Bauherren sollten kühlen Kopf bewahren

Neben dem Gesetzgebungsprozess, der sich sehr kurvenreich dargestellt habe und der nicht eben zuverlässigen Förderung gebe es viele weitere Unbekannte: Die Preisentwicklungen, die Verfügbarkeit von Personal (insbesondere auch von Sachverständigen) und von Material.
„Die Bundesregierung selbst verweist in Ihrer Antwort zur Problematik der einkommensschwächeren Immobilieneigentümer schon auf die Härtefallregelung des GEG. Die Flut neuer Verpflichtungen für den privaten Eigentümer und die mangelnde Finanzierungsperspektive mögen demotivierend scheinen. Aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde", sagt Verbraucherschützerin Merzyn.
Weiterhin gelte es, den Kopf nicht in den Sand stecken. „Schützen Sie den zentralen Bestandteil ihres Vermögens! Das gelingt nur durch eine angemessene Instandhaltung und Sanierung. Die brauchen alle Wohngebäude, ganz unabhängig von der Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wo absehbar keine kommunale Wärmeplanung stattfinden wird, greifen die GEG-Pflichten entsprechend früher. Wo auch bei kommunaler Wärmeplanung absehbar keine Anbindung an ein Fernwärmenetz erfolgen wird, läuft es ohnehin auf gebäudeindividuelle Lösungsvarianten hinaus - wenn nicht ausnahmsweise doch quartierbasierte entwickelt werden. Nicht nur in solchen Fällen sollte nicht zugewartet oder gar resigniert werden. Fangen Sie gleich mit der umfassenden Informationssammlung an, um möglichst alle Alternativen zu erkennen und auch in Ruhe durchdenken zu können."
Der Verband Privater Bauherren rät vor dem Hintergrund der GEG-Novelle, finanzielle Rücklagen zu bilden, wo immer es gehe. Immerhin verteuerten steigende Zinsen nicht nur Kredite, sondern mildern die Inflationsabschmelzung des angesparten Instandhaltungs- und Sanierungsvermögens auch etwas.
Merzyn rät privaten Bauherren und Immobilieneigentümern, gemeinsam mit Sachverständigen, einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erarbeiten oder, so schon vorhanden, mit den Experten zu aktualisieren: „Gehen Sie dann planmäßig in geeigneten Schritten vor, die Synergieeffekte maximieren und gleichzeitig möglichst viele weitere Umsetzungsoptionen für später offenlassen."
10.08.2023
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