Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Nachdem das LG Karlsruhe bereits gegen Badenia geurteilt hatte, ging die Bausparkasse in Berufung. Diese wurde nun vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen (12.06.2018, Az 17 U 131/17).
Nach Auffassung des Gerichts vereitelt die Kündigungsklausel den Zweck eines Bausparvertrages. Das OLG Karlsruhe bezieht sich auf ein Urteil des BGH vom 21.2.2017 (Az XI ZR 185/16), nach welchem Bausparern nach Zuteilung eine ausreichend lange Überlegungsfrist gewährt werden muss, die hier nicht gegeben sei. Der Bausparer muss ausreichend Zeit haben, zu entscheiden, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte. Immerhin hat er hier 15 Jahre niedrig verzinst angespart, um dieses Bauspardarlehen erhalten zu können. Die angegriffene Klausel räumt der Bausparkasse aber ein früheres Kündigungsrecht ein und verkürzt damit die Überlegungsfrist bzw. schafft sie, je nach Tarif und Zuteilungszeitpunkt, ganz ab. „Das Urteil stimmt uns zuversichtlich, mit unseren Klagen gegen die Badenia, die LBS Südwest und den Verband der Bausparkassen eine weitere Kündigungswelle ab 2020 im Interesse der Verbraucher verhindern zu können“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia ist eines von drei ähnlich gelagerten Verfahren. In allen drei Fällen geht es um vertragliche Kündigungsrechte der Bausparkassen, welche nach Auffassung der Verbraucherzentrale Verbraucher unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentrale geht damit im Interesse der Verbraucher schon jetzt gegen eine mögliche weitere Kündigungswelle ab 2020 vor. Medienberichten zufolge verwendet die Badenia die strittige Klausel seit 2015, während die ebenfalls verklagte LBS Südwest sie bereits seit dem Jahr 2005 verwendet.

Weitere Termine: Die Klage gegen die LBS Südwest wird am 05.07.18 am OLG Stuttgart verhandelt (Az. 2 U 188/17). Die Klage gegen den Verband der Privaten Bausparkassen wegen verschiedener Kündigungsklauseln soll erst am 24.06.2020 am Kammergericht Berlin (Az. 26 U 193/17) verhandelt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

08.08.2018

Hausbaunews

Wärmepumpe beim Hausbau: Welches ...

Wer aktuell ein Haus baut oder eine bestehende Immobilie saniert, kommt an der Frage nach dem passenden Heizsystem kaum vorbei. Wärmepumpen gelten inzwischen als Standardlösung für die ...

Ladestation für E-Autos: 4 Fragen, die ...

Immer mehr Autofahrer in Deutschland steigen auf Elektrofahrzeuge um. Daher steigt aktuell die Nachfrage nach privaten E-Auto-Ladestationen für Zuhause. Laut aktuellen Daten von Google Trends sind ...

Tipps zum Schutz von Holzböden

Sie sind der Inbegriff für gemütliches Wohnen: Holzböden im Eigenheim, als Parkett oder als Dielen verlegt. Um die elegante Schönheit des natürlichen Materials zu bewahren, sollte es ...

Schon in der Bauphase lüften, um ...

Feuchtigkeit in Wohnräumen kann Tauwasser und Schimmel verursachen. „In gedämmten Gebäuden tritt das Problem üblicherweise zwar weniger akut auf, da die Oberflächentemperaturen der thermischen ...

Live-Tag: Fingerhut Haus öffnet die ...

Wie entsteht ein Fertighaus – von der ersten Planung bis zur Produktion und Ausstattung? Antworten darauf gibt Fingerhut Haus beim Live-Tag am 19. September 2026 in Neunkhausen. Von 9.30 bis 15.00 ...

Fertigbau: Kurze Bauzeit zahlt sich aus

Der Traum von den eigenen vier Wänden soll Wirklichkeit werden. Sorgen bereitet vielen Bauherren jedoch die Ungewissheit über die zeitliche Dauer und die exakte Höhe der Kosten. Hier bietet der ...

Musterhäuser

Eva

Preis ab
569.075 €
Fläche
150,00 m²
Musterhaus Poing-Grub

Preis
auf Anfrage
Fläche
218,00 m²
White&Black 170 | ...

Preis ab
200.710 €
Fläche
173,07 m²
Modern 238

Preis
auf Anfrage
Fläche
239,66 m²
Bodensee 129

Preis ab
262.250 €
Fläche
128,00 m²
Individual (Mercanti)

Preis ab
800.000 €
Fläche
313,00 m²

0