DEPV kritisiert Baden-Württembergs Vorgehen im Bundesrat

Moderne Holz- und Pelletfeuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, wie das Umweltministerium Baden-Württemberg bei der Evaluation des Erneuerbaren-Wärmegesetzes (EWärmeG) aktuell in einer Pressemitteilung feststellt. Das gleiche Ministerium reicht im Bundesrat einen am 14.12. zu behandelnden Antrag ein, der unrealistische Forderungen für die Ableitung der Abgase von modernen, emissionsarmen Holzfeuerungen stellt. Insbesondere wären Bestandsgebäude betroffen, wo durch überhohe Schornsteine ein Heizungstausch unmöglich gemacht würde.
Der Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands e.V. (DEPV), Martin Bentele, kritisiert dieses Vorgehen scharf: „Besonders die Pelletbranche hat durch fortlaufende Verbesserungen von Heizungstechnik und Brennstoff dafür gesorgt, dass diese Feuerungen neben ihrem hohen Klimaschutzfaktor auch strengen gesetzlichen und vom Schornsteinfeger in der Praxis überprüften Luftreinhaltevorschriften entsprechen. Wenn darüber hinaus technisch nicht umsetzbare Vorschriften verhindern, dass zum Beispiel alte Kohleöfen durch modernen Pelletkaminöfen ersetzt werden, ist das kontraproduktiv – sowohl für den Klimaschutz als auch für die Luftreinhaltung!“

Sachverhalt: Durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25.11.2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungen in die Luft (kurz MCP-Richtlinie) müssen Feuerungsanlagen von 1 MW–50 MW Leistung aus dem Anwendungsbereich der 1. BImSchV in die 44. BImSchV überführt werden. Dies wird im Bundesrat am 14.12.2018 behandelt.

Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Landesregierung Baden-Württemberg einen fachfremden Antrag (auf Basis der VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4) eingebracht, der in der für Kleinanlagen zuständigen Bundesimmissionsschutzverordnung 1. BImSchV komplett neue Anforderungen an die Ableitung von Emissionen für alle Öfen und Zentralheizungen stellen würde – und zwar nicht nur im Neubau, sondern auch beim Anlagentausch in bestehenden Gebäuden. Diese Bedingungen sind aus DEPV-Sicht in der Praxis nicht realisierbar und erschweren dadurch die Installation von neuen, klimafreundlichen und emissionsarmen Holzfeuerungen erheblich.

Quelle: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV)

03.01.2019

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