Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Neues Duo für smarte Heiztechnik

BRÖTJE erweitert seine digitale Regelungsplattform mit zwei neuen Komponenten: das IoT Gateway IWR DataConnect und das Raumgerät IWR IDA Basic. Beide Geräte unterstützen Installationsbetriebe und ...

Die moderne Wohnung gestalten: Zwischen ...

Die Gestaltung der eigenen Wohnung ist heute weit mehr als eine Frage des guten Geschmacks. Wohnräume spiegeln Persönlichkeit, Lebensstil und individuelle Vorlieben wider. Während früher häufig ...

Immobilien im Chiemgau: Warum die ...

Der Chiemgau zählt zu den nachgefragten Immobilienregionen Bayerns, weil er Lebensqualität, Wertstabilität und eine starke emotionale Bindung an die Region miteinander verbindet. Zwischen ...

Sicheres Arbeiten mit einem ...

Schwere Bauteile müssen bei Montagearbeiten oft exakt positioniert werden. Ein Materiallift kann dabei deutlich entlasten. Wenn einige wichtige Regeln beachtet werden, lässt sich auf diese Weise ...

Terrassenböden aus Betonsteinen

Entspannt draußen sitzen und das Leben genießen – für viele Eigenheimbesitzer ist die Terrasse der Lieblingsplatz im Garten. Wichtiges Gestaltungselement ist dabei der Bodenbelag, der bei jedem ...

Mehrgenerationen-Fertighaus: Sicher ...

Das Mehrgenerationenhaus erlebt eine Renaissance: Immer mehr Familien vereinen mehrere Generationen unter einem Dach. Emotionale, praktische und wirtschaftliche Gründe spielen dabei eine ...

Musterhäuser

Pico 1

Preis
auf Anfrage
Fläche
67,87 m²
Musterhaus Seegarten

Preis
auf Anfrage
Fläche
148,56 m²
Lando

Preis
auf Anfrage
Fläche
140,00 m²
LifeStyle 16.05 P

Preis ab
149.999 €
Fläche
150,00 m²
Liesl

Preis ab
724.955 €
Fläche
167,00 m²
Meins-E-160

Preis
auf Anfrage
Fläche
158,05 m²

0