VPB: Lückenhafter Verbraucherschutz beim Ausbauhaus

Private Bauherren, die sich für ein Ausbauhaus entscheiden, müssen im Vorfeld genau prüfen, was sie sich einkaufen und welche Arbeiten sie tatsächlich selbst erledigen müssen. Normalerweise könnten sie das in der Baubeschreibung nachlesen, die ihnen seit Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 für alle seitdem geschlossenen Verbraucherbauverträge zusteht.
Beim Ausbauhaus allerdings, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), haben die Bauherren oft gar kein Recht auf eine umfassende Bau- und Leistungsbeschreibung. Sobald mehrere Gewerke beauftragt werden müssen, um das Haus fertigzustellen, handelt es sich nämlich nicht mehr um einen Verbraucherbauvertrag. In solchen Fällen gehen auch weitere zwingende Verbraucherschutzrechte verloren, wie etwa das Recht auf die Herausgabe der Bauunterlagen oder darauf, als letzte Rate mindestens noch zehn Prozent des Geldes zu zahlen, um bei Mängeln vorher überhaupt noch ein Druckmittel in der Hand zu behalten. Der VPB rät deshalb: Wer sich mit dem Gedanken an den Kauf eines Ausbauhauses beschäftigt, sollte sich vorab vom unabhängigen Sachverständigen ausführlich über die Probleme des Projekts beraten lassen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)

29.12.2019

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