Bürokratie nach der Bauabnahme und vor dem Einzug

Das Haus bzw. Bauprojekt neigt sich dem Ende zu. Nun müssen noch alle möglichen bürokratischen Dinge erledigt werden, bis man endlich behaupten kann im neuen Haus angekommen zu sein. Dazu gehören neben dem Umzug auch diverse An- und Abmeldungen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, nicht den Überblick über die zu erledigenden Dinge zu verlieren, um keine unnötigen Probleme entstehen zu lassen. Was gilt es also noch zu erledigen, wenn das Haus steht und abgenommen wurde?
Bürokratie nach der Bauabnahme und vor dem Einzug. Foto: jackmac34 / pixabay.com
Bürokratie nach der Bauabnahme und vor dem Einzug. Foto: jackmac34 / pixabay.com
   
Der Umzug

Eigentlich läuft ein Umzug immer nach dem gleichen Prinzip ab: Eine sorgfältige Planung ist unbedingt erforderlich, um auch alle Gegenstände unbeschadet von A nach B zu befördern. Wenn alle Kisten gepackt sind stellt sich die Frage nach dem Transport. Selber machen oder doch eine Möbelspedition beauftragen?

Wer sich nicht selber zutraut den Transport durchzuführen, der sollte besser eine spezialisierte Firma beauftragen. Wichtig ist hier an eine seriöse Firma zu gelangen. Es gibt neben diversen selbstständigen privaten Anbietern auch Spediteure, die sich im Bundesverband deutscher Möbelspediteure befinden. Bei diesen Anbietern kann man sicher sein, das es sich um seriöse Unternehmen handelt. Ein Vertrag ist unabdingbar um gegen etwaige Schäden abgesichert zu sein.

Wichtige Ummeldungen

Die Abmeldung und dementsprechende Neuanmeldungen bei diversen Ämtern und Dienstleistern kann zeitaufwendig sein. Hier sollte man sich also so früh wie möglich um entsprechende Anträge und Formulare kümmern. Folgende Ummeldungen müssen erfolgen:
  • Behörden aller Art
      
  • Einwohnermeldeamt
    Sieben Tage vor dem bevorstehenden Umzug kann man sich in seinem Heimatort abmelden. Nach dem Umzug hat man bis zu drei Wochen Zeit sich am neuen Wohnort anzumelden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert im schlimmsten Fall ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro.
     
  • Finanzamt
    Sofern der Umzug in eine andere Stadt erfolgt, muss das bisherig zuständige Finanzamt über diesen Umzug informiert werden.
     
  • KFZ-Zulassungsstelle
    Das Auto muss ebenfalls umgemeldet werden sofern man den Ort wechselt. Oft kann das heute auch online gemacht werden, lediglich zum Abholen der neuen Nummernschilder muss man dann zur zuständigen KFZ-Zulassungsstelle fahren.
     
  • Banken
    Hierfür lohnt sich ein Gespräch mit einem zuständigen Sachbearbeiter der eigenen Bank. Mit Diesem kann man dann das weitere Vorgehen besprechen. Sofern man bei der Bank bleiben möchte, ist es oft möglich die Filiale ohne weiteres Zutun und ohne Kostenaufwand zu wechseln.
     
  • Post
    Hier lohnt es sich einen Nachsendeservice in Anspruch zu nehmen, um die Post bis zu ein Jahr lang von der alten Adresse zur neuen schicken zu lassen.
     
  • Versorgungsbetriebe
    Nicht zu unterschätzen sind die verschiedenen Versorgungsbetriebe bei denen man sich Um und Abmelden muss. Speziell gilt das für Anbieter von Gas, Wasser, Strom sowie Fernwärme.
     
  • Besonderheit Strom
    Wenn man sich im Vorfeld nicht um einen Stromanbieter kümmert, wird man meist automatisch Kunde einer Grundversorgung. Diese ist im Vergleich zu regulären Anbietern meist relativ teuer und sollte daher bestmöglich vermieden werden. Daher ist es besonders wichtig sich im Vorfeld, bis zu acht Wochen vor dem Umzug schon um einen neuen Stromanbieter zu bemühen. So hat man auch genügend Zeit sich ein passendes Angebot auszusuchen. Für die Ummeldung ist es in der Regel notwendig, sich zunächst beim bestehenden Energieversorger abzumelden und den Zählerstand ablesen lassen. Wer sich nicht darum kümmert, in die Grundversorgung eingeteilt wird und hier nicht bezahlt, dem droht im schlimmsten Fall eine Stromsperre. Wie man gegen eine drohende oder schon bestehende Stromsperre vorgehen kann, erfährt man hier.
     
  • Telefon und Internet
    Sofern der bisherige Anbieter auch am neuen Wohnort verfügbar ist, stellt sich ein Wechsel des Wohnorts nicht problematisch dar. Dennoch sollte man dem Anbieter den Umzug so früh wie möglich nahebringen um Komplikationen bei der Umstellung zu vermeiden. Ist der Anbieter am neuen Wohnort hingegen nicht aktiv, ist man in der Regel auch nicht an die Vertragslaufzeit gebunden. Hier muss man sich dann selbst um einen neuen Anbieter kümmern.
Weiterhin sollte man sich um Versicherungen, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berater und ähnliches kümmern, wenn man den Umzug schließlich vollzieht.

Quelle: f.b.

18.07.2016

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