VPB: Bauherren sollten Abnahmeprotokoll vor Unterschrift prüfen
Deshalb ist es wichtig für Bauherren, das Abnahmeprotokoll spätestens vor der Unterzeichnung noch einmal ganz genau zu prüfen: Sind tatsächlich alle angesprochenen, auch strittigen Mängel aufgenommen? Sind sie auch so formuliert, dass sie als Mangel gelten und entsprechend beseitigt werden müssen? Sind auch alle jene Mängel aufgelistet, die schon während der Bauzeit moniert wurden, aber bis zur Abnahme noch nicht beseitigt waren? Sind die Rechte der Bauherren bezüglich dieser Mängel im Protokoll vorbehalten? Eventuell muss im Abnahmeprotokoll auch ein Vorbehalt über eine zu zahlende Vertragsstrafe aufgenommen werden. Bei der Abnahme, wie auch bei der Prüfung des Abnahmeprotokolls unterstützen VPB-Berater die Bauherren.
13.10.2019
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