, die ebenfalls von der Verbraucherzentrale (2005) eingeleitet wurde, befindet sich bereits in der zweiten Instanz und zwar beim Oberlandesgericht.

Info: Der Energieversorger und Gasanbieter E.ON beliefert weite Teile von Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit Gas und Strom und zählt zudem zu einem der größten Energiekonzernen der Welt.

Quelle: spiegel.de / e.r.

02.11.2011

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