Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Schlüsselfertig bauen? Auf die ...

Etwa neun von zehn privaten Bauherren lassen sich ihr Eigenheim „schlüsselfertig“ errichten. „Das klingt einfacher als es ist“, sagt Peter Reinwald, stellvertretender Vorsitzender des ...

Photovoltaik: Lösung für verschattete ...

Angesichts der steigenden Nutzung regenerativer Energie kommt auf Steildächern immer mehr Photovoltaik zum Einsatz. Wurden früher nur wenige Module installiert, wird heute oft nahezu die gesamte ...

Stommel Haus erhält Urkunde für ...

Das Unternehmen Stommel Haus aus Neunkirchen-Seelscheid im Rhein-Sieg-Kreis ist seit 15 Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Verbandsgeschäftsführer Achim Hannott ...

Schlafzimmerplanung: Grundriss, ...

Wer sein Schlafzimmer planen möchte, während gleichzeitig der Neubau entsteht, steht vor einer Vielzahl paralleler Entscheidungen. Zwischen Bodenbelag, Fliesenauswahl und Küchenplanung gerät der ...

Ländlich heißt nicht gleich günstig

Die anhaltende Urbanisierung treibt immer mehr Menschen vom Land in die Stadt, während in (Groß-)Städten knapper Wohnraum und steigende Mieten Einwohnerinnen und Einwohner belasten. Eine Analyse ...

Blackout: Zwei Drittel der Deutschen ...

Die Mehrheit der Menschen in Deutschland hält die Stromversorgung hierzulande für sicher. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox. Gleichzeitig ist das ...

Musterhäuser

Florenz

Preis
auf Anfrage
Fläche
122,00 m²
Select 168

Preis ab
359.840 €
Fläche
167,65 m²
SUNSHINE 136 V8

Preis ab
386.102 €
Fläche
135,50 m²
Option Bungalow mit ...

Preis ab
199.000 €
Fläche
52,74 m²
Finesse 110

Preis ab
314.870 €
Fläche
109,91 m²
LifeStyle 13.11 P

Preis ab
141.999 €
Fläche
129,00 m²

0