EU verbannt Lampen

Lichtquellen, die zu viel Strom verbrauchen, sollen vom Markt verschwinden. Den Anfang machte die Glühlampe schon vor Jahren. Ab September 2021 werden weitere ineffiziente Halogenlampen, Energiesparlampen und Leuchtstofflampen folgen. 
Ab 1. September 2021 dürfen z. B. Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 1. September 2023 entfallen lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen. Grafik: licht.de, ZVEH, Lightcycle
Ab 1. September 2021 dürfen z. B. Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 1. September 2023 entfallen lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen. Grafik: licht.de, ZVEH, Lightcycle
Sie erreichen dann nicht mehr die Mindesteffizienzgrenzwerte, wie von der neuen Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union (EU) gefordert. Als Alternative empfiehlt die Brancheninitiative licht.de LED-Lichtquellen. Sie sind sparsam, langlebig und umweltfreundlich. Was ändert sich mit der neuen Ökodesign-Verordnung für Privathaushalte? licht.de gibt Antworten.

Welche Lampen weichen?

Ab dem Stichtag 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – sogenannte Energiesparlampen – nicht mehr in den Verkehr gebracht. Zwei Jahre später entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen. Bleiben dürfen unter anderem Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät, Hochvolt-Halogenlampen mit dem Sockel R7s und T5-Leuchtstofflampen. Zudem gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Webseiten der Hersteller.

Wie werden alte Leuchtmittel entsorgt?

Kein Anlass für Hamsterkäufe: Niemand muss seine Lampen austauschen. Auch der Handel darf seine Lagerbestände weiterhin verkaufen. Erreichen Leuchtmittel dann doch das Ende ihrer Lebensdauer oder werden durch energiesparende LEDs ausgetauscht, müssen sie der Umwelt zuliebe korrekt entsorgt werden: Energiespar-, Leuchtstoff- und Entladungslampen werden wie LEDs gesammelt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen kommen in die Restmülltonne.

Energieverbrauchskennzeichnung

Das Energielabel mit den sperrigen Effizienzklassen A++ wird am 1. September 2021 vom neuen Label mit der Skala A bis G abgelöst. Das heißt, aktuelle Lichtquellen mit A++ erhalten dann maximal die Effizienzklasse D oder E. Erst mit weiteren Effizienzsteigerungen erzielen neue Produkte in Zukunft auch höhere Klassen.

Gesetzliche Grundlage der kommenden Neuerungen ist die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020. Die Brancheninitiative licht.de informiert im Web-Special „Ökodesign: Welche Lichtquellen bleiben?“ zum Thema.

Drei Einkaufstipps

Tipp 1: Lumen statt Watt: Wie hell eine Lampe leuchtet, zeigt der Lumen-Wert, nicht die Watt-Angabe. Der Lichtstrom in Lumen (lm) sollte der alten Halogenlampe entsprechen, zum Beispiel statt 30 Watt 470 Lumen oder statt 57 Watt bis 1.055 Lumen.

Tipp 2: Lichtfarbe Warmweiß: Im Wohnbereich bevorzugen die meisten Menschen hierzulande warmweißes Licht mit einer Farbtemperatur von 2.700 bis 3.300 Kelvin (K). Es ist dem Licht von Glühlampen ähnlich.

Tipp 3: Natürlich wirkende Farben: Die Farbwiedergabeeigenschaft einer Lichtquelle gibt an, wie natürlich die Farben unserer Umgebung unter ihrem Licht wirken. Eine gute Farbwiedergabe ist z. B. beim Make-up im Bad, bei der Arbeit am Schreibtisch oder beim Kochen zur Beurteilung der Speisen wichtig. In Wohnräumen sollten es mindestens Ra 80 sein, besser mehr.

Quelle: licht.de

02.02.2021

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