Pflichten für Hausbesitzer

Das Haus ist gebaut und eingerichtet, die Familie hat sich eingelebt, die Zeit der Absicherung und Vorausplanung ist überstanden – könnte man meinen. Doch das stimmt nicht ganz. Als Hausbesitzer reicht die Verantwortung eben nicht nur bis zur eigenen Wohnungstür, sondern bis zur Grundstücksgrenze und dem Bordstein vorm Haus.
 Foto: Flickr »Schnee schippen« Matthias Mendler CC BY-SA 2.0

Als Hausbesitzer haben sie gegenüber Passanten gewisse Verpflichtungen, Unfällen und Behinderungen vorzubeugen. Für Vermieter reicht diese Verantwortung sogar noch weiter, da bei der Wohnungsausstattung die Sicherheit der Mieter immer an oberster Stelle stehen sollte.

Für viele Hausbesitzer ist deshalb eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wie sie beispielsweise CosmosDirekt anbietet, eine interessante Option. Sie springt bei möglichen Schadenersatzansprüchen ein und hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren, sodass Haus- und Grundstücksbesitzer im Schadensfall abgesichert sind.

Damit dieser jedoch möglichst nie eintritt, folgt an dieser Stelle eine Auflistung der wichtigsten Pflichten als Hausbesitzer.

Winterzeit – Räumzeit
Die Räum- und Streupflicht in der Winterzeit gehört zu den bekanntesten Verpflichtungen von Hausbesitzern. Sie legt fest, dass alle Anwohner die Geh- und Zufahrtswege in einer Breite von 1,20 bis 1,50 Meter schnee- und eisfrei halten müssen. Sind Sie dieser Anforderung nicht nachgekommen und es kommt aufgrund von Glätte vor Ihrem Grundstück zu einem Unfall, drohen Schadenersatzforderungen.

Allerdings gibt es Einschränkungen: So muss in den meisten Gemeinden nur tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden – am Wochenende sogar erst ab 8 oder 9 Uhr. Auch bei andauerndem Schneefall muss man nicht rund um die Uhr für einen freien Bürgersteig sorgen, was an Arbeitstagen ohnehin nur den wenigsten möglich wäre. Alte und kranke Menschen sind von der Streupflicht ausgenommen, müssen sich allerdings um eine Vertretung kümmern.

Als Vermieter hat man entweder die Möglichkeit, die Räumpflicht in den Mietverträgen auf die Mieter zu legen oder ein externes Unternehmen bzw. einen Hausmeisterservice damit zu beauftragen.

Gut zu wissen: Die Räumpflicht gilt nicht nur bei Schnee und Eis, sondern gleichfalls bei Laubfall. Besonders bei Regen besteht ansonsten nämlich die erhöhte Gefahr, dass Passanten ausrutschen und sich dabei ernsthaft verletzen.

Sicherheit durch Sanierung
Ein weiterer großer Verantwortungsbereich bei Vermietern dreht sich um das Thema Sanierung. Das betrifft zunächst die äußere Sanierung, denn es muss sichergestellt werden, dass bei Wind und Wetter alle Dachziegel und Betonteile an ihrem Platz bleiben und Fußgänger nicht gefährden.

Der weitaus größere und auch finanziell schwerwiegendere Anteil für Hauseigentümer betrifft jedoch die energetische Sanierung des Hauses. Hierfür sind zum Jahreswechsel einige Änderungen in Kraft getreten, die vor allem ältere Heizungs- und Elektroanlagen betreffen und neben der Verbesserung von Energiewerten und der Kostenersparnis vor allem auch der Sicherheit der Hausbewohner dienen.

Quelle: s.o.

12.02.2015

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