Standardlösung oder Sonderwunsch

Wer den Neubau seines Eigenheims einem Schlüsselfertiganbieter anvertraut, überlässt diesem auch die Entscheidung in vielen Detailfragen. Von der Architektur des Hauses über Einbauten bis zur Haustechnik – Bauträger im Schlüsselfertigbau setzen auf standardisierte Lösungen, die nur auf Wunsch der Bauherren durch individuell bevorzugte Alternativen – sogenannte Sonderwünsche – ersetzt werden können. Doch während Bauherren gerade bei gestalterischen Fragen wie beispielsweise Wandfarben, Bodenbelägen oder Fliesen durchaus wählerisch sind (und auch sein sollen), schenken sie anderen Details weniger Beachtung. So zum Beispiel den Maßen für den Einbau der sanitären Anlagen. In den standardisierten Planungen der Bauträger sind die Sitzhöhe des WCs, die Platzierung des Waschbeckens wie auch die Position des Duschkopfes in der Regel schon festgelegt.
Warum eine frühzeitige Klärung individueller Ansprüche ratsam ist. Foto: Pixabay.com
Warum eine frühzeitige Klärung individueller Ansprüche ratsam ist. Foto: Pixabay.com
Dipl. Ing. Andreas Garscha, Architekt und Leiter des VPB-Regionalbüros Stuttgart, rät Bauherren jedoch, die vorgesehenen, in den Plänen aber nicht dargestellten Montagehöhen der Sanitäreinbauten rechtzeitig mit den individuellen Bedürfnissen abzugleichen. Denn zum einen werden die Menschen von Generation zu Generation immer größer, zum anderen ist es ratsam, auch die späteren Lebensjahre und eine altersgerechte Nutzung in den Blick zu nehmen. Deshalb kann es sinnvoll sein, das WC vorsorglich zwei Zentimeter höher einbauen lassen. Dieser Sonderwunsch muss sowohl im Bauvertrag und in der Baubeschreibung berücksichtigt werden. Doch viele Bauträger, so weiß Architekt Garscha aus Erfahrung, setzen für die Umsetzung unverhältnismäßig hohe Kosten an. „Hier lohnt es sich aber, auf seinem Wunsch zu bestehen“, sagt der Experte. Bauherren sollten deshalb frühzeitig genug prüfen, ob solche scheinbar nebensächlichen Maße wie die Höhe von WC und Waschbecken tatsächlich den eigenen Anforderungen entsprechen. Der Sonderwunsch nach einer Anpassung ist unbedingt im Bauvertrag zu berücksichtigen. Denn nachträgliche Änderungen lassen sich nur schwer und mit erheblichen Zusatzkosten oder gar nicht mehr durchsetzen.

Auch bei der Ausführung der Fliesen lohnt sich eine rechtzeitige Klärung der Details. Hier empfiehlt Garscha, neben dem Fliesenspiegel samt der Einteilung der Fugen von Wand und Boden auch die Fugenfarbe und die Ausführung der Sockel festzulegen. Wer das unterlässt, läuft Gefahr, dass die Gestaltung des Badezimmers am Ende beim Fliesenleger hängenbleibt. Und gerade die Frage, ob optische Unzulänglichkeiten wie kleinteilige Fliesenzuschnitte oder unausgewogene Proportionen zwischen Sanitärobjekten und Fliesenspiegel einen nachbesserungswürdigen Mangel darstellen, zieht in der Regel langwierige Streitereien nach sich. Deshalb sind Bauherren gut beraten, auch bei solchen Detailfragen auf die kompetente Beratung durch unabhängige Sachverständige zu setzen.

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

22.01.2025

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