Stromanbiete müssen Kunden ziehen lassen

Viele Stromanbieter werden ihre Kunden in der Vorweihnachtszeit anschreiben. Geschenke dürfen Verbraucher jedoch nur selten erwarten. Auch in diesem Jahr könnten die Preise trotz sinkender EEG-Umlage und niedriger Börsenpreise steigen und die Briefe der Anbieter transparent oder versteckt die Preiserhöhungen mitteilen. Verbraucher können dann allerdings ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Anbieter wechseln. Dass Unternehmen sich im Umgang mit einer Kündigung teils rechtswidrig verhalten, bestätigt auch ein aktuelles Urteil gegen die Stadtwerke Schorndorf (LG Stuttgart vom 09.10.20, Az. 31 O 38/20 KfH).  
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Viele Jahre war Frau N. Kundin bei den Stadtwerken. Die letzte Preiserhöhungsrunde nahm sie zum Anlass, nach günstigeren Alternativen zu suchen. Besonders ärgerlich: Bei der Recherche stellte sie außerdem fest, dass Neukunden beim selben Anbieter Strom zu deutlich besseren Konditionen erhielten. Sie kündigte und suchte sich einen neuen Anbieter. Doch wider Erwarten war der Wechsel damit nicht beendet: Obwohl sie keine Einwilligung dazu gegeben hatte, rief der alte Anbieter Frau N. an und bat sie, ihr ein neues Angebot schicken zu dürfen. N. war einverstanden, nahm das neue Angebot jedoch nicht an. Trotzdem erhielt sie wenige Tage später vom neuen Anbieter ein Schreiben, dass der Wechsel nicht stattfinden könne, weil sie noch ein Jahr bei ihrem alten Anbieter gebunden sei. Dieser hatte die Sonderkündigung schlichtweg ignoriert.

KEIN FAIRER UMGANG MIT VERBRAUCHERN

„Wir erleben in unserer Beratung regelmäßig, dass Anbieter mit mehr oder weniger legalen Mitteln versuchen, ihre Kunden zu halten,“ sagt Matthias Bauer, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Neben unerlaubten Anrufen zur Kundenrückgewinnung und abgelehnten Kündigungen sind versteckte Preiserhöhungen und verschleierte Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht in den Schreiben der Anbieter ein großes Problem.

Im Falle der ignorierten Kündigung von Frau N. mahnte die Verbraucherzentrale den Anbieter zunächst ab. Da dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Stuttgart. Dieses urteilte im Sinne der Verbraucherin (Versäumnisurteil vom 9.10.2020, Az. 31 O 38/20 KfH, noch nicht rechtskräftig). 

GUT VORBEREITET AUF DAS NÄCHSTE SCHREIBEN

Da viele Stromanbieter zum Jahreswechsel ihre Preise erhöhen und sie Verbraucher mindestens sechs Wochen vor der Erhöhung darüber informieren müssen, rechnet Matthias Bauer bald mit der nächsten Welle von Preiserhöhungsschreiben. Er fürchtet, dass viele Anbieter die gesunkene EEG-Umlage und die niedrigen Börsenpreise nicht an die Verbraucher weitergeben. „Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher die Post vom Stromanbieter in den nächsten Wochen ganz genau lesen“, sagt er. Denn oft verschleiern Anbieter die Erhöhung zwischen blumigen Werbetexten und nicht selten ist der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gut versteckt. Doch gerade das ist wichtig, denn „Verbraucher haben bei Preiserhöhungen das Recht, ihren Vertrag bis zum Tag vor der Erhöhung zu kündigen und sich einen günstigeren Anbieter zu suchen“, so der Energieexperte. Preise vergleichen kann sich aber auch dann lohnen, wenn der Preis nicht oder nur moderat steigt, denn langjährige Kunden haben oft teurere Tarife als neue. Worauf Verbraucher beim Wechsel sonst noch achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite und in einem kostenlosen Online-Seminar.

LINKS ZUM THEMA

  • „Wenn die Preise heimlich steigen“. Untersuchung zu Preiserhöhungsschreiben: www.vz-bw.de/node/52701
  • Pressemeldung „Faire Preise für Verbraucher“: www.vz-bw.de/node/52766
  • Artikel „So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab“: www.vz-bw.de/node/10645
  • Online-Seminar „Stromanbieterwechsel – so geht’s“ am 24. November 2020: www.vz-bw.de/node/48656
  • Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk: Podcast „Rund um den Anbieterwechsel“ mit Matthias Bauer: www.vz-bw.de/node/37032

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

27.12.2020

Hausbaunews

Wie viel Haus kann ich mir leisten? ...

Schon vor dem ersten Spatenstich sollte Ihr Haus zumindest auf dem Papier stehen – idealerweise nicht als unbezahlbares Traumschloss. Spätestens beim Finanzierungsplan muss klar sein, wie die ...

Werte erhalten: Holzböden richtig ...

Ein warmer Holzboden unter den Füßen – für viele ist das der Inbegriff von Wohnlichkeit. Denn Holz wirkt natürlich, fühlt sich auch barfuß gut an und verleiht jedem Raum eine behagliche ...

Strom sparen im Alltag: Kleine ...

Steigende Strompreise bringen viele Haushalte finanziell an ihre Grenzen. Doch oft reichen schon wenige Veränderungen im Alltag, um die Stromkosten spürbar zu senken. In vielen Wohnungen verstecken ...

Bausparen, ETF oder Tagesgeld?

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden braucht Zeit. Für das notwendige Eigenkapital sparen deutsche Haushalte im Schnitt rund 14 Jahre – das hat das Kieler Institut für Weltwirtschaft ...

Präzision im Detail: Die passende ...

Ein Fertighaus besticht durch seine präzise Planung und kurze Bauzeit. Damit das Endergebnis überzeugt, müssen Details wie die Sanitärausstattung bereits in der Bemusterungsphase exakt festgelegt ...

Eigenleistungen am Bau mit anderen ...

Weil der Bau eines Eigenheims zunehmend ins Geld geht, legen private Bauherren oft selbst Hand an, um Kosten zu senken. Laien müssen hierfür das nötige Know-how mitbringen, in manchen Bereichen ...

Musterhäuser

Haus Seiler

Preis ab
435.000 €
Fläche
162,16 m²
Pico 4

Preis
auf Anfrage
Fläche
79,80 m²
Ulm

Preis ab
434.000 €
Fläche
174,00 m²
Haas BS 129 B

Preis ab
229.000 €
Fläche
129,20 m²
Meins-E-150

Preis
auf Anfrage
Fläche
150,80 m²
Erlangen (Musterhaus)

Preis
auf Anfrage
Fläche
181,00 m²

0