Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche

Ob, und wenn ja, unter welchen Umständen der Kellerbauvertrag wie ein Verbraucherbauvertrag zu behandeln ist – etwa wenn Fertighausunternehmen und Kellerbaufirma ständig wirtschaftlich eng zusammenarbeiten –, ist in der Rechtsprechung bislang ungeklärt. Dass eine Hausbaufirma auf die langjährige Zusammenarbeit mit der Kellerbaufirma verweisen kann, bietet Bauherren daher keine Sicherheit, zumal sie im Zweifelsfall wahrscheinlich Probleme hätten, die Voraussetzungen für eine entsprechende rechtliche Bewertung darzulegen und zu beweisen.
Doch gerade die Schnittstelle von Keller und Haus ist erfahrungsgemäß sehr fehleranfällig und verlangt eine sorgfältige Planung, bei der der Bebauungsplan, das Geländeprofil, der Boden und die gewünschte spätere Nutzung des Kellers ebenso zu berücksichtigen sind wie die Entwässerung, die Platzierung und Höhe der Lichtschächte und die Verbindung mit den Außenanlagen. Vor allem können Mängel bei der Kellerplanung später zu manifesten Schäden am Haus selbst führen. Dies trifft insbesondere auf wasserdichte Keller zu, die meist als sogenannte „Weiße Wanne“ ausgeführt werden. Wenn hier der Lichtschacht nicht druckwasserdicht angeschlossen ist, keine Rückstausicherung hat oder mit der Oberkante tiefer als die Terrasse oder das anschließende Gelände liegt, kann Niederschlagswasser oder aufstauendes Sickerwasser in das Gebäude gelangen und langfristig teure Schäden verursachen. Dem lässt sich nur mit einer sachgerechten, individuellen Planung vorbeugen.
Ein Laie ist mit den technischen Details einer solchen Kellerplanung naturgemäß überfordert und kann kaum einschätzen, ob die Ausführungspläne der Kellerbaufirma exakt mit den Plänen des Fertighausherstellers abgestimmt sind. Kommt es jedoch früher oder später zu Baumängeln oder Schäden am Gebäude, wird es für die Bauherrschaft schwer, die dafür verantwortliche Firma in Haftung zu nehmen. Ob das Kellerbauunternehmen oder der Fertighausanbieter geschludert hat, müssen dann teure Gutachter klären. Das Nachsehen haben die Bauherren. Schon deshalb sollten Bauherren, die eine Schlüsselfertigbaufirma mit dem Bau ihres Hauses beauftragen, unbedingt darauf achten, dass der Bauvertrag alle baulich erforderlichen sowie gewünschte Leistungen enthält. Unterstützung und Beratung erhalten sie bei den unabhängigen Bausachverständigen des VPB.
24.06.2024
Hausbaunews
„Wer planbar, termingerecht und in verlässlicher Qualität bauen will, findet in unseren Mitgliedsunternehmen zuverlässige Partner“, bringt der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher ...
Die vielseitige Welt der Fertighäuser: ...
Der Traum vom eigenen Haus ist für viele Menschen mit ganz bestimmten Vorstellungen verbunden: Ein Ort der Geborgenheit, des Rückzugs und der individuellen Entfaltung. In der heutigen Zeit wird ...
Haus einrichten: Diese Tools helfen ...
Sein Traumhaus ganz nach dem eigenen Geschmack einrichten, Akzente setzen, Persönlichkeit verleihen ist ein riesiger Spaß, stellt einen aber auch vor waschechte Herausforderungen. Nicht jeder ...
Für jedes Haus den richtigen Zaun ...
Wenn das Haus steht, herrscht auf dem Grundstück oft noch viel Arbeitsbedarf. Sie möchten sich schließlich nicht nur drinnen, sondern auch draußen wohlfühlen. Zäune spielen dabei eine wichtige ...
Baufritz: 25 Jahre BDF-Mitgliedschaft
Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) hat jetzt Baufritz für dessen 25-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet. BDF-Geschäftsführer Achim Hannott überreichte Christian Endriß, Prokurist und ...
So findest du die perfekte Beleuchtung ...
Der Wunsch nach dem Eigenheim gehört nach wie vor zu den größten Träumereien in der deutschen Bevölkerung, doch gerade bei den Glücklichen, die sich diesen Traum erfüllen können, reicht ...