Sparverträge: Zinsen oft fehlerhaft

In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung. Mit dieser Klausel ist eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regelt, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und ggf. Nachzahlung von ihrer Bank fordern.
Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den letzten Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab sogar eine erforderliche Nachzahlung von 1100 Euro! In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

23.05.2019

Hausbaunews

Gute Gründe für Böden aus Holz

Wer ein Haus baut oder saniert, muss viele Entscheidungen treffen. Eine davon: Welcher Bodenbelag passt am besten. Seit Jahrhunderten fällt die Entscheidung dann immer wieder für Parkett – und ...

Ein langes Leben für Ihre Rohre – ...

Nach dem Einzug ins neue Fertighaus stehen die Rohrleitungen meist nicht im Fokus der Aufmerksamkeit. Dabei bilden sie das unsichtbare Rückgrat der Hausentwässerung und transportieren täglich ...

Gründächer werden gefördert

Häuser mit Flachdach sind zeitlos schön, bestechen durch ihre klaren Formen und gelten wieder als Inbegriff moderner Architektur. Darüber hinaus kann ein Flachdach begrünt werden und so den ...

Grundstück planen beim Hausbau: Was ...

Ein großes Grundstück klingt zunächst verlockend. Mehr Abstand zu Nachbarn, mehr Garten, mehr Möglichkeiten. Doch Größe bedeutet auch Verantwortung. Je mehr Fläche vorhanden ist, desto mehr ...

Homeoffice: Im privatem Umfeld arbeiten

Die Möglichkeit und die wachsende Akzeptanz der Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, haben die moderne Arbeitswelt nachhaltig verändert. Längst ist das Homeoffice nicht mehr nur eine ...

PLUS X AWARD in fünf Kategorien

Die Qvantum QE Abluftwärmepumpe wurde von der Jury des PLUS X AWARD in gleich fünf Kategorien ausgezeichnet: Innovation, High Quality, Bedienkomfort, Funktionalität und Ökologie. Aus Sicht der ...

Musterhäuser

CONCEPT-M 155 Leipzig

Preis ab
599.871 €
Fläche
200,31 m²
SUNSHINE 136 V7

Preis ab
375.493 €
Fläche
135,50 m²
generation5.5, 200 ...

Preis ab
361.500 €
Fläche
188,69 m²
FUSION Musterhaus ...

Preis
auf Anfrage
Fläche
151,00 m²
Musterhaus Mannheim

Preis
auf Anfrage
Fläche
230,00 m²
Generationen 5 BF

Preis
auf Anfrage
Fläche
237,19 m²

0