Geothermie auf dem Weg zur dritten Säule der Energiewende

Der Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) begrüßt die Planungssicherheit, die mit dem nach langem Ringen verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz kommt, sowie die Anerkennung von Geothermie als Erfüllungsoption der neuen Vorgaben. Für die erfolgreiche Implementierung des GEG bedarf es jetzt eines Geothermie-Erschließungsgesetzes, welches Ordnungsrecht und Förderkulisse verbessert.
Geothermie auf dem Weg zur dritten Säule der Energiewende – Gebäudeenergiegesetz bildet verbindliche Grundlage. Foto: pixabay.com
Geothermie auf dem Weg zur dritten Säule der Energiewende – Gebäudeenergiegesetz bildet verbindliche Grundlage. Foto: pixabay.com
Das Gebäudeenergiegesetz verankert den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung gesetzlich und schafft so eine verbindliche Grundlage für die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden werden erdgekoppelte Wärmepumpen und geothermisch gespeiste Wärmenetze als Erfüllungsmöglichkeit anerkannt. Damit gewinnt die Geothermie deutlich an Gewicht. Der BVG begrüßt die mit der Verabschiedung verbundene Planungssicherheit.

Erstmals wird auch ein sogenannter „Erdwärmebonus“ im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) vorgesehen. Wir bewerten es positiv, dass damit die Einzelmaßnahmenförderung für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, nun leicht verständlich und klar benannt ist. Gleichzeitig fordern wir eine Anhebung der förderfähigen Investitionskosten von derzeit 30 000 auf 35 000 Euro. Ist dies nicht der Fall, sinkt der effektive Fördersatz und die anfänglich höheren Investitionskosten werden nicht optimal ausgeglichen.

Der Präsident des Bundesverbandes Geothermie e.V. und technische Geschäftsführer der Stadtwerke München, Helge-Uve Braun, sagt: „Die angestrebte Transformation des Wärmemarktes wird nur gelingen, wenn die Nutzung der Geothermie als erneuerbare Wärmequelle massiv vereinfacht wird. Dafür braucht es jetzt einen Maßnahmenkatalog, der den schnellen Ausbau der Geothermie-Nutzung ermöglicht.“

Das Gebäudeenergiegesetz stellt wichtige Weichen und greift die lange von uns geforderte Verzahnung des Gebäudeenergiegesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung erfreulicherweise auf. Insbesondere der Beitrag der netzgebundenen Wärmeversorgung zur Wärmeplanung ist hier zentral: Nur wenn die Wärmenetzinfrastrukturen ausgebaut werden, kann die Geothermie optimal genutzt werden und so zur Dekarbonisierung der Wärmenetze den größtmöglichen Beitrag leisten. 

Quelle: Bundesverband Geothermie e.V.

03.09.2023

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