Tipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Dienstleistungen wie den Winterdienst oder die Reinigung des Treppenhauses gemeinsam an eine Servicefirma vergeben hat, können die Kosten dafür anteilig in der Steuererklärung geltend machen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).
VPB: Wohnungseigentümer können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Foto: pixabay.com
VPB: Wohnungseigentümer können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Foto: pixabay.com
Zwanzig Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Steuerzahler von der Steuerschuld abziehen, jährlich bis zu 4.000 Euro. Wichtig dabei ist, dass die insgesamt anfallenden Aufwendungen sauber auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt sind. In der Jahresabrechnung sollten die einzelnen Dienstleister mit den Gesamtkosten aufgeführt sein und dazu detailliert der den einzelnen Wohneinheiten zugeordneten Kostenanteil.

Alternativ können sich Wohnungseigentümer eine Bescheinigung des Verwalters für das Finanzamt ausstellen lassen. Die Tätigkeit des Verwalters zählt übrigens nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Welche Handwerker- und haushaltsnahem Dienstleistungen Steuerpflichtige sonst noch absetzen können und wie, erfahren sie im kostenlosen VPB-Ratgeber „Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen“.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

01.08.2021

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