Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Geprüfte Qualität: Urkunde für ...

Das Familienunternehmen Holzbau Braun aus Stetten am kalten Markt ist seit fünf Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). BDF-Geschäftsführer Georg Lange überreichte dem ...

Neue Gebäudeförderung – Wegweiser ...

Neben Änderungen bei der Förderung effizienter Heizungen, wie im letzten Expertenrat beschrieben, wird auch bei der Förderung weiterer einzelner Effizienzmaßnahmen vieles neu geregelt. Nach wie ...

Woran sich ein gutes Küchenstudio ...

Die Entscheidung steht fest: Eine neue Küche soll her. Die Vorfreude ist groß, die Pinterest-Pinnwand voll mit Inspirationen, und im Kopf existiert längst eine Vorstellung davon, wie alles ...

Sonnenschutz beim Hausbau: Worauf es ...

Beim Bau eines Fertighauses stehen Grundriss, Fassadengestaltung und Energieeffizienz meist ganz oben auf der Prioritätenliste. Der Sonnenschutz für Terrasse und Fenster gerät dagegen häufig erst ...

Bausparkasse, Hausbank oder Vermittler: ...

Erst die Hausbank fragen? Zur Bausparkasse gehen? Einen Vermittler einschalten? Oder alles online erledigen? Wer eine Immobilie finanziert, muss sich entscheiden. Der niedrigste Zins allein macht ...

Gute Gründe für Böden aus Holz

Wer ein Haus baut oder saniert, muss viele Entscheidungen treffen. Eine davon: Welcher Bodenbelag passt am besten. Seit Jahrhunderten fällt die Entscheidung dann immer wieder für Parkett – und ...

Musterhäuser

Chalet 105

Preis ab
302.480 €
Fläche
105,78 m²
Life 1 V1

Preis
auf Anfrage
Fläche
124,62 m²
Haus Schäffner

Preis ab
424.000 €
Fläche
143,00 m²
Haas O 140 A

Preis ab
258.000 €
Fläche
146,70 m²
Klassisch 156

Preis
auf Anfrage
Fläche
156,30 m²
Homestory 836

Preis ab
270.000 €
Fläche
300,00 m²

0