Durch Schweigen keine Vertragsverlängerung
„Wenn vereinbart wurde, dass der Kredit nach Ablauf der Vertragslaufzeit variabel fortgesetzt wird, ist die Bank daran gebunden. Schweigen zu einem unvorteilhaften Angebot als Zustimmung zu werten, ist nicht nur dreist, sondern in diesem Fall auch klar rechtswidrig“, kommentiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Vorgehensweise der Bank.
Die Verbraucherzentrale hatte die Bank daraufhin abgemahnt und mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung Klage am Landgericht Essen eingereicht (Az. 43 O 65/15). Nach Klageabweisung und Berufung durch die Verbraucherzentrale hatte das Oberlandesgericht Hamm angedeutet, der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale folgen zu wollen (Az. 4 U 38/16). Zur Verkündung des Urteils am 13.09.2018 kam es allerdings nicht, da die Bank einen Tag zuvor die geforderte Unterlassungserklärung abgab. „Wir gehen davon aus, dass die VON ESSEN Bank über Jahre hinweg gegenüber einer Vielzahl von Verbrauchern diese rechtswidrige Praxis zur Kreditverlängerung angewandt hat und raten Betroffenen, Rechtsrat einzuholen“, so Nauhauser weiter. Im streitgegenständlichen Fall durfte die Bank die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung von rund 26.000 Euro nicht verlangen und muss diese zurückzahlen.
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