Containerhaus: Ein Tiny House als Alternative zum Fertighaus
Was sind Containerhäuser - und worauf ist zu achten?
Wie der Name schon treffend verrät, handelt es sich genau genommen um Container, die mit einigen baulichen Maßnahmen dann zu "Wohncontainern", oder schlicht "Tiny Houses", transformiert werden. Wie für Container typisch, bringen solche Tiny Houses folglich eine reduzierte, rechteckige Silhouette mit, auch nach den Umbaumaßnahmen kann selbst ein wenig geschultes Auge noch erkennen, dass es sich ursprünglich um einen Frachtcontainer handelte.Schon im ersten Schritt ist darauf zu achten, welche Art von Container sich überhaupt als "Rohling" eignet. Neben der Größe (typische Container bringen normalerweise rund 15 bis 35 qm mit) verdient insbesondere die Statik einen zweiten Blick - zur eigenen Sicherheit ebenso, wie um den Container überhaupt genehmigungsfähig zu machen. Fracht- und Seecontainer gelten dahingehend als sehr robust - zumindest als geschlossenes Rechteck. Sobald aber Fenster, Türen und offene Fronten hinzukommen, werden derartige Container mitunter instabil. Daher gewannen in der jüngeren Vergangenheit Baustellencontainer zusehends an Beliebtheit, die aufgrund ihres Stahlskeletts eine stabile Statik bereits ab Werk mitbringen.
Die Vorteile von einem Containerhaus auf einen Blick
- Sie sind schnell verfügbar, normalerweise schon wenige Wochen nach Bestelleingang (abhängig vom Bauherren/Dienstleister).
- Containerhäuser gelten als flexibel, weitere Anbauten sind typischerweise kein Problem, weder in die Höhe noch zu den Seiten.
- Container als Rohling für Tiny Häuser zu verwenden ist eine günstige Option, auch weil mit dem Punkt- und Streifenfundament potenziell hohe Kosten für Erdarbeiten entfallen.
- Bei einem Umzug lässt sich das ganze Haus, auf einem LKW, ganz einfach zum neuen Grundstück transportieren,
- Im Vergleich zu Fertighäusern sind Containerhäuser günstiger.
An Flexibilität muss es dahingehend nicht mangeln, denn mit See-, Fracht- und Baucontainern als Rohling, existieren schon genügend Alternativen mit teils unterschiedlichen Maßen, Höhen und später nutzbaren Wohnflächen, wie auch der Blick auf einen Marktplatz für Container verdeutlicht. Dort können sich Interessierte ihren Haus-Rohling, also den Container, sogar online bestellen.
Das Vorhaben ist gefasst, der Container besorgt - spätestens jetzt benötigt es die entsprechenden Baugenehmigungen
Deutschland ist bekanntlich das Land der Baugenehmigungen, deshalb dürfte es wenig überraschen, dass der Gesetzgeber einen (Wohn-)Container ebenfalls als "bauliche Anlage" einstuft. Mit dieser Einstufung einher gehen wiederum zahlreiche Vorgaben und Auflagen, die zwangsläufig zu erfüllen sind.Tipp: Soll solch ein Wohncontainer nur kurzfristig genutzt werden, entfallen ein Teil der Auflagen. Die Einstufung als "bauliche Anlage" erhalten Wohncontainer, wenn sie längerfristig (3-6 Monate oder länger) stehen. Selbst wenn sie danach abgebaut und an anderer Stelle neu aufgebaut werden, erteilen die Landesbehörden typischerweise keine Einstufung als "fliegende Baute". In einigen Bundesländern spielt zudem die Größe eine Rolle. Mit Grundflächen von weniger als 50 qm ist in einigen Bundesländern ein vereinfachter Bauantrag möglich.
Vorteilhaft ist, wenn die Bauämter eine Einstufung als "Behelfsbaute" oder "untergeordnetes Gebäude" vollziehen. Dann entfallen einige Auflagen, die Vorgehensweise dahingehend unterscheidet sich aber zwischen den Bundesländern und der Landesbauverordnung. Des Weiteren sollten künftige Wohncontainer-Eigentümer bedenken, dass Bauaufsichtsbehörden in Deutschland einen relativ großen Spielraum bei ihrer Entscheidung haben. Aus diesem Grund können ähnliche Container, die bei zwei unterschiedlichen Baubehörden beantragt wurden, auch eine jeweils andere Einstufung erhalten.
Besonderes Augenmerk auf den Bebauungsplan des Grundstücks legen
Der Bebauungsplan kann Einschränkungen mitbringen. Gibt dieser beispielsweise ein Satteldach vor, wird es schwierig eine Baugenehmigung für das Containerhaus zu erlangen. Einige Gemeinden haben zudem eine eigene Ortsgestaltungssatzung, die sich zwischen den Gemeinden erheblich unterscheiden kann. Darin sind Vorgaben zur Fassade, Farben oder Materialien enthalten, die für ein Containerhaus dann ebenso wie für ein Fertighaus gelten würden.Generell gesprochen müssen Containerhäuser alle gültigen Auflagen der Landesbauordnung, vom Denkmalschutz, des Bebauungsplanes, sowie zum Wasserschutz- und Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Eine vorab gestellte Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde ist daher empfehlenswert.
Zu erfüllende Auflagen betreffen beispielsweise:
- den Brandschutz, die Statik und Stromversorgung.
- in der Gemeinde geltende Wärmeschutz- und Energiesparstandards.
- Heiz- und Warmwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung.
- Natur- und Baumschutz, Schnee- und Windlast.
- Grenz- und Baulinien sowie Abstandsflächen.
- Deckenhöhe, Fensterbeschaffenheit, Statik und Standsicherheit.
Fazit: Günstige Alternative zum Fertig- oder klassischen Steinhaus, aber (zumeist) keine Erleichterung bei Bauauflagen
Containerhäuser sind eine valide Alternative gegenüber weitaus kostspieligeren Fertighäusern, vor allem beispielsweise für Singlehaushalte mit überschaubaren finanziellen Möglichkeiten und einem ebenso überschaubaren Platzbedarf. Signifikante Erleichterungen bei bürokratischen Prozessen sollten Bauherren aber nicht erwarten.Hausbaunews
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