Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung
Der Posten von Niederschlagswasser auf der Nebenkostenabrechnung
Wenn auf der Nebenkostenabrechnung das Niederschlagswasser abgerechnet wird, kann dies schon einmal den einen oder anderen Mieter auf den Plan rufen. Doch das Recht ist auf der Seite des Vermieters. Hagel, Schnee und Regenwasser zählen zum Niederschlag und müssen entsorgt werden. Das heißt, das Mietobjekt muss so ausgestattet sein, dass der Niederschlag über die Dachrinnen abgeführt werden kann. Die sogenannte Oberflächenentwässerung darf zu einem Teil der Betriebskosten gemacht werden. Es ist nicht notwendig, sie zusätzlich aufzuführen. Allerdings ist es wichtig, dass die Umlage der Kosten auf den Mieter auch im Mietvertrag festgehalten ist. Zu beachten ist zudem, dass es einen Verteilerschlüssel gibt. Wird dieser nicht korrekt eingehalten, dann kann der Mieter dagegen vorgehen.Lösungen für alle finden
Das Ableiten von Regenwasser ist mit Kosten verbunden, die auf den Mieter umgelegt werden. Es gibt aber Möglichkeiten, das Regenwasser anderweitig einzusetzen. Der Vermieter ist normalerweise unter anderem für die Pflege der Grünanlagen zuständig, die zu dem Mietobjekt gehören. Eine Regenwasseranlage kann hier ideal eingesetzt werden. Die Regenwasseranlage fängt das Wasser auf und filtert es normalerweise auch. Das Ergebnis ist sauberes Wasser, welches für die Versorgung der Grünflächen genutzt werden kann. Tatsächlich wird die Regenwasseranlage teilweise auch genutzt, um Trinkwasser herzustellen. Für einen Vermieter ist dieser Verwendungszweck jedoch weniger sinnvoll.
21.04.2021
Hausbaunews
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