DEPV kritisiert Baden-Württembergs Vorgehen im Bundesrat
Sachverhalt: Durch die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 vom 25.11.2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungen in die Luft (kurz MCP-Richtlinie) müssen Feuerungsanlagen von 1 MW–50 MW Leistung aus dem Anwendungsbereich der 1. BImSchV in die 44. BImSchV überführt werden. Dies wird im Bundesrat am 14.12.2018 behandelt.
Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Landesregierung Baden-Württemberg einen fachfremden Antrag (auf Basis der VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4) eingebracht, der in der für Kleinanlagen zuständigen Bundesimmissionsschutzverordnung 1. BImSchV komplett neue Anforderungen an die Ableitung von Emissionen für alle Öfen und Zentralheizungen stellen würde – und zwar nicht nur im Neubau, sondern auch beim Anlagentausch in bestehenden Gebäuden. Diese Bedingungen sind aus DEPV-Sicht in der Praxis nicht realisierbar und erschweren dadurch die Installation von neuen, klimafreundlichen und emissionsarmen Holzfeuerungen erheblich.
03.01.2019
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