Die Baunebenkosten nicht unterschätzen

1. Beim Grundstückskauf: Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten werden immer fällig. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland aktuell 3,5 bis 6,5 Prozent, der Grunderwerb selbst unterliegt der Beurkundungspflicht bei einem Notar.
2. Wer einem Makler den Auftrag zur Suche des Traumgrundstücks erteilt, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen. Denn Makler verlangen je nach Region, Lage und Qualität des Grundstücks zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises als Courtage. Seit Ende 2020 wird die Maklerprovision beim Immobilienverkauf zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Vorher hatten Käufer den Großteil der Maklergebühren getragen.
3. Bei einem Neubau sind Planungs-, Erschließungs- und Vermessungskosten ein erheblicher Teil der Baunebenkosten. Dazu zählen beispielsweise auch Ausgaben für Prüfstatiker und Baugrundgutachten sowie die Kosten für die Verlegung der Hausanschlüsse. Sinnvoll ist es, während der Bauphase auf die baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Sachverständigen zu setzen - dessen Arbeit kostet ebenfalls Geld.
4. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Erdarbeiten gelegt werden. Darunter fallen Aushub, Abtransport des Aushubs und Verfüllarbeiten. Diese Arbeiten sind nicht immer vollständig im Angebot enthalten. Es ist ratsam, genau zu prüfen, welcher Umfang abgedeckt ist - und mit welchen zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss.
5. Auch Versicherungen können in der Summe ins Geld gehen: Zu den potenziell notwendigen Versicherungen eines Bauherren gehören die Bauherrenhaftpflicht, die Bauleistungsversicherung, die Bauhelferunfallversicherung und die Baufertigstellungsversicherung. Die Bauleistungsversicherung etwa umfasst alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und -material, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
22.06.2021
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