Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Nachdem das LG Karlsruhe bereits gegen Badenia geurteilt hatte, ging die Bausparkasse in Berufung. Diese wurde nun vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen (12.06.2018, Az 17 U 131/17).
Nach Auffassung des Gerichts vereitelt die Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages. Das OLG Karlsruhe bezieht sich auf ein Urteil des BGH vom 21.2.2017 (Az XI ZR 185/16), nach welchem Bausparern nach Zuteilung eine ausreichend lange Überlegungsfrist gewährt werden muss, die hier nicht gegeben sei. Der Bausparer muss ausreichend Zeit haben, zu entscheiden, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte. Immerhin hat er hier 15 Jahre niedrig verzinst angespart, um dieses Bauspardarlehen erhalten zu können. Die angegriffene Klausel räumt der Bausparkasse aber ein früheres Kündigungsrecht ein und verkürzt damit die Überlegungsfrist bzw. schafft sie, je nach Tarif und Zuteilungszeitpunkt, ganz ab. „Das Urteil stimmt uns zuversichtlich, mit unseren Klagen gegen die Badenia, die LBS Südwest und den Verband der Bausparkassen eine weitere Kündigungswelle ab 2020 im Interesse der Verbraucher verhindern zu können“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia ist eines von drei ähnlich gelagerten Verfahren. In allen drei Fällen geht es um vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkassen, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale geht damit im Interesse der Verbraucher schon jetzt gegen eine mögliche weitere Kündigungswelle ab 2020 vor. Medienberichten zufolge verwendet die Badenia die strittige Klausel seit 2015, während die ebenfalls verklagte LBS Südwest sie bereits seit dem Jahr 2005 verwendet.

Weitere Termine: Die Klage gegen die LBS Südwest wird am 05.07.18 am OLG Stuttgart verhandelt (Az. 2 U 188/17). Die Klage gegen den Verband der Privaten Bausparkassen wegen verschiedener Kündigungsklauseln soll erst am 24.06.2020 am Kammergericht Berlin (Az. 26 U 193/17) verhandelt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

08.08.2018

Hausbaunews

Fliesenflächen im Wohnbereich

Fliesen sind heute deutlich mehr als ein funktionaler Bodenbelag für Küche und Bad. Mit ihren vielfältigen Designs eignen sie sich für nahezu jeden Wohnraum und setzen dort stilvolle Akzente. 3D- ...

Wie viel Haus kann ich mir leisten? ...

Schon vor dem ersten Spatenstich sollte Ihr Haus zumindest auf dem Papier stehen – idealerweise nicht als unbezahlbares Traumschloss. Spätestens beim Finanzierungsplan muss klar sein, wie die ...

Werte erhalten: Holzböden richtig ...

Ein warmer Holzboden unter den Füßen – für viele ist das der Inbegriff von Wohnlichkeit. Denn Holz wirkt natürlich, fühlt sich auch barfuß gut an und verleiht jedem Raum eine behagliche ...

Strom sparen im Alltag: Kleine ...

Steigende Strompreise bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Doch oft reichen schon wenige Veränderungen im Alltag, um die Stromkosten spürbar zu senken. In vielen Wohnungen verstecken ...

Bausparen, ETF oder Tagesgeld?

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden braucht Zeit. Für das notwendige Eigenkapital sparen deutsche Haushalte im Schnitt rund 14 Jahre – das hat das Kieler Institut für Weltwirtschaft ...

Präzision im Detail: Die passende ...

Ein Fertighaus besticht durch seine präzise Planung und kurze Bauzeit. Damit das Endergebnis überzeugt, müssen Details wie die Sanitärausstattung bereits in der Bemusterungsphase exakt festgelegt ...

Musterhäuser

Park 186 W

Preis ab
350.100 €
Fläche
186,38 m²
Next 80FT

Preis ab
250.300 €
Fläche
77,75 m²
Flair 180 Duo

Preis ab
363.200 €
Fläche
182,25 m²
myLife 402

Preis ab
401.800 €
Fläche
136,84 m²
Edition E 179

Preis ab
331.723 €
Fläche
178,68 m²
Dynamic-G-191 E2

Preis
auf Anfrage
Fläche
199,91 m²

0