Auf gutem Grund: Baugrundgutachten

VPB-Bausachverständige wissen: Gerade bei Bauplätzen in Flussauen oder in Feuchtgebieten ist es mitunter nötig, den Wasserstand in der Baugrube für die Bauzeit abzusenken. Auf Grundlage des Baugrundgutachtens muss dafür ein Antrag bei der zuständigen Wasserbehörde gestellt werden. Die Genehmigung wird für gewöhnlich an Auflagen gebunden, zu denen üblicherweise auch eine Beweissicherung für benachbarte Gebäude gehört – damit es später nicht zu ungerechtfertigten Klagen und Schadenersatzforderungen kommt.
Private Bauherren sollten sich dafür die fachliche Unterstützung von VPB-Sachverständigen suchen. Denn werden solche Fragen nicht frühzeitig geklärt und im Kostenplan berücksichtigt, kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Doch sind Bauherren rechtzeitig im Bilde, können Besonderheiten des Baugrunds schon bei der Planung des Neubaus oder der Auswahl des Haustyps berücksichtigt werden.
11.09.2024
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