Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Moderner Versicherungsschutz für ...

Mit der neuen Hausratversicherung T26 aktualisiert degenia ihre bewährte Hausratversicherung. Unter dem Leitmotiv „sicher wohnen, sicher online“ kombiniert der neue Tarif bekannte ...

Wenn der Frost den Akku ausbremst

Für manche E-Mountainbiker sind Winterrunden durch frischen Tiefschnee das Größte, andere lassen ihr E-Fahrrad bei Minustemperaturen lieber stehen. Doch egal, zu welcher Gruppe man gehört: Im ...

Infrarotheizung trifft Photovoltaik

Wie elektrische Wärmeversorgung mit Infrarotheizungen und Photovoltaik effizient, komfortabel und wirtschaftlich funktioniert, zeigt die IG Infrarot Deutschland e.V. im Rahmen der „Wärmeoffensive ...

Strom sparen im Alltag – kleine ...

Steigende Strompreise bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Doch oft reichen schon wenige Veränderungen im Alltag, um die Stromkosten spürbar zu senken. In vielen Wohnungen verstecken ...

Immobilienkauf mit 50 plus

Im Alter von über 50 Jahren eine Immobilie erwerben zu wollen, ist kein ungewöhnlicher Plan. Aber wie realistisch ist es, den Kauf mithilfe eines Darlehens zu finanzieren? Experten schließen das ...

Das energieautarke Fertighaus: So ...

Die Diskussion um steigende Energiepreise und Versorgungssicherheit hat den Blick auf das eigene Zuhause gewandelt. Bauherren betrachten eine Immobilie längst nicht mehr nur als Altersvorsorge oder ...

Musterhäuser

Uffenheim

Preis ab
153.760 €
Fläche
142,37 m²
Braak

Preis
auf Anfrage
Fläche
181,00 m²
VarioCorner 90

Preis
auf Anfrage
Fläche
90,00 m²
Kolding-Variante

Preis ab
343.700 €
Fläche
121,00 m²
Concept Design 122 ...

Preis ab
304.590 €
Fläche
121,88 m²
NEO MH Günzburg

Preis
auf Anfrage
Fläche
166,00 m²

0