Altersgerecht planen und bauen
Deshalb sind Bauherren gut beraten, sich schon vorab qualifizierte Beratung zu suchen, wenn es um die vorausschauende Planung für den eigenen Lebensabend geht. Ist im Vertrag nur eine nicht konkret definierte barrierereduzierte bzw. barrierearme oder eine senioren- bzw. behindertengerechte Ausführung zugesichert, müssen die vom Bauherrn gewünschten Qualitäten in der Baubeschreibung genau definiert, detailliert und vertraglich festgehalten werden. Nur dann kann der Bauherr seinen Anspruch auf die vom Anbieter geschuldete Ausstattung auch vor Gericht geltend machen. Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, können Bauherren mit ihrem behandelnden Arzt besprechen bzw. dafür die entsprechenden Informationsangebote der Krankenkassen und Pflegeberatungen nutzen.
Wer also sein Neubau- oder Umbauvorhaben auch mit Blick auf das selbstständige Leben im Alter angehen will, sollte bei der Planung der Maßnahmen unbedingt einen unabhängigen Bausachverständigen zu Rate ziehen.
16.04.2024
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