Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Magazin für kleine Wohnformen

Tiny Houses, Modulhäuser und andere Kleinwohnformen bieten neue Möglichkeiten, Wohnraum anders zu denken und zu gestalten. Das Jahresmagazin Kleiner Wohnen 2026/2027 informiert über aktuelle ...

Pfusch am Bau – wie private Bauherren ...

Klagen über Pfusch am Bau hört man häufig und dies nicht ohne Grund. Denn einen mangelfreien Bau gibt es praktisch nicht. Die Häufigkeit der Mängel variiert mit der Qualität der Planung. Die ...

LED-Beleuchtung im Fertighaus: Warum ...

Beim Fertighaus fällt ein großer Teil der Elektroplanung an einem einzigen Tag: dem Bemusterungstermin. Was dort nicht auf dem Plan steht, wird später teuer oder gar nicht mehr möglich, weil die ...

Kundenzufriedenheit? Living Haus baut ...

Ein Haus baut man nicht mal eben nebenbei. Umso wichtiger ist ein Baupartner, der zuhört, mitdenkt und genau dann an der Seite seiner Baufamilien steht, wenn es komplex wird. Genau dafür steht ...

Plane jetzt den optimalen Strommix mit ...

Eine Wärmepumpe bezieht ihre Heizenergie kostenlos aus der Umgebung, benötigt zum Antrieb aber Strom. Genau hier zeigt sich, wie wirtschaftlich und klimafreundlich die Heizung letztlich arbeitet. ...

Haus entrümpeln vor Sanierung oder ...

Bevor ein geerbtes oder gekauftes Bestandshaus saniert, abgerissen oder verkauft werden kann, muss es vollständig geräumt sein. Was das kostet, hängt von Volumen, Zugang und dem Anteil ...

Musterhäuser

Bruckberg

Preis ab
472.315 €
Fläche
139,00 m²
VarioVision 177

Preis
auf Anfrage
Fläche
163,00 m²
Urins 155

Preis ab
279.000 €
Fläche
155,00 m²
Flair 134

Preis ab
263.860 €
Fläche
131,00 m²
VIO 420 S130 qg

Preis
auf Anfrage
Fläche
159,00 m²
SOLUTION 242 V3

Preis ab
608.007 €
Fläche
229,86 m²

0