Erhöhte Förderung von Baubegleitung

Bauherren, die den energetischen Zustand ihres Hauses durch eine einzelne Maßnahme wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle verbessern wollen, erhalten künftig mehr Geld vom Staat, wenn sie die Baumaßnahme durch einen Experten begleiten lassen. Die qualifizierte Baubegleitung wird – wie bisher schon - mit 50 Prozent der Kosten pro Vorhaben und Kalenderjahr gefördert.
VPB: Erhöhte Förderung von Baubegleitung ist Beitrag zur Qualitätssicherung. Foto: pixabay.com
VPB: Erhöhte Förderung von Baubegleitung ist Beitrag zur Qualitätssicherung. Foto: pixabay.com
Seit Jahresbeginn gelten jedoch neue Höchstsätze. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde die maximale Fördersumme von bislang 4.000 auf nun 5.000 Euro angehoben. Für Mehrfamilienhäuser werden bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro insgesamt gewährt. Der Zuschuss zur Baubegleitung wird zusätzlich zu den Fördergeldern für die Maßnahme an sich gezahlt. „Die Erhöhung der Höchstsätze ist ein Anreiz, die Begleitung durch einen Experten zu nutzen, und damit ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungen und zum Verbraucherschutz“, betont Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Privater Bauherren e.V. (VPB). „In die energetische Sanierung fließen neben den Ersparnissen der Bauherren auch Fördermittel, also Steuergelder in Millionenhöhe. Und sowohl die Bauherren selbst wie auch die Steuerzahler haben das berechtigte Interesse, dass diese optimal eingesetzt werden. Durch qualifizierte Baubegleitung ist das sichergestellt. Der VPB fordert daher seit langem, deren Bedeutung weiter auszubauen.“ Die neuen Förderbedingungen für die qualifizierte Baubegleitung sind ein Baustein in der Neustrukturierung der Förderprogramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Darin wird auch die Rolle des vor knapp zwei Jahren eingeführten sogenannten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) gestärkt. Dieses standardisierte Beratungsinstrument stellt dar, wie die Energieeffizienz eines Gebäudes mit der Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert wird. „Entscheidend ist, dass im Rahmen der Energieberatung die individuellen Besonderheiten des Gebäudes berücksichtigt werden“, betont Corinna Merzyn. „Der iSFP ist ein guter Schritt in diese Richtung.“ Mit einem zum Beginn des Jahres 2021 neu eingeführten Bonussystem wird nun ein Anreiz zur Umsetzung der Sanierungsfahrpläne und damit zur ganzheitlichen energetischen Sanierung schaffen: Für Bauherren, die eine in ihrem iSFP vorgeschlagene energetische Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren nach dessen Erstellung umsetzen, erhöht sich der Fördersatz für diese Maßnahme um zusätzliche fünf Prozentpunkte.

Neben diesem Bonussystem bleibt die im Vorjahr eingeführte Förderung der Beratung durch einen in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelisteten Energieberater erhalten. Für die Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder an der Anlagentechnik ist die Einbindung eines solchen Experten notwendig. Eine Ausnahme bildet die Heizungserneuerung. „Allerdings müssen Bauherren nach wie vor gut darauf achten, welche Qualifikation die ausgewählten Energieberater haben und ob sie wirklich umfassend und neutral beraten oder womöglich bestimmten Techniken oder Bauteilen aufgrund ihrer Ausbildung besonders zugeneigt sind“, erinnert Dipl.-Ing. Andrea Blömer, Leiterin des VPB Regionalbüros Iserlohn und Vor-Ort-Energieberaterin. 

Aus Sicht des Verbandes Privater Bauherren bringt die Bundesförderung für effiziente Gebäude insgesamt Verbesserungen. „Die Erhöhung der Fördermittel für qualifizierte Baubegleitung und der neue iSFP-Bonus, die neu eingeführte Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung, die Prämien für besonders hohe Anteile an Wärme aus erneuerbaren Energien und das vereinfachte Antragsverfahren – das sind Schritte, um private Bauherren bei energetischen Sanierungen zu unterstützen und die Ausführungsqualität zu verbessern“, so das Fazit von VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn.

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)

14.02.2021

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