Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Gaspreise für Neukunden erreichen ...

Der Iran-Krieg treibt die Gaspreise trotz angekündigter Waffenruhe weiter nach oben: Für Neukunden erreichen sie mit rund 10,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) den höchsten Stand seit drei Jahren. ...

Ein flexibler Grundriss ist langfristig ...

Wer ein Haus baut, trifft Entscheidungen für Jahrzehnte. Während Ausstattung, Farben oder Möblierung im Laufe der Zeit verändert werden können, bleibt der Grundriss meist dauerhaft bestehen. ...

Garten beim Fertighaus gestalten: ...

Wer ein Fertighaus baut, hat meist monatelang Grundrisse studiert, Dämmwerte verglichen und Ausstattungspakete durchgerechnet. Der Garten? Der kommt oft zuletzt, dabei ist er für viele Haushalte ...

Wohnkomfort optimieren: Die richtige ...

Moderne Fertighäuser stehen für Energieeffizienz, schnelle Bauzeit und durchdachte Haustechnik. Doch gerade beim Thema Heizung stellen sich viele Bauherren und Hausbesitzer eine zentrale Frage: ...

Sichere Fassadenarbeiten am Fertighaus: ...

Fassadenarbeiten am Fertighaus stellen Handwerker und Heimwerker vor besondere Herausforderungen. Anders als bei massiven Ziegelbauten reagieren Fertighausfassaden empfindlich auf Druck, ...

Fertighaus-Grundrisse im Vergleich: ...

Wer ein Fertighaus bauen möchte, steht früh vor einer grundlegenden Weichenstellung: Soll der Grundriss aus einem Katalog stammen oder von einem Architekten individuell entwickelt werden? Diese ...

Musterhäuser

Partner 155W

Preis ab
282.900 €
Fläche
155,00 m²
Schwabach

Preis ab
671.745 €
Fläche
200,00 m²
Daylight-E-120 E3

Preis
auf Anfrage
Fläche
125,26 m²
Junto 211

Preis
auf Anfrage
Fläche
200,00 m²
Adeno

Preis
auf Anfrage
Fläche
148,73 m²
Option Bungalow

Preis ab
189.000 €
Fläche
52,74 m²

0