Im Dezember steigt die Zahl der Wohnungsbrände
Rauchmelder warnen vor Feuer
Vom ersten Entzünden der Tannennadeln bis zum lichterlohen Brennen des Gestecks oder des Christbaumes vergehen oft nur wenige Sekunden. Funken greifen schnell auf Gardinen und das Mobiliar über. Auch defekte Lichterketten können zu Schwelbränden führen. Im schlimmsten Fall sind neben hohen Sachschäden Verletzte und Tote zu beklagen. Die meisten Menschen werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Dabei führen in 90 Prozent der Fälle nicht die Flammen selbst zum Tod, sondern giftige Gase. Rauchmelder können bei dichtem Rauch und CO-Melder bei unsichtbarer Gasentwicklung Leben retten. Inzwischen gilt in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Beim Kauf empfiehlt die Stiftung Warentest, auf das unabhängige Qualitätszeichen "Q" zu achten. Diese Modelle seien weniger anfällig für Fehlalarme und verfügten über eine eingebaute 10-Jahresbatterie.Wer zahlt bei einem Brandschaden?
Kommt es zu einem Brandschaden am Haus, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Und für den Schaden an der Einrichtung kommt die Hausratpolice auf. Dritte können den Verursacher jedoch in Regress nehmen - zum Beispiel, wenn ein Brand auf das Nachbarhaus übergreift. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung wichtig, die für solche Schäden aufkommt. Überprüfen Sie auch, ob Ihre Privathaftpflicht Schäden durch deliktsunfähige Kinder abdeckt. Die DEVK etwa bietet diesen Schutz standardmäßig im aktuellen Premium-Schutz. Informationen hierzu gibt es unter www.devk.de.Offenes Feuer nicht aus den Augen lassen
Um das Risiko einer Brandgefahr generell zu mindern, sollte man Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen und niedergebrannte rechtzeitig wechseln. Außerdem sollten diese nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen wie Vorhängen oder an einem Ort mit starker Zugluft aufgestellt werden. Sinnvoll ist es auch, Löschmittel wie einen Wassereimer oder eine Löschdecke bereitzustellen. Beim Kauf elektrischer Lichterketten sollte man auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten.19.12.2019
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