Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche
Ob, und wenn ja, unter welchen Umständen der Kellerbauvertrag wie ein Verbraucherbauvertrag zu behandeln ist – etwa wenn Fertighausunternehmen und Kellerbaufirma ständig wirtschaftlich eng zusammenarbeiten –, ist in der Rechtsprechung bislang ungeklärt. Dass eine Hausbaufirma auf die langjährige Zusammenarbeit mit der Kellerbaufirma verweisen kann, bietet Bauherren daher keine Sicherheit, zumal sie im Zweifelsfall wahrscheinlich Probleme hätten, die Voraussetzungen für eine entsprechende rechtliche Bewertung darzulegen und zu beweisen.
Doch gerade die Schnittstelle von Keller und Haus ist erfahrungsgemäß sehr fehleranfällig und verlangt eine sorgfältige Planung, bei der der Bebauungsplan, das Geländeprofil, der Boden und die gewünschte spätere Nutzung des Kellers ebenso zu berücksichtigen sind wie die Entwässerung, die Platzierung und Höhe der Lichtschächte und die Verbindung mit den Außenanlagen. Vor allem können Mängel bei der Kellerplanung später zu manifesten Schäden am Haus selbst führen. Dies trifft insbesondere auf wasserdichte Keller zu, die meist als sogenannte „Weiße Wanne“ ausgeführt werden. Wenn hier der Lichtschacht nicht druckwasserdicht angeschlossen ist, keine Rückstausicherung hat oder mit der Oberkante tiefer als die Terrasse oder das anschließende Gelände liegt, kann Niederschlagswasser oder aufstauendes Sickerwasser in das Gebäude gelangen und langfristig teure Schäden verursachen. Dem lässt sich nur mit einer sachgerechten, individuellen Planung vorbeugen.
Ein Laie ist mit den technischen Details einer solchen Kellerplanung naturgemäß überfordert und kann kaum einschätzen, ob die Ausführungspläne der Kellerbaufirma exakt mit den Plänen des Fertighausherstellers abgestimmt sind. Kommt es jedoch früher oder später zu Baumängeln oder Schäden am Gebäude, wird es für die Bauherrschaft schwer, die dafür verantwortliche Firma in Haftung zu nehmen. Ob das Kellerbauunternehmen oder der Fertighausanbieter geschludert hat, müssen dann teure Gutachter klären. Das Nachsehen haben die Bauherren. Schon deshalb sollten Bauherren, die eine Schlüsselfertigbaufirma mit dem Bau ihres Hauses beauftragen, unbedingt darauf achten, dass der Bauvertrag alle baulich erforderlichen sowie gewünschte Leistungen enthält. Unterstützung und Beratung erhalten sie bei den unabhängigen Bausachverständigen des VPB.
24.06.2024
Hausbaunews
Zukunftsfähig heizen - Ob Neubau oder ...
Dass Umweltbewusstsein nicht bei Bio-Food, Recycling und E-Mobilität aufhört, ist kein Geheimnis. Vor allem im Bereich Bauen und Wohnen besteht Handlungsbedarf, schließlich entfällt ein Großteil ...
Renovierung durchführen: Welche ...
Eine Renovierung beginnt oft harmlos mit Farbrollen, Musterkarten und dem festen Vorsatz, möglichst viel selbst zu erledigen. An diesem Punkt trennt sich der kreative Gestaltungswille jedoch schnell ...
Sturzsicher bauen: Warum Heimwerker auf ...
Wer privat auf der Baustelle arbeitet, setzt sich ähnlichen Risiken aus wie Profis, aber oft mit deutlich schlechterer Ausrüstung. Cofra Sicherheitsschuhe bieten hier einen professionellen Schutz, ...
Clever heizen, stilvoll genießen
Eine Möglichkeit für effizientes Heizen ohne Gänsehaut beim Gedanken an die Heizkostenabrechnung sind Specksteinöfen, da sie die Wärme sehr lange speichern. Finnische Hersteller bieten eine ...
Ein privater Aufzug ist eine smarte Sache! Mit diesem Upgrade der eigenen vier Wände ist nicht nur die Beförderung von Personen gewährleistet, es muss garantiert auch niemand mehr schwere Lasten ...
Mit solarer Energie zur eigenen ...
Wie sich die Kosten für den privaten Strombedarf in Zukunft entwickeln, ist schwer einzuschätzen. Parallel erfordert die angestrebte Energiewende einen massiven Netzausbau, um die Umstellung auf ...