Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Nachdem das LG Karlsruhe bereits gegen Badenia geurteilt hatte, ging die Bausparkasse in Berufung. Diese wurde nun vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen (12.06.2018, Az 17 U 131/17).
Nach Auffassung des Gerichts vereitelt die Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages. Das OLG Karlsruhe bezieht sich auf ein Urteil des BGH vom 21.2.2017 (Az XI ZR 185/16), nach welchem Bausparern nach Zuteilung eine ausreichend lange Überlegungsfrist gewährt werden muss, die hier nicht gegeben sei. Der Bausparer muss ausreichend Zeit haben, zu entscheiden, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte. Immerhin hat er hier 15 Jahre niedrig verzinst angespart, um dieses Bauspardarlehen erhalten zu können. Die angegriffene Klausel räumt der Bausparkasse aber ein früheres Kündigungsrecht ein und verkürzt damit die Überlegungsfrist bzw. schafft sie, je nach Tarif und Zuteilungszeitpunkt, ganz ab. „Das Urteil stimmt uns zuversichtlich, mit unseren Klagen gegen die Badenia, die LBS Südwest und den Verband der Bausparkassen eine weitere Kündigungswelle ab 2020 im Interesse der Verbraucher verhindern zu können“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia ist eines von drei ähnlich gelagerten Verfahren. In allen drei Fällen geht es um vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkassen, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale geht damit im Interesse der Verbraucher schon jetzt gegen eine mögliche weitere Kündigungswelle ab 2020 vor. Medienberichten zufolge verwendet die Badenia die strittige Klausel seit 2015, während die ebenfalls verklagte LBS Südwest sie bereits seit dem Jahr 2005 verwendet.

Weitere Termine: Die Klage gegen die LBS Südwest wird am 05.07.18 am OLG Stuttgart verhandelt (Az. 2 U 188/17). Die Klage gegen den Verband der Privaten Bausparkassen wegen verschiedener Kündigungsklauseln soll erst am 24.06.2020 am Kammergericht Berlin (Az. 26 U 193/17) verhandelt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

08.08.2018

Hausbaunews

PLUS X AWARD in fünf Kategorien

Die Qvantum QE Abluftwärmepumpe wurde von der Jury des PLUS X AWARD in gleich fünf Kategorien ausgezeichnet: Innovation, High Quality, Bedienkomfort, Funktionalität und Ökologie. Aus Sicht der ...

Innengestaltung im Fertighaus – So ...

Beim Einzug in ein neues Fertighaus steht die Innengestaltung im Mittelpunkt. Hochwertige Malerarbeiten bilden das Fundament für ein behagliches Wohnambiente und tragen maßgeblich zur Langlebigkeit ...

10 Jahre BDF: Lehner Haus mit Urkunde ...

Das Unternehmen Lehner Haus aus Heidenheim ist seit zehn Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). BDF-Geschäftsführer Achim Hannott überreichte Firmenchef Thomas Lehner aus ...

Hausbau-Budget clever parken: Tagesgeld

Der Traum vom Eigenheim beginnt oft mit einer beachtlichen Summe auf dem Konto. Ob durch jahrelanges Sparen, Erbschaften oder den Verkauf einer Altimmobilie – wer ein Fertighaus plant, verfügt ...

Ein kleiner Schritt für den ...

Mit 299.000 Stück ist die Wärmepumpe 2025 erstmals das meisterverkaufte Heizsystem in Deutschland gewesen und hat die Gasheizung als Spitzenreiter abgelöst. Die ersten Monate des laufenden Jahres ...

Kosten und Komfort im Blick

Der Bau eines Eigenheims zählt zu den größten Investitionen im Leben. Daher stellt sich die Frage: Wie viel Haus bekomme ich für mein Geld? Im Fertighausbau können Baufamilien ihr Eigenheim sehr ...

Musterhäuser

SOLUTION 242 V4

Preis ab
608.171 €
Fläche
231,16 m²
Stadtvilla 211

Preis
auf Anfrage
Fläche
149,93 m²
Dahoam to go (Modulhaus)

Preis
auf Anfrage
Fläche
102,15 m²
Edition E 139

Preis ab
237.671 €
Fläche
138,72 m²
Perfect 112

Preis ab
227.200 €
Fläche
111,57 m²
Generation 15

Preis
auf Anfrage
Fläche
246,55 m²

0