Haftpflichtversicherung
Dabei können Verbraucher in der Regel aus unterschiedlichen Deckungssummen und Tarifvarianten wählen. So sind beispielsweise mit einem „Single“-Tarif keine weiteren Personen mitversichert. Dafür ist dieser Tarif allerdings auch günstiger. Im "normalen" Tarif sind indes alle im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Personen versichert, also Ehe- und Lebenspartner wie Kinder. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Risiken, die zusätzlich mit abgesichert werden können und für die kein Extrabeitrag gezahlt werden muss. Zu nennen wäre hier beispielsweise das Risiko eines „Schlüsselverlustes“. Wer seinen Haus- oder Wohnungsschlüssel verliert, muss nicht selten auch die gesamte Schließanlage im Haus erneuern. Diese mitunter sehr kostspielige Sache kann dann durch die Haftpflichtversicherung reguliert werden. Gleiches gilt für den Fall, wenn Kinder unter 7 Jahren - so genannte deliktunfähige Kinder - einen Schaden verursachen. Auch hier regulieren die meisten Tarife der Haftpflichtversicherung den Schaden.
Wie wichtig eine Haftpflichtversicherung auch für den Geschädigten sein kann, zeigt sich spätestens dann, wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wer dann in seiner eigenen Haftpflichtversicherung die so genannte Ausfalldeckung mit abgeschlossen hat, ist insofern auf der sicheren Seite, weil die eigene Haftpflichtversicherung dann in Vorleistung tritt und den Schaden reguliert. Sie wird dann auf den Verursacher zugehen und von diesem den vorab geleisteten Geldbetrag anfordern - notfalls auf dem Klageweg. Dass der Versicherer Final ERGO Direkt der entsprechend richtige Versicherer ist, darf in dem Zusammenhang durchaus Erwähnung finden.
Aber auch wenn je nach Tarif eine mehr oder weniger umfassende Absicherung möglich ist, so sind zwei Risiken in der allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht versicherbar. So muss für Hunde eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Gleiches gilt für die Gebäude-Haftpflicht für Fertighäuser. Hier sollte jeder Hausbesitzer schon aus eigenem Interesse einen Abschluss in Erwägung ziehen, da Verletzungen von Personen und Sachen, die auf dem Grundstück des Hauses passieren, immer in erster Linie den Hauseigentümer betreffen.
05.02.2013
Hausbaunews
Mit dem Hochbeet zum Gemüseglück
Ein Hochbeet verwandelt selbst kleine Flächen in produktive Gemüseparadiese und bringt frische Ernte auf den Tisch. Wenn Tomaten in warmen Rottönen leuchten, Paprika langsam an Farbe gewinnen und ...
Wasserdurchlässige Terrassen, ...
Ein plötzlicher Sommerregen – und schon stehen Pfützen auf der Terrasse oder das Wasser läuft unkontrolliert von der Einfahrt auf die Straße. Viele Außenflächen sind vollständig versiegelt, ...
Die perfekte Treppe als Herzstück ...
Eine Treppe verbindet nicht nur Etagen miteinander, sondern prägt maßgeblich den Charakter Ihres Fertighauses. Während die Grundkonstruktion des Hauses standardisiert erfolgt, bietet die ...
Fußbodenheizung – extra schlank
Ein warmer Fußboden im Badezimmer ist für viele der Inbegriff des Wohnkomforts: Eine Fußbodenheizung senkt mit ihrer geringen Vorlauftemperatur die Heizkosten und spart zudem viel Platz, da die ...
Vielfältige Fertighäuser: Der ...
Bequem wohnen auf einer Ebene – ohne Treppen, mit kurzen Wegen und direktem Zugang zum Garten. Das macht den Bungalow für viele Baufamilien besonders attraktiv. Mit der Flexibilität der ...
Leitfaden für eine energieeffiziente ...
Unter dem Motto „Renovierung? Machen Sie keine halben Sachen!“ zeigt der Raumklimaspezialist Zehnder in einer umfassenden Aufklärungskampagne, welche enorme Bedeutung die Wohnungslüftung im ...