Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung

Unklarheiten in der Nebenkostenabrechnung können zu einem schwierigen Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter führen. Eines der obersten Ziele sollte es daher sein, diese Unklarheiten schnell zu beseitigen und als Vermieter dafür zu sorgen, dass die optimalen Bedingungen geschaffen werden. Eine Thematik, die immer wieder für Unruhe sorgt, ist das Niederschlagswasser. 
Die Abrechnung von Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung. Foto: pixabay.com
Die Abrechnung von Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung. Foto: pixabay.com

Der Posten von Niederschlagswasser auf der Nebenkostenabrechnung

Wenn auf der Nebenkostenabrechnung das Niederschlagswasser abgerechnet wird, kann dies schon einmal den einen oder anderen Mieter auf den Plan rufen. Doch das Recht ist auf der Seite des Vermieters. Hagel, Schnee und Regenwasser zählen zum Niederschlag und müssen entsorgt werden. Das heißt, das Mietobjekt muss so ausgestattet sein, dass der Niederschlag über die Dachrinnen abgeführt werden kann. Die sogenannte Oberflächenentwässerung darf zu einem Teil der Betriebskosten gemacht werden. Es ist nicht notwendig, sie zusätzlich aufzuführen. Allerdings ist es wichtig, dass die Umlage der Kosten auf den Mieter auch im Mietvertrag festgehalten ist. Zu beachten ist zudem, dass es einen Verteilerschlüssel gibt. Wird dieser nicht korrekt eingehalten, dann kann der Mieter dagegen vorgehen. 

Lösungen für alle finden

Das Ableiten von Regenwasser ist mit Kosten verbunden, die auf den Mieter umgelegt werden. Es gibt aber Möglichkeiten, das Regenwasser anderweitig einzusetzen. Der Vermieter ist normalerweise unter anderem für die Pflege der Grünanlagen zuständig, die zu dem Mietobjekt gehören. Eine Regenwasseranlage kann hier ideal eingesetzt werden. Die Regenwasseranlage fängt das Wasser auf und filtert es normalerweise auch. Das Ergebnis ist sauberes Wasser, welches für die Versorgung der Grünflächen genutzt werden kann. Tatsächlich wird die Regenwasseranlage teilweise auch genutzt, um Trinkwasser herzustellen. Für einen Vermieter ist dieser Verwendungszweck jedoch weniger sinnvoll. 
 
Die Abrechnung von Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung. Foto: pixabay.com
Die Abrechnung von Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung. Foto: pixabay.com
Die Reinigung und das Auffangen von Regenwasser für die Versorgung der Grünflächen kann sich jedoch positiv für den Mieter auswirken. Die Wasserrechnung für das Mietobjekt wird so gesenkt. Gerade die Bewässerung der Außenanlagen ist unter anderem einer der Posten, der sich auf die Höhe der Wasserkosten niederschlägt. Wenn ein Vermieter über den Einbau und die Nutzung einer Regenwasseranlage nachdenkt, kann dies möglicherweise auch im Interesse des Mieters sein. Für eine gute Kommunikation ist es empfehlenswert, vorher über den geplanten Bau zu informieren. 

Quelle: a.b.

21.04.2021

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