Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche
Ob, und wenn ja, unter welchen Umständen der Kellerbauvertrag wie ein Verbraucherbauvertrag zu behandeln ist – etwa wenn Fertighausunternehmen und Kellerbaufirma ständig wirtschaftlich eng zusammenarbeiten –, ist in der Rechtsprechung bislang ungeklärt. Dass eine Hausbaufirma auf die langjährige Zusammenarbeit mit der Kellerbaufirma verweisen kann, bietet Bauherren daher keine Sicherheit, zumal sie im Zweifelsfall wahrscheinlich Probleme hätten, die Voraussetzungen für eine entsprechende rechtliche Bewertung darzulegen und zu beweisen.
Doch gerade die Schnittstelle von Keller und Haus ist erfahrungsgemäß sehr fehleranfällig und verlangt eine sorgfältige Planung, bei der der Bebauungsplan, das Geländeprofil, der Boden und die gewünschte spätere Nutzung des Kellers ebenso zu berücksichtigen sind wie die Entwässerung, die Platzierung und Höhe der Lichtschächte und die Verbindung mit den Außenanlagen. Vor allem können Mängel bei der Kellerplanung später zu manifesten Schäden am Haus selbst führen. Dies trifft insbesondere auf wasserdichte Keller zu, die meist als sogenannte „Weiße Wanne“ ausgeführt werden. Wenn hier der Lichtschacht nicht druckwasserdicht angeschlossen ist, keine Rückstausicherung hat oder mit der Oberkante tiefer als die Terrasse oder das anschließende Gelände liegt, kann Niederschlagswasser oder aufstauendes Sickerwasser in das Gebäude gelangen und langfristig teure Schäden verursachen. Dem lässt sich nur mit einer sachgerechten, individuellen Planung vorbeugen.
Ein Laie ist mit den technischen Details einer solchen Kellerplanung naturgemäß überfordert und kann kaum einschätzen, ob die Ausführungspläne der Kellerbaufirma exakt mit den Plänen des Fertighausherstellers abgestimmt sind. Kommt es jedoch früher oder später zu Baumängeln oder Schäden am Gebäude, wird es für die Bauherrschaft schwer, die dafür verantwortliche Firma in Haftung zu nehmen. Ob das Kellerbauunternehmen oder der Fertighausanbieter geschludert hat, müssen dann teure Gutachter klären. Das Nachsehen haben die Bauherren. Schon deshalb sollten Bauherren, die eine Schlüsselfertigbaufirma mit dem Bau ihres Hauses beauftragen, unbedingt darauf achten, dass der Bauvertrag alle baulich erforderlichen sowie gewünschte Leistungen enthält. Unterstützung und Beratung erhalten sie bei den unabhängigen Bausachverständigen des VPB.
24.06.2024
Hausbaunews
Grundstück planen beim Hausbau: Was ...
Ein großes Grundstück klingt zunächst verlockend. Mehr Abstand zu Nachbarn, mehr Garten, mehr Möglichkeiten. Doch Größe bedeutet auch Verantwortung. Je mehr Fläche vorhanden ist, desto mehr ...
Homeoffice: Im privatem Umfeld arbeiten
Die Möglichkeit und die wachsende Akzeptanz der Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, haben die moderne Arbeitswelt nachhaltig verändert. Längst ist das Homeoffice nicht mehr nur eine ...
PLUS X AWARD in fünf Kategorien
Die Qvantum QE Abluftwärmepumpe wurde von der Jury des PLUS X AWARD in gleich fünf Kategorien ausgezeichnet: Innovation, High Quality, Bedienkomfort, Funktionalität und Ökologie. Aus Sicht der ...
Innengestaltung im Fertighaus – So ...
Beim Einzug in ein neues Fertighaus steht die Innengestaltung im Mittelpunkt. Hochwertige Malerarbeiten bilden das Fundament für ein behagliches Wohnambiente und tragen maßgeblich zur Langlebigkeit ...
10 Jahre BDF: Lehner Haus mit Urkunde ...
Das Unternehmen Lehner Haus aus Heidenheim ist seit zehn Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). BDF-Geschäftsführer Achim Hannott überreichte Firmenchef Thomas Lehner aus ...
Hausbau-Budget clever parken: Tagesgeld
Der Traum vom Eigenheim beginnt oft mit einer beachtlichen Summe auf dem Konto. Ob durch jahrelanges Sparen, Erbschaften oder den Verkauf einer Altimmobilie – wer ein Fertighaus plant, verfügt ...