Haftpflichtversicherung
Dabei können Verbraucher in der Regel aus unterschiedlichen Deckungssummen und Tarifvarianten wählen. So sind beispielsweise mit einem „Single“-Tarif keine weiteren Personen mitversichert. Dafür ist dieser Tarif allerdings auch günstiger. Im "normalen" Tarif sind indes alle im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen versichert, also Ehe- und Lebenspartner wie Kinder. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Risiken, die zusätzlich mit abgesichert werden können und für die kein Extrabeitrag gezahlt werden muss. Zu nennen wäre hier beispielsweise das Risiko eines „Schlüsselverlustes“. Wer seinen Haus- oder Wohnungsschlüssel verliert, muss nicht selten auch die gesamte Schließanlage im Haus erneuern. Diese mitunter sehr kostspielige Sache kann dann durch die Haftpflichtversicherung reguliert werden. Gleiches gilt für den Fall, wenn Kinder unter 7 Jahren - so genannte deliktunfähige Kinder - einen Schaden verursachen. Auch hier regulieren die meisten Tarife der Haftpflichtversicherung den Schaden.
Wie wichtig eine Haftpflichtversicherung auch für den Geschädigten sein kann, zeigt sich spätestens dann, wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wer dann in seiner eigenen Haftpflichtversicherung die so genannte Ausfalldeckung mit abgeschlossen hat, ist insofern auf der sicheren Seite, weil die eigene Haftpflichtversicherung dann in Vorleistung tritt und den Schaden reguliert. Sie wird dann auf den Verursacher zugehen und von diesem den vorab geleisteten Geldbetrag anfordern - notfalls auf dem Klageweg. Dass der Versicherer Final ERGO Direkt der entsprechend richtige Versicherer ist, darf in dem Zusammenhang durchaus Erwähnung finden.
Aber auch wenn je nach Tarif eine mehr oder weniger umfassende Absicherung möglich ist, so sind zwei Risiken in der allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht versicherbar. So muss für Hunde eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Gleiches gilt für die Gebäude-Haftpflicht für Fertighäuser. Hier sollte jeder Hausbesitzer schon aus eigenem Interesse einen Abschluss in Erwägung ziehen, da Verletzungen von Personen und Sachen, die auf dem Grundstück des Hauses passieren, immer in erster Linie den Hauseigentümer betreffen.
05.02.2013
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