Planung Gartenhaus: Worauf muss geachtet werden

Gartenhäuser sind wieder total angesagt. Die Möglichkeit, sich in der Kleingartenanlage eine Ruheoase zu schaffen oder ein Extrazimmer im Garten direkt am Haus hinzuzufügen, überzeugt viele, sich für ein hochwertiges Gartenhaus aus Holz zu entscheiden. Doch mit dem Kauf ist es nicht getan. Je nach Größe des Hauses müssen gesetzliche Regeln eingehalten werden, um nur einen Punkt zu nennen. Worauf es sonst noch ankommt, gibt es jetzt zu lesen.
Planung Gartenhaus: Worauf muss geachtet werden. Foto: Pixabay.com
Planung Gartenhaus: Worauf muss geachtet werden. Foto: Pixabay.com

Warum sind Gartenhäuser wieder so beliebt

Kleingartenanlagen hängen automatisch mit Gartenhäusern zusammen und die sind heute wieder absolut beliebt. Die Möglichkeit, sich innerhalb von wenigen Minuten in eine Oase innerhalb oder an der Stadtgrenze zurückzuziehen, verlockt heute mehr denn je. Mit dem Trend hin zur Selbstfürsorge werden Punkte wie Entspannung, Familie und Natur wieder besonders wichtig. 

Gartenhaus im Baukastensystem selbst zusammensetzen

Entspannung und Erholung vom hektischen Alltag in einer natürlichen Umgebung, in der das Leben einfach ein wenig langsamer tickt, ist wohl einer der wichtigsten Gründe, warum Garten und gut konzipierte Gartenhäuser im Trend sind. Der Markt der Gartenhäuser entwickelt sich stark und bringt eine Vielzahl an Modellen und Größen, die sich an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen. Kleine Gerätehäuser oder Einzimmereinheiten als neues Home-Office oder kleine Häuser mit Küche, Bad und Wohn-/Schlafraum für lange Wochenenden oder die Ferien sind bei Anbietern zu finden. 

Baubegeisterte dürfen sich über die Angebote freuen, bei denen man das Gartenhaus aus Holz selber bauen darf, der Traum eines jeden Handwerkers. Natürlich gibt es auch vorgefertigte Modelle, die sich besonders schnell installieren lassen, doch was gibt es Besseres als im Baukastensystem, eigene vier Wände als Urlaubsparadies im Schrebergarten hochzuziehen. 

Schritt für Schritt erklären die Montageanleitungen, wie das eigene hochwertige Gartenhaus von beispielsweise Pineca zusammengebaut wird. Man steht hier nicht alleine da und kann, wenn es doch nicht klappt, auch die Montagehilfe in Anspruch nehmen. Für Hobbybastler und Freizeitschreiner sind diese Bausätze in Echtgröße jedoch das perfekte Feierabendprojekt, mit dem am Schluss die ganze Familie ihre Freude haben wird.  

Baugenehmigung fürs Gartenhäuschen: Wann wird sie notwendig

Das Gartenhäuschen gehört für viele Hausbesitzer einfach dazu. Der Garten ist meist groß, was einiges an Werkzeugen und Utensilien für die Wartung und Pflege erfordert. Ein kleines Häuschen bis zu einer Fläche von 10 Kubikmetern ist in allen Bundesländern ohne eine gesetzliche Baugenehmigung machbar. Hier passen wunderbar Fahrräder, Rasenmäher oder auch ein Home Office oder Gästezimmer hinein. Wird ein größeres Gartenhaus geplant, müssen jedoch, abhängig vom Bundesland, Baugenehmigungen eingeholt werden. Dabei werden den Schrebergärten und Kleingartenanlagen Sonderregeln gewährt. 

Ohne eine Genehmigung können alle Gartenhäuser errichtet werden, die die Mindestgröße nicht überschreiten. Die maximale Größe ohne Genehmigung kann in den Bundesländern variieren. Außerdem dürfen keine Toiletten oder Wärmequellen wie Kamin, Heizung oder Herd vorhanden sein. Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass das Häuschen ohne Probleme wieder abgebaut werden kann. 

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass beim Vorhandensein von Feuerstellen und Toiletten oder, wenn es sich um ein permanentes Bauprojekt handelt, eine Genehmigung benötigt wird. Bei der maximalen Kubikmetergröße gibt es sehr große Unterschiede zwischen den Bundesländern. So sind beispielsweise in Bayern Gartenhäuser bis zu 75 Kubikmeter ohne Genehmigung zulässig, während in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder auch im Saarland nur 10 Kubikmeter ohne Erlaubnis zulässig sind. 

Sonderregeln für die Kleingartenanlagen

Wer sich ein Gartenhaus in einer Schrebergartenanlage bauen möchte, muss sich die speziellen Regeln des Bundeskleingartengesetzes ansehen. Dieses besagt beispielsweise, dass Häuschen bis zu einer Grundfläche von 24 Quadratmetern keine Genehmigung benötigen. In diesen Wert fällt auch die überdachte Terrasse, wenn eine vorhanden ist. Ein solches Gartenhaus darf jedoch nicht als dauerhaftes Wohngebäude genutzt werden.

Hin und wieder am Wochenende oder in den Ferien zu übernachten, ist jedoch kein Problem. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass nur ein einziges Gartenhaus pro Schrebergarten gebaut werden darf. Gartenhaus und ein zusätzlicher Werkzeugschuppen sind somit nicht erlaubt. 

Werden die Regeln ignoriert, kann es im Extremfall zu einem Abriss kommen oder es muss ein Bußgeld bezahlt werden. Zwar ist es möglich, dass die Behörden die Größe des Gartenhauses gar nicht bemerken, doch darauf sollte man es nicht ankommen lassen. 

Ein Abstand von drei Metern zur Nachbargrenze ist bei den geplanten kleinen Gartenhäusern ohne Genehmigung nicht notwendig. Für den Nachbarschaftsfrieden sollte man sich vor dem Bau jedoch trotzdem mit den Nachbarn verständigen. Größere Bauten müssen hingegen einen Abstand von drei Metern einhalten. Diese Regelung gilt auch für reguläre Gärten außerhalb von Schrebergartenanlagen.

Fazit

Ein kleines Gartenhaus verwandelt einen einfachen Garten in einen willkommenen Rückzugsort. Eine Genehmigung ist in vielen Fällen erstmal nicht notwendig. Wenn das Projekt jedoch größer ausfällt, können Baugenehmigung und Gebühren anfallen. Die Richtwerte sind in jedem Bundesland unterschiedlich, weshalb man sich vor dem Kauf eines Gartenhauses im Baukastensystem oder eines Fertighaus genau informieren sollte, welche Regeln zu befolgen sind. 

Garten und Gartenhaus sind auf jeden Fall eine gelungene Idee, um sich einen ganz speziellen Ort zu schaffen, um Kraft zu tanken, die Seele baumeln zu lassen und sich dem Gärtnern zu widmen. Die Zeit ein wenig zu entschleunigen gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. 

Quelle: tz.bz.

03.01.2025

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