Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Nachdem das LG Karlsruhe bereits gegen Badenia geurteilt hatte, ging die Bausparkasse in Berufung. Diese wurde nun vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen (12.06.2018, Az 17 U 131/17).
Nach Auffassung des Gerichts vereitelt die Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages. Das OLG Karlsruhe bezieht sich auf ein Urteil des BGH vom 21.2.2017 (Az XI ZR 185/16), nach welchem Bausparern nach Zuteilung eine ausreichend lange Überlegungsfrist gewährt werden muss, die hier nicht gegeben sei. Der Bausparer muss ausreichend Zeit haben, zu entscheiden, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte. Immerhin hat er hier 15 Jahre niedrig verzinst angespart, um dieses Bauspardarlehen erhalten zu können. Die angegriffene Klausel räumt der Bausparkasse aber ein früheres Kündigungsrecht ein und verkürzt damit die Überlegungsfrist bzw. schafft sie, je nach Tarif und Zuteilungszeitpunkt, ganz ab. „Das Urteil stimmt uns zuversichtlich, mit unseren Klagen gegen die Badenia, die LBS Südwest und den Verband der Bausparkassen eine weitere Kündigungswelle ab 2020 im Interesse der Verbraucher verhindern zu können“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia ist eines von drei ähnlich gelagerten Verfahren. In allen drei Fällen geht es um vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkassen, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale geht damit im Interesse der Verbraucher schon jetzt gegen eine mögliche weitere Kündigungswelle ab 2020 vor. Medienberichten zufolge verwendet die Badenia die strittige Klausel seit 2015, während die ebenfalls verklagte LBS Südwest sie bereits seit dem Jahr 2005 verwendet.

Weitere Termine: Die Klage gegen die LBS Südwest wird am 05.07.18 am OLG Stuttgart verhandelt (Az. 2 U 188/17). Die Klage gegen den Verband der Privaten Bausparkassen wegen verschiedener Kündigungsklauseln soll erst am 24.06.2020 am Kammergericht Berlin (Az. 26 U 193/17) verhandelt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

08.08.2018

Hausbaunews

Infrarotheizung trifft Photovoltaik

Wie elektrische Wärmeversorgung mit Infrarotheizungen und Photovoltaik effizient, komfortabel und wirtschaftlich funktioniert, zeigt die IG Infrarot Deutschland e.V. im Rahmen der „Wärmeoffensive ...

Strom sparen im Alltag – kleine ...

Steigende Strompreise bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Doch oft reichen schon wenige Veränderungen im Alltag, um die Stromkosten spürbar zu senken. In vielen Wohnungen verstecken ...

Immobilienkauf mit 50 plus

Im Alter von über 50 Jahren eine Immobilie erwerben zu wollen, ist kein ungewöhnlicher Plan. Aber wie realistisch ist es, den Kauf mithilfe eines Darlehens zu finanzieren? Experten schließen das ...

Das energieautarke Fertighaus: So ...

Die Diskussion um steigende Energiepreise und Versorgungssicherheit hat den Blick auf das eigene Zuhause gewandelt. Bauherren betrachten eine Immobilie längst nicht mehr nur als Altersvorsorge oder ...

Moderne Sicherheitssysteme für ...

Die Sicherheit von Wohnhäusern spielt in der heutigen Gesellschaft eine immer größere Rolle. Steigende Einbruchszahlen, neue Formen von Cyberkriminalität und ein wachsendes Sicherheitsbewusstsein ...

Niedertemperatursysteme sind der ...

Vielfach wird der Eindruck erweckt, dass die Effizienz einer Heizungsanlage alleine vom Wärmeerzeuger abhängt und mit der Wahl des „richtigen“ Wärmeerzeugers der vorliegende Wärmebedarf mit ...

Musterhäuser

SOLUTION 124 XL V4

Preis ab
442.005 €
Fläche
180,36 m²
Adeno

Preis
auf Anfrage
Fläche
162,03 m²
CONCEPT-M 170 ...

Preis ab
571.238 €
Fläche
201,13 m²
Schwabach

Preis ab
671.745 €
Fläche
200,00 m²
Bornholm

Preis
auf Anfrage
Fläche
99,40 m²
Edition S 150

Preis ab
319.102 €
Fläche
149,66 m²

0