Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche
Ob, und wenn ja, unter welchen Umständen der Kellerbauvertrag wie ein Verbraucherbauvertrag zu behandeln ist – etwa wenn Fertighausunternehmen und Kellerbaufirma ständig wirtschaftlich eng zusammenarbeiten –, ist in der Rechtsprechung bislang ungeklärt. Dass eine Hausbaufirma auf die langjährige Zusammenarbeit mit der Kellerbaufirma verweisen kann, bietet Bauherren daher keine Sicherheit, zumal sie im Zweifelsfall wahrscheinlich Probleme hätten, die Voraussetzungen für eine entsprechende rechtliche Bewertung darzulegen und zu beweisen.
Doch gerade die Schnittstelle von Keller und Haus ist erfahrungsgemäß sehr fehleranfällig und verlangt eine sorgfältige Planung, bei der der Bebauungsplan, das Geländeprofil, der Boden und die gewünschte spätere Nutzung des Kellers ebenso zu berücksichtigen sind wie die Entwässerung, die Platzierung und Höhe der Lichtschächte und die Verbindung mit den Außenanlagen. Vor allem können Mängel bei der Kellerplanung später zu manifesten Schäden am Haus selbst führen. Dies trifft insbesondere auf wasserdichte Keller zu, die meist als sogenannte „Weiße Wanne“ ausgeführt werden. Wenn hier der Lichtschacht nicht druckwasserdicht angeschlossen ist, keine Rückstausicherung hat oder mit der Oberkante tiefer als die Terrasse oder das anschließende Gelände liegt, kann Niederschlagswasser oder aufstauendes Sickerwasser in das Gebäude gelangen und langfristig teure Schäden verursachen. Dem lässt sich nur mit einer sachgerechten, individuellen Planung vorbeugen.
Ein Laie ist mit den technischen Details einer solchen Kellerplanung naturgemäß überfordert und kann kaum einschätzen, ob die Ausführungspläne der Kellerbaufirma exakt mit den Plänen des Fertighausherstellers abgestimmt sind. Kommt es jedoch früher oder später zu Baumängeln oder Schäden am Gebäude, wird es für die Bauherrschaft schwer, die dafür verantwortliche Firma in Haftung zu nehmen. Ob das Kellerbauunternehmen oder der Fertighausanbieter geschludert hat, müssen dann teure Gutachter klären. Das Nachsehen haben die Bauherren. Schon deshalb sollten Bauherren, die eine Schlüsselfertigbaufirma mit dem Bau ihres Hauses beauftragen, unbedingt darauf achten, dass der Bauvertrag alle baulich erforderlichen sowie gewünschte Leistungen enthält. Unterstützung und Beratung erhalten sie bei den unabhängigen Bausachverständigen des VPB.
24.06.2024
Hausbaunews
BDF: Vergaberecht bremst moderne ...
„Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, aus Rekordschulden Rekordinvestitionen zu machen. Damit diese Mittel spürbar bei den Menschen ankommen, braucht es ein Vergaberecht, das Bauinvestitionen ...
Die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern in städtischen Gebieten erfordert einen durchdachten Ansatz, um den vielfältigen Herausforderungen gerecht zu werden. Dabei ist es entscheidend, innovative ...
Fassadendämmung von innen – ...
Eine nachträgliche Wärmedämmung der Außenwände ist die wirksamste Maßnahme, um den Heizenergiebedarf älterer Gebäude zu senken. Ist eine Dämmung von außen nicht möglich, kommt eine ...
Clevere Planung zahlt sich aus
In der Planungsphase für das eigene Zuhause liegt der Fokus oft bei Raumaufteilung und Ausstattung. Die energetische Planung spielt in dem Moment noch keine so große Rolle. Dabei verbergen sich ...
Hausbau im Einklang mit der Natur
Baufamilien wünschen sich ein Zuhause, das im Einklang mit Umwelt und Natur steht. Holzfertighäuser bieten dafür die ideale Basis: Sie kombinieren nachhaltige Materialien, energieeffiziente ...
6 Setups, mit denen dein Wohnzimmer zur ...
Du willst dein Wohnzimmer in einen Gaming-Palast oder einen Kinosaal verwandeln? Dann brauchst du das richtige Setup! Generell kannst du mit dem passenden Equipment dein Wohnzimmer so gestalten, wie ...