Holz vor Schäden schützen
Die seit Februar 2012 gültige Norm DIN 68800-3 wurde überarbeitet und neue Vorgaben des Chemikaliengesetzes und der Biozid-Produkte-Verordnung zur Zulassung und Kennzeichnung von Holzschutzmitteln berücksichtigt. Ferner wurden Festlegungen für mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz für nichttragende Bauteile in der Gebrauchsklasse 4 (vorwiegend bis ständig feucht) angepasst. So müssen die Holzschutzmittel in diese Hölzer per Kesseldruckverfahren eingebracht werden. Hierdurch soll eine gute Durchdringung des Holzes erreicht und damit die Dauerhaltbarkeit erhöht werden.
Aus Sicht des DIN-Verbraucherrates wäre die Anwendung des Kesseldruckverfahrens jedoch auch in der Gebrauchsklasse 3 (Gelegentlich feucht/ständig feucht) zwingend erforderlich, denn in der Praxis zeigen sich viele Schäden an entsprechenden Konstruktionen, wie etwa Aussichtstürmen, Holzbrücken und Spielgeräten. Doch selbst die Kesseldruckimprägnierung reicht bei nicht gut imprägnierbaren Hölzern wie Fichte oder Douglasie in der Regel nicht aus, um einen hinreichenden und dauerhaften chemischen Holzschutz zu erzielen. Deshalb wäre eine Performation des Holzes vor der Imprägnierung sinnvoll. Hierauf wird zwar auch in der Norm hingewiesen, allerdings wurde keine verbindliche Vorgabe formuliert. Der DIN-Verbraucherrat bedauert, dass der Ausschuss sich nicht auf entsprechende Vorgaben einigen konnte. Im Gegensatz zu Standards in einigen anderen europäischen Ländern wird der chemische Holzschutz in Deutschland damit unzureichend bleiben, wenn der Entwurf der DIN 68800-3 zu diesen Punkten nicht nachgebessert wird.
Ein ehrenamtlicher Vertreter des Verbraucherrates war an der Überarbeitung der Norm beteiligt. Seine Vorschläge zur Verbesserung des chemischen Holzschutzes fanden leider keine hinreichende Zustimmung im Ausschuss. Die im Entwurf vorgenommenen Änderungen werden aus Sicht des DIN-VR folglich als unzureichend beurteilt.
19.05.2019
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