VPB: Bauherren sollten Abnahmeprotokoll vor Unterschrift prüfen

 Jeder Hausbau endet mit der Abnahme. Bauherren müssen sie sorgfältig vorbereiten, denn sie ist einer der wichtigsten Rechtsschritte beim Bauen, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Dabei gibt es für die eigentliche Abnahme auf der Baustelle kein festgelegtes Prozedere. Zum Beispiel ist nicht geregelt, wer das Abnahmeprotokoll schreibt. Nach Erfahrung der bundesweit tätigen VPB-Sachverständigen übernimmt meistens der Bauunternehmer das Protokoll, damit die Bauherren und ihr Sachverständiger den Blick frei haben. Allerdings gilt auch bei der Abnahme der Satz „Wer schreibt, der bleibt“. Der Protokollführer notiert in der Regel die Dinge aus seiner Sichtweise.

Deshalb ist es wichtig für Bauherren, das Abnahmeprotokoll spätestens vor der Unterzeichnung noch einmal ganz genau zu prüfen: Sind tatsächlich alle angesprochenen, auch strittigen Mängel aufgenommen? Sind sie auch so formuliert, dass sie als Mangel gelten und entsprechend beseitigt werden müssen? Sind auch alle jene Mängel aufgelistet, die schon während der Bauzeit moniert wurden, aber bis zur Abnahme noch nicht beseitigt waren? Sind die Rechte der Bauherren bezüglich dieser Mängel im Protokoll vorbehalten? Eventuell muss im Abnahmeprotokoll auch ein Vorbehalt über eine zu zahlende Vertragsstrafe aufgenommen werden. Bei der Abnahme, wie auch bei der Prüfung des Abnahmeprotokolls unterstützen VPB-Berater die Bauherren. 

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

13.10.2019

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