Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Indirekte Beleuchtung im Fertighaus: So ...

Moderne Fertighäuser überzeugen durch Energieeffizienz, präzise Planung und kurze Bauzeiten. Doch gerade die oft geradlinige Architektur und die standardisierten Raumhöhen stellen Bauherren vor ...

Feinsteinzeugfliesen: Italienische ...

Feinsteinzeugfliesen haben sich in den letzten Jahren zu einem der bevorzugten Materialien für die Gestaltung von Innenräumen entwickelt. Sie vereinen ästhetische Ansprüche mit hoher ...

Neodym-Magnete: Kleine Kraftpakete mit ...

Neodym-Magnete gehören zu den stärksten Permanentmagneten, die heute industriell genutzt werden. Obwohl sie richtig winzig sein können, entwickeln sie Kräfte, die herkömmliche Magnete weit ...

Endlich zuhause: So verleihen Sie Ihrem ...

Der Moment der Schlüsselübergabe markiert meist das Ende eines langen technischen und organisatorischen Prozesses. Der Estrich ist trocken, die Wände sind glatt verputzt, die Haustechnik läuft. ...

Die STIHL MS 500i im exklusiven ...

STIHL steht seit 1926 für Ingenieurkunst und Technologieführerschaft im Forst – von der Entwicklung der ersten „Baumfällmaschine“, einer Zweimannsäge mit Benzinmotor, über die mit einem ...

Wohnen mit Weitblick

Große Glasflächen, weite Ausblicke und grenzenlose Öffnungen – wenn Fenster Gestaltungselemente werden statt bloßer Lichtquellen, entsteht ein Wohngefühl voller Freiheit, Leichtigkeit und ...

Musterhäuser

generation5.5, 200 ...

Preis ab
361.500 €
Fläche
188,69 m²
White&Black 160 Basic ...

Preis ab
176.681 €
Fläche
161,93 m²
Premium 92/93

Preis ab
444.190 €
Fläche
192,20 m²
Haas MH Hessdorf 169

Preis ab
465.000 €
Fläche
251,36 m²
Homestory 876

Preis ab
240.000 €
Fläche
140,00 m²
Park 186 W

Preis ab
350.100 €
Fläche
186,38 m²

0