Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Wohnungs- und Häusermarkt in ...

Der Immobilienmarkt in Ostdeutschland befindet sich spürbar in Bewegung. Wohnungssuchende profitieren derzeit von einer erhöhten Angebotsdichte: Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wohnungs- und ...

Die letzten Meter zum eigenen Fertighaus

Nach monatelanger Bauzeit rückt der Einzug ins neue Fertighaus endlich in greifbare Nähe. Die Aufregung steigt, doch gerade jetzt ist besondere Sorgfalt gefragt. Die finale Bauphase erfordert ...

Haas Fertigbau erhält TOP 100 Siegel

Der Lohn für herausragende Innovationskraft. Die Haas Fertigbau GmbH ist mit dem TOP 100 Siegel 2026 ausgezeichnet worden. Damit gehört das Unternehmen zu den innovativsten Mittelständlern ...

Prognose: Bauzinsen und ...

Wer bisher im Jahr 2025 eine Immobilie finanzierte, bekam es mit stabilen Zinsen und leicht steigenden Objektpreisen zu tun. Doch was bringt 2026? Mit welchen Bauzinsen und Immobilienpreisen müssen ...

Effizientes Gleiten, Schweben, Schieben

Häfele Slido präsentiert Häfele ein vielseitiges Sortiment an Schiebe- und Schwebetürsystemen, das Funktionalität, ansprechendes Design und eine besonders einfache Montage verbindet. Ob verdeckt ...

Grenzenloses Wohnen: Warum ...

Der Traum vom Eigenheim ist heute untrennbar mit dem Wunsch nach einem fließenden Übergang zwischen Innen- und Außenraum verbunden. Bauherren und Modernisierer legen immer größeren Wert darauf, ...

Musterhäuser

Edition S 239

Preis ab
493.057 €
Fläche
239,07 m²
SUNSHINE 144 V6

Preis ab
398.143 €
Fläche
143,46 m²
Bauhaus 200

Preis
auf Anfrage
Fläche
201,07 m²
Next 110 F

Preis ab
323.700 €
Fläche
110,47 m²
White&Black 100 Basic C1

Preis ab
150.727 €
Fläche
141,66 m²
Concept Design 108

Preis ab
312.900 €
Fläche
112,14 m²

0