Pflegefall in der Familie – was nun?

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung nimmt weiter zu und das Altern bedeutet leider vor allem, auf familiäre oder fremde Hilfe angewiesen zu sein. Diese missliche Lage kann für Angehörige stressig und überwältigend sein. Dennoch betreuen statistisch gesehen in Deutschland nach wie vor über 70 Prozent die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden. In diesem Artikel erfahren Sie, was die einzelnen Möglichkeiten in der Pflege sind und welche baulichen Veränderungen Ihnen dabei eine Erleichterung sein können.
Pflegefall in der Familie – was nun? Foto: iStock.com / Zinkevych
Pflegefall in der Familie – was nun? Foto: iStock.com / Zinkevych

Was ist ein Pflegefall?

Seit 2017 gibt es eine Neuregelung der Pflegestufen in 5 Einzelstufen, während es bisher nur 3 waren. Dafür wird das Punktesystem verwendet: Je mehr Punkte, desto höher die Unterstützungsstufe. Diese Bewertung basiert auf einer Übersicht der Module - insgesamt gibt es 6 dieser Module. Einzelne Module haben unterschiedliche Gewichtungen bei der Beurteilung des Pflegegrades. Wir stellen die einzelnen Module vor:

Mobilität (Modul 1): Hier wird geprüft, ob die Person im Bett bleiben, aufstehen und die Position wechseln kann. Auch das Treppensteigen und das Bewegen in ihren vier Wänden wird bewertet.

Kommunikations- und kognitive Fähigkeiten (Modul 2): Kann die Person andere Menschen erkennen? Hat sie eine räumliche Orientierung und kann es an bestimmte Erfahrungen erinnern? Grundsätzlich geht es darum, die kognitive Angemessenheit für den täglichen Gebrauch zu überprüfen und zu bewerten, ob die Fakten und Informationen verstanden werden, um sie schließlich in Handlungen umzuwandeln (mehrstufig).

Bei der Bewertung verhaltens- und psychischer Probleme (Modul 3) geht es darum, ob motorische Aggression oder selbstverletzendes Verhalten vorliegen. Auch andere Formen wie verbale Aggression oder depressive Verstimmung kommen in Betracht.

Autonomie (Modul 4) betrifft die Bewältigung alltäglicher Aktivitäten wie Mund- und Körperhygiene (Waschen, Anziehen), Hausarbeit wie das Zubereiten von Mahlzeiten oder das An- und Ausziehen von Strümpfen.

Reagieren auf krankheitsbedingte Bedürfnisse (Modul 5) beschreibt die Autonomie mit verordneten Medikamenten oder die regelmäßige Organisation und Häufigkeit von Arztbesuchen. 

Bei Alltag und sozialen Kontakten (Modul 6) wird beurteilt, ob und inwieweit die Person beispielsweise erwerbstätig ist. Gibt es Hobbys? Gibt es Austausch oder Kontakte mit anderen Personen? Nach dem Test wird der entsprechende Pflegegrad, wie zum Beispiel Pflegegrad 5, festgestellt.

Bauliche Maßnahmen für pflegerechtes Wohnen

Um Ihnen den Pflegealltag mit Ihrem Angehörigen zu erleichtern, gibt es glücklicherweise diverse Möglichkeiten, mit wenigen kleineren oder größeren Veränderungen, wieder ein wenig Selbstständigkeit – natürlich je nach Pflegegrad – zu ermöglichen.
  • Körperhygiene: Im Badezimmer können diverse Hilfsmittel angebracht werden. Dazu zählen zum Beispiel eine Erhöhung des Toilettensitzes, Wandgriffe in der Dusche oder Wanne sowie entsprechende Wannenlifte oder Duschsitze.
  • Mobilität: Ein häuslicher Treppenlift gewährleistet die Mobilität in den eigenen vier Wänden, wenn Treppensteigen nicht mehr geht.
Mit diesen Helfern im Alltag geht die Pflege besser von der Hand. Je nach Pflegegrad werden entsprechende Zuschüsse für die jeweiligen Hilfsmittel gezahlt.

Quelle: a.b.

19.10.2021

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