Wohnungsbauprämie & Co.: Bausparen mit staatlicher Förderung

Die Bautätigkeit ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nicht nur die unklare Lage der Weltwirtschaft bewegt die Menschen dazu, vermehrt in Wohneigentum zu investieren. Schließlich führt das Eigenheim auch zur Mietfreiheit und ist die perfekte Vorsorge für das Alter.
Wohnungsbauprämie & Co.: Bausparen mit staatlicher Förderung - macgyverhh - fotolia.com
Wohnungsbauprämie & Co.: Bausparen mit staatlicher Förderung - Foto: macgyverhh - fotolia.com

Bausparverträge galten lange Zeit als spießig und wenig innovativ. Spätestens seit die Bauzinsen jedoch im Keller sind, interessieren sich auch wieder mehr Häuslebauer für die Geldanlage. Ein Bausparvertrag eignet sich sehr gut, um schon jetzt Eigenkapital für ein späteres Bauvorhaben anzusparen und sich die momentan historisch niedrigen Zinskonditionen für das Bauspardarlehen zu sichern. Das Bausparen ist aber außerdem auch hinsichtlich der attraktiven Förderungen nach wie vor interessant.

Förderung von Bausparverträgen auf drei Arten

Viele Arbeitgeber unterstützen die Sparbemühungen ihrer Arbeitnehmer, indem sie in Form von vermögenswirksamen Leistungen einen Zuschuss zu den Sparleistungen zahlen. Diese Leistung wird meist einzelvertraglich oder im Rahmen von Tarifverträgen vereinbart und beträgt bis zu 40 Euro. Der Sparer zahlt schließlich den Rest ein, bis die gewünschte monatliche Sparleistung erreicht ist.
 
Auch der Staat fördert Sparmaßnahmen mithilfe eines Bausparvertrags. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der regulären Bausparbeiträge, der Guthabenzinsen und zusätzlich gezahlter Abschlussgebühren. Die Bezuschussung ist allerdings auf eine Höhe von 512 Euro pro Jahr beschränkt. Die Förderung beträgt daher höchstens 45,06 Euro, sofern diese Grenze erreicht wird. Die Wohnungsbauprämie kann nur derjenige in Anspruch nehmen, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 25.600 Euro beträgt (51.200 Euro bei Verheirateten).
 
Die zweite staatliche Förderung heißt Arbeitnehmersparzulage und wird auf vom Arbeitgeber bezahlte vermögenswirksame Leistungen gewährt. Die Subvention kann gezahlt werden, solange das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent der Spareinlage und ist auf 470 Euro beschränkt. Die Förderung beträgt also pro Jahr maximal 43 Euro. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten von Bausparverträgen finden sich beispielsweise auf der Seite http://www.bausparvertrag.org/.

Die Alternative zum klassischen Bausparvertrag: Wohn-Riester

Wohn-Riester wurde 2008 eingeführt und hat seitdem das Ziel, den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich zu fördern, um den Sparern einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, für das Alter vorzusorgen. Der Wohn-Riester hat den Vorteil, dass Inhaber von bestehenden Riester-Verträgen das bereits angesparte Kapital für die Finanzierung verwenden können, ohne dass Nachteile hinsichtlich der bereits geflossenen Förderungen entstehen. Ein Wohn-Riester-Bausparvertrag ermöglicht es, durch fortlaufende Tilgungsraten den Zeitraum der Tilgung zu verkürzen und damit die Kreditzinsen zu senken. Als Vorteil sind außerdem die staatliche Riester-Förderung sowie Steuererleichterungen zu nennen.
 
Natürlich sollen auch die Nachteile des Wohn-Riesters nicht verschwiegen werden. Alle Riester-Produkte werden in der Rentenphase nachgelagert besteuert. Der Steuersatz wird dann zwar im Regelfall niedriger sein als während des Berufslebens, aber dennoch müssen entsprechende Abzüge einkalkuliert werden. Die Förderung wird weder für Immobilien im Ausland noch für Renovierungen bezahlt. Der größte Nachteil am Wohn-Riester ist jedoch, dass sich der Finanzierer damit abhängig macht. Sobald er seine Immobilie verkaufen möchte, muss er damit rechnen, alle geflossenen Förderungsbeträge zurückzahlen zu müssen.
 
Anspruch auf die Riester-Förderung haben rentenversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, Beamte, Berufssoldaten, Richter und Selbstständige, die in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Förderberechtigt sind außerdem Arbeitslosengeldbezieher und Ehepartner von Personen, die einen Anspruch auf die Förderung haben. Voraussetzung ist außerdem, dass die gekaufte Immobilie selbst genutzt wird. Ein Verkauf ist nur innerhalb sehr eng gesteckten Grenzen möglich. Die Förderung erhält, wer pro Jahr 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag einzahlt.
 
Die Förderung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
  • Grundzulage: 154 Euro pro Person/Jahr
  • Kinderzulage: 185 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind (bei Geburtsdatum ab 1.1.2008 300 Euro pro Kind)
  • Berufseinsteigerbonus: einmaliger Bonus von 200 Euro für Eintrittsalter unter 25 Jahre

Fazit

Häuslebauer verfügen über mehrere Möglichkeiten der Förderung ihres Bauvorhabens:
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Wohn-Riester
Während ein Bausparvertrag insbesondere auf die Ansparung von Guthaben für ein späteres Vorhaben abzielt, kann Wohn-Riester auch sofort in einen Immobilienkauf investiert werden. Die passende Variante orientiert sich am Bauvorhaben, der persönlichen Arbeitssituation sowie dem Einkommensstatus des Sparers.

Quelle: v.v.

21.01.2013

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