Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Fertighausbranche fokussiert neue ...

Die Nachfrage nach seriellen und nachhaltigen Baukonzepten steigt. Die Lösungen der Fertighausbranche finden daher neben dem privaten Eigenheimbau zunehmend auch in neuen Geschäftsfeldern ...

Fertighaus kaufen: Wann lohnt sich ein ...

Wer ein Fertighaus kaufen möchte, steht oft vor der Frage, ob ein Immobilienmakler dabei wirklich einen Mehrwert bietet. Schließlich werben Fertighausanbieter mit schlüsselfertigen Paketen, ...

Schlafzimmer: Natürliche Materialien ...

Wer ein Fertighaus bezieht, hat oft bereits viel Energie in Grundriss, Dämmung und Fassade gesteckt, doch das Schlafzimmer bleibt häufig der letzte Raum, dem man sich widmet. Dabei lohnt es sich, ...

Umfrage: Jeder Zweite rechnet mit ...

Mehr als zwei Drittel der Deutschen blicken derzeit mit Sorge auf die Entwicklung der Energiekosten. Knapp jeder Zweite geht sogar davon aus, dass die Energiepreise auch nach einem möglichen Ende ...

Wohn-Riester nach der Reform: Mehr Geld ...

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen: Ab 2027 wird die Riester-Rente grundlegend neu geordnet. Das Ziel: private Altersvorsorge einfacher, flexibler und attraktiver machen. Neben Fonds und ...

Wie Technologie unser Wohnen ...

Wohnräume verändern sich derzeit so rasant, dass Technologien, die vor wenigen Jahren noch undenkbar schienen, heute bereits fester Bestandteil moderner Häuser und Wohnungen geworden sind. Was ...

Musterhäuser

Stockholm

Preis
auf Anfrage
Fläche
123,00 m²
LifeStyle 12.01 S

Preis ab
118.999 €
Fläche
107,00 m²
Bungalow 100

Preis ab
222.600 €
Fläche
102,00 m²
Life 1 V1

Preis
auf Anfrage
Fläche
124,62 m²
Jessen

Preis ab
440.000 €
Fläche
171,70 m²
Lifetime 5

Preis
auf Anfrage
Fläche
142,02 m²

0