Tipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Alternativ können sich Wohnungseigentümer eine Bescheinigung des Verwalters für das Finanzamt ausstellen lassen. Die Tätigkeit des Verwalters zählt übrigens nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Welche Handwerker- und haushaltsnahem Dienstleistungen Steuerpflichtige sonst noch absetzen können und wie, erfahren sie im kostenlosen VPB-Ratgeber „Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen“.
01.08.2021
Hausbaunews
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