Hausbau: So werden Bauherren gefördert

Das Heizungsgesetz ist in aller Munde, aber nicht nur die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden wird gefördert. Gleich zwei staatliche Förderungen unterstützen Sie beim Hausbau: klimafreundlicher Neubau oder Wohneigentum für Familien. Inwiefern sich die Fördermittel unterscheiden, erfahren Sie von uns.
Wohneigentum für Familien bietet ab dem 16. Oktober 2023 Förderdarlehen bis zu 270.000 Euro an. Foto: T&C
Wohneigentum für Familien bietet ab dem 16. Oktober 2023 Förderdarlehen bis zu 270.000 Euro an. Foto: T&C
Aktuell fehlen mindestens 700.000 Wohnungen, deren Mangel bis 2024 nicht aufgeholt werden kann. Der Staat hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Traum der eigenen vier Wände unter der Berücksichtigung der Klimaziele zu fördern. Und hat bereits im März dieses Jahres die Bundesförderung für effiziente Gebäude - klimafreundliche Neubau (BEG-KFN) etabliert, gefolgt von der Förderung Wohneigentum für Familien, kurz WEF.

Familienfreundlich bauen: Bis zu 270.000 Euro Förderdarlehen

Wohneigentum für Familien richtet sich, wie der Name schon sagt, an Bauherren mit Kindern. Die Besonderheit an dieser Förderung ist, dass die Bundesregierung im September die Notwendigkeit erkannt hat und die Einkommensgrenze sowie das Förderdarlehen ab dem 16. Oktober 2023 erhöht. Durch die höhere Einkommensgrenze profitieren vielmehr Baufamilien von der Familienförderung, denn diese steigt bei einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro netto. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Anspruch auf die Förderung zu haben:
 
  • Die Familienförderung richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einer Einkommensgrenze von 90.000 Euro (Ihr Bruttoeinkommen darf höher sein!)
  • Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro
  • Zinsgünstige Kredite bis zu 270.000 Euro, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebender Kinder
  • Förderung der Baukosten, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Das Haus muss selbst bewohnt werden, Sie dürfen bisher kein Wohneigentum wie eine Eigentumswohnung besitzen und kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben

Neubauförderung – zwei Förderstufen

Sie haben noch keine Kinder? Die Förderung klimafreundlicher Neubau bietet Ihnen einen zinsvergünstigten Kredit bis zu 150.000 Euro an, wenn Sie den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40, kurz EH 40, vorweisen. Anders als bei bisherigen Förderungen wird der Lebenszyklus Ihres Hauses beurteilt: Von der Herstellung und Lieferung Ihrer Baumaterialien über den Hausbau bis hin zum Rückbau.
 
  1. Klimafreundliche Wohngebäude: Die erste Förderstufe wird mit einem Förderdarlehen bis zu 100.000 Euro gefördert, wenn ein EH 40 gebaut wird, nur erneuerbare Energien eingesetzt werden und so wenig CO2 ausgestoßen wird, dass die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erreicht werden.
  2. Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG: Die zweite Förderstufe fördert pro Wohneinheit bis zu 150.000 Euro und unterscheidet sich dadurch, dass Sie entweder das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium" vorweisen.
Sie möchten mehr über die Hausbau-Förderungen 2023 erfahren? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihrem Town & Country Haus Partner vor Ort. Gemeinsam finden wir die beste Förderung für Ihr Traumhaus.

Quelle: Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH

24.10.2023

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