Klagen gegen Bausparkassen erfolgreich

Nach der Bausparkasse Badenia AG hat nun auch die LBS Südwest die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen. Die für den 16. Juli 2019 angesetzte Verhandlung (AZ XI ZR 474/18) wurde am 2. Juli 2019 abgesetzt. Das in den Bausparbedingungen der beklagten Bausparkassen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen.
Dies hatten die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden. Eine neue Kündigungswelle, die frühestens ab 2020 auf entsprechende Klauseln hätte gestützt werden können, ist damit endgültig vom Tisch.

„Das sind gute Nachrichten für die Kunden der LBS Südwest“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In einigen Tarifen hatte die LBS Südwest sich ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss in ihren Bausparbedingungen bereits seit 2005 vorbehalten. Darauf hätte sich die LBS ab dem Jahr 2020 berufen können. Gegen diese Klausel war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorgegangen. „Wir haben unser Ziel erreicht und eine weitere Kündigungswelle im Interesse der Verbraucher verhindert“, so Nauhauser. Das OLG Stuttgart hatte in seinem Urteil vom 02.08.2018 (AZ 2 U 188/17) die Berufung der Bausparkasse zurückgewiesen und entschieden, dass die angegriffene Klausel Verbraucher unangemessen benachteilige.

Zuvor hatte bereits das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 13.06.2018 (AZ 17 U 131/17) die Berufung der beklagten Bausparkasse Badenia zurückgewiesen und unter anderem dargelegt, dass auch die dort streitige Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages vereitele. Beide Bausparkassen legten zunächst Revision vor dem Bundesgerichtshof ein, zogen diese aber wieder zurück. „Die zwei nunmehr rechtskräftigen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte sind ein klares Signal an die Branche. Das gesetzliche Kündigungsrecht von im Regelfall 10 Jahre ab Zuteilung dürfen die Bausparkassen nicht nach Belieben weiter verkürzen“, so Nauhauser.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

13.08.2019

Hausbaunews

Generator leihen: Flexible Energie für ...

Eine zuverlässige Stromversorgung ist für viele Unternehmen unverzichtbar – sei es auf Baustellen, bei Veranstaltungen, in der Industrie oder in der Notstromversorgung. Doch nicht jeder ...

Bezahlbarer Neubau trifft innovative ...

Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser (HvH), einer der größten und erfolgreichsten Massivhaushersteller Deutschlands, und der schwedische Wärmepumpenhersteller Qvantum Industries AB gehen eine ...

Vorsicht, Einbruchgefahr: Jeder zehnte ...

Millionen Haushalte in Deutschland könnten weniger sicher sein als bislang angenommen: Neue Daten zeigen, dass fast 10 % der Deutschen noch einen Schlüssel zu ihrer vorherigen Wohnung ...

Biogastarife verteuern Heizkosten um ...

Die Regierungsfraktionen haben ihre Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gasheizungen mit einem Biomethananteil von mindestens 10 Prozent ...

Lamellendächer für Terrassen : Die ...

Wer sich für Lamellendächer für Terrassen entscheidet, sollte auf erfahrene Fachbetriebe setzen. Eine professionelle Planung, hochwertige Materialien und eine saubere Montage sind entscheidend ...

Singles beim Immobilienkauf: Allein die ...

Der Weg ins Eigenheim folgt oft einem festen Muster: doppeltes Einkommen, gemeinsame Planung, geteilte Lasten. Frisch verheiratete Paare und junge Familien gelten noch immer als typische Ersterwerber ...

Musterhäuser

Edition B 125

Preis ab
250.365 €
Fläche
125,41 m²
Dreamline-E-140 E2

Preis
auf Anfrage
Fläche
140,13 m²
SUNSHINE 167 V6

Preis ab
436.278 €
Fläche
167,58 m²
Pico 1

Preis
auf Anfrage
Fläche
67,87 m²
Individual (Leclerc)

Preis ab
770.000 €
Fläche
192,00 m²
Balance

Preis
auf Anfrage
Fläche
161,02 m²

0