Klagen gegen Bausparkassen erfolgreich

Nach der Bausparkasse Badenia AG hat nun auch die LBS Südwest die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen. Die für den 16. Juli 2019 angesetzte Verhandlung (AZ XI ZR 474/18) wurde am 2. Juli 2019 abgesetzt. Das in den Bausparbedingungen der beklagten Bausparkassen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen.
Dies hatten die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden. Eine neue Kündigungswelle, die frühestens ab 2020 auf entsprechende Klauseln hätte gestützt werden können, ist damit endgültig vom Tisch.

„Das sind gute Nachrichten für die Kunden der LBS Südwest“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In einigen Tarifen hatte die LBS Südwest sich ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss in ihren Bausparbedingungen bereits seit 2005 vorbehalten. Darauf hätte sich die LBS ab dem Jahr 2020 berufen können. Gegen diese Klausel war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorgegangen. „Wir haben unser Ziel erreicht und eine weitere Kündigungswelle im Interesse der Verbraucher verhindert“, so Nauhauser. Das OLG Stuttgart hatte in seinem Urteil vom 02.08.2018 (AZ 2 U 188/17) die Berufung der Bausparkasse zurückgewiesen und entschieden, dass die angegriffene Klausel Verbraucher unangemessen benachteilige.

Zuvor hatte bereits das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 13.06.2018 (AZ 17 U 131/17) die Berufung der beklagten Bausparkasse Badenia zurückgewiesen und unter anderem dargelegt, dass auch die dort streitige Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages vereitele. Beide Bausparkassen legten zunächst Revision vor dem Bundesgerichtshof ein, zogen diese aber wieder zurück. „Die zwei nunmehr rechtskräftigen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte sind ein klares Signal an die Branche. Das gesetzliche Kündigungsrecht von im Regelfall 10 Jahre ab Zuteilung dürfen die Bausparkassen nicht nach Belieben weiter verkürzen“, so Nauhauser.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

13.08.2019

Hausbaunews

Neues Duo für smarte Heiztechnik

BRÖTJE erweitert seine digitale Regelungsplattform mit zwei neuen Komponenten: das IoT Gateway IWR DataConnect und das Raumgerät IWR IDA Basic. Beide Geräte unterstützen Installationsbetriebe und ...

Die moderne Wohnung gestalten: Zwischen ...

Die Gestaltung der eigenen Wohnung ist heute weit mehr als eine Frage des guten Geschmacks. Wohnräume spiegeln Persönlichkeit, Lebensstil und individuelle Vorlieben wider. Während früher häufig ...

Immobilien im Chiemgau: Warum die ...

Der Chiemgau zählt zu den nachgefragten Immobilienregionen Bayerns, weil er Lebensqualität, Wertstabilität und eine starke emotionale Bindung an die Region miteinander verbindet. Zwischen ...

Sicheres Arbeiten mit einem ...

Schwere Bauteile müssen bei Montagearbeiten oft exakt positioniert werden. Ein Materiallift kann dabei deutlich entlasten. Wenn einige wichtige Regeln beachtet werden, lässt sich auf diese Weise ...

Terrassenböden aus Betonsteinen

Entspannt draußen sitzen und das Leben genießen – für viele Eigenheimbesitzer ist die Terrasse der Lieblingsplatz im Garten. Wichtiges Gestaltungselement ist dabei der Bodenbelag, der bei jedem ...

Mehrgenerationen-Fertighaus: Sicher ...

Das Mehrgenerationenhaus erlebt eine Renaissance: Immer mehr Familien vereinen mehrere Generationen unter einem Dach. Emotionale, praktische und wirtschaftliche Gründe spielen dabei eine ...

Musterhäuser

NEO MH Günzburg

Preis
auf Anfrage
Fläche
166,00 m²
Miesbach

Preis
auf Anfrage
Fläche
181,66 m²
Design 17

Preis
auf Anfrage
Fläche
173,00 m²
White&Black 150 | ...

Preis ab
178.416 €
Fläche
148,77 m²
Edition E 139

Preis ab
237.671 €
Fläche
138,72 m²
Bungalow 200

Preis
auf Anfrage
Fläche
201,29 m²

0