Klagen gegen Bausparkassen erfolgreich

Nach der Bausparkasse Badenia AG hat nun auch die LBS Südwest die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgezogen. Die für den 16. Juli 2019 angesetzte Verhandlung (AZ XI ZR 474/18) wurde am 2. Juli 2019 abgesetzt. Das in den Bausparbedingungen der beklagten Bausparkassen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen.
Dies hatten die Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart nach Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden. Eine neue Kündigungswelle, die frühestens ab 2020 auf entsprechende Klauseln hätte gestützt werden können, ist damit endgültig vom Tisch.

„Das sind gute Nachrichten für die Kunden der LBS Südwest“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In einigen Tarifen hatte die LBS Südwest sich ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss in ihren Bausparbedingungen bereits seit 2005 vorbehalten. Darauf hätte sich die LBS ab dem Jahr 2020 berufen können. Gegen diese Klausel war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorgegangen. „Wir haben unser Ziel erreicht und eine weitere Kündigungswelle im Interesse der Verbraucher verhindert“, so Nauhauser. Das OLG Stuttgart hatte in seinem Urteil vom 02.08.2018 (AZ 2 U 188/17) die Berufung der Bausparkasse zurückgewiesen und entschieden, dass die angegriffene Klausel Verbraucher unangemessen benachteilige.

Zuvor hatte bereits das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 13.06.2018 (AZ 17 U 131/17) die Berufung der beklagten Bausparkasse Badenia zurückgewiesen und unter anderem dargelegt, dass auch die dort streitige Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages vereitele. Beide Bausparkassen legten zunächst Revision vor dem Bundesgerichtshof ein, zogen diese aber wieder zurück. „Die zwei nunmehr rechtskräftigen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte sind ein klares Signal an die Branche. Das gesetzliche Kündigungsrecht von im Regelfall 10 Jahre ab Zuteilung dürfen die Bausparkassen nicht nach Belieben weiter verkürzen“, so Nauhauser.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

13.08.2019

Hausbaunews

Spiel-Tipp: Das Trampolin in eigenen ...

Ein schöner Garten lädt zum Bewegen, Lachen und gemeinsamen Spielen ein. Bei großem Außenspielzeug möchtest du sichergehen, dass es zu deiner Familie, deinem Garten und dem Alter deiner Kinder ...

Alarmanlagen als zeitgemäßer ...

Die Zahl der Wohnungseinbrüche nimmt das vierte Jahr in Folge zu. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind für 2025 insgesamt 82.920 Fälle dokumentiert – ein Plus von über 5,7 Prozent ...

Fertighausbranche fokussiert neue ...

Die Nachfrage nach seriellen und nachhaltigen Baukonzepten steigt. Die Lösungen der Fertighausbranche finden daher neben dem privaten Eigenheimbau zunehmend auch in neuen Geschäftsfeldern ...

Fertighaus kaufen: Wann lohnt sich ein ...

Wer ein Fertighaus kaufen möchte, steht oft vor der Frage, ob ein Immobilienmakler dabei wirklich einen Mehrwert bietet. Schließlich werben Fertighausanbieter mit schlüsselfertigen Paketen, ...

Schlafzimmer: Natürliche Materialien ...

Wer ein Fertighaus bezieht, hat oft bereits viel Energie in Grundriss, Dämmung und Fassade gesteckt, doch das Schlafzimmer bleibt häufig der letzte Raum, dem man sich widmet. Dabei lohnt es sich, ...

Umfrage: Jeder Zweite rechnet mit ...

Mehr als zwei Drittel der Deutschen blicken derzeit mit Sorge auf die Entwicklung der Energiekosten. Knapp jeder Zweite geht sogar davon aus, dass die Energiepreise auch nach einem möglichen Ende ...

Musterhäuser

CityLife 450 (Klee)

Preis ab
420.660 €
Fläche
173,32 m²
Edition S 189

Preis ab
328.735 €
Fläche
188,88 m²
Bonvenon

Preis
auf Anfrage
Fläche
226,00 m²
Ausstellungshaus ...

Preis ab
430.000 €
Fläche
136,00 m²
ComfortStyle 13.03 W

Preis ab
151.999 €
Fläche
131,00 m²
Haas D 112 A

Preis ab
244.000 €
Fläche
143,14 m²

0