VPB: Rechnung nicht zu früh bezahlen
Bauherren sollten diese Rechnungen auch zügig bezahlen – allerdings nur dann, wenn sie absolut sicher sind, dass der jeweilige Bauabschnitt, auf den sich die Abschlagsrechnung bezieht, auch tatsächlich mängelfrei fertiggestellt ist. Ob das so ist, kontrollieren unabhängige Sachverständige im Auftrag der Bauherren. Zahlen die Bauherren vorzeitig und ohne Kontrolle des Bauabschnitts, geben sie eventuell ihr einziges Druckmittel aus der Hand – ihr Geld. Zeigen sich dann später Mängel, ist es oft schwer, die Baufirma zur Nachbesserung zu überreden. Der VPB rät deshalb, Rechnungen erst dann komplett zu bezahlen, wenn zweifelsfrei feststeht: Der betreffende Bauabschnitt ist in Ordnung.
08.08.2021
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