Auf gutem Grund: Baugrundgutachten

Bei einem Neubauvorhaben ist die Qualität des Baugrunds ein maßgeblicher Faktor, sowohl mit Blick auf die Kosten als auch auf die Planung selbst. So ist beispielsweise die Errichtung eines Kellers nicht an jedem Standort sinnvoll. Sogenannte Baugrundprobleme, wie Bodenfeuchte oder drückendes Grundwasser, Fels, nicht tragfähiger Boden oder gar Altlasten aus einer vorherigen Nutzung des Grundstücks müssen deshalb bei der Planung berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist dann angeraten, wenn ein Neubaugebiet dort ausgewiesen wurde, wo vorher Gewerbebetriebe standen. Gewissheit bringt in solchen Fällen ein Blick in das kommunale Umweltkataster.
Sommer-Serie - Auf gutem Grund: Baugrundgutachten. Foto: Pixabay.com
Sommer-Serie - Auf gutem Grund: Baugrundgutachten. Foto: Pixabay.com
Zu den häufigen Baugrundproblemen gehört sogenanntes „drückendes Wasser“. Dabei kann es sich um aufstauendes Sickerwasser oder auch einen hohen Grundwasserspiegel handeln. Diese Besonderheiten müssen bei der Planung und Abdichtung des Kellers zugrunde gelegt werden. Wichtige Vorgaben dazu liefert das Baugrund- bzw. Bodengutachten, das etwa langjährig ermittelte Höchstwasserstände und Werte zur Wasserdurchlässigkeit für die angetroffenen Bodenarten enthält, die wiederum maßgeblich für die Möglichkeiten zur Ableitung von Regenwasser, Wasser aus Drainagen oder aus Lichtschächten sind.

VPB-Bausachverständige wissen: Gerade bei Bauplätzen in Flussauen oder in Feuchtgebieten ist es mitunter nötig, den Wasserstand in der Baugrube für die Bauzeit abzusenken. Auf Grundlage des Baugrundgutachtens muss dafür ein Antrag bei der zuständigen Wasserbehörde gestellt werden. Die Genehmigung wird für gewöhnlich an Auflagen gebunden, zu denen üblicherweise auch eine Beweissicherung für benachbarte Gebäude gehört – damit es später nicht zu ungerechtfertigten Klagen und Schadenersatzforderungen kommt.

Private Bauherren sollten sich dafür die fachliche Unterstützung von VPB-Sachverständigen suchen. Denn werden solche Fragen nicht frühzeitig geklärt und im Kostenplan berücksichtigt, kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Doch sind Bauherren rechtzeitig im Bilde, können Besonderheiten des Baugrunds schon bei der Planung des Neubaus oder der Auswahl des Haustyps berücksichtigt werden.

Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.

11.09.2024

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