Stromanbiete müssen Kunden ziehen lassen

Viele Stromanbieter werden ihre Kunden in der Vorweihnachtszeit anschreiben. Geschenke dürfen Verbraucher jedoch nur selten erwarten. Auch in diesem Jahr könnten die Preise trotz sinkender EEG-Umlage und niedriger Börsenpreise steigen und die Briefe der Anbieter transparent oder versteckt die Preiserhöhungen mitteilen. Verbraucher können dann allerdings ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Anbieter wechseln. Dass Unternehmen sich im Umgang mit einer Kündigung teils rechtswidrig verhalten, bestätigt auch ein aktuelles Urteil gegen die Stadtwerke Schorndorf (LG Stuttgart vom 09.10.20, Az. 31 O 38/20 KfH).  
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Viele Jahre war Frau N. Kundin bei den Stadtwerken. Die letzte Preiserhöhungsrunde nahm sie zum Anlass, nach günstigeren Alternativen zu suchen. Besonders ärgerlich: Bei der Recherche stellte sie außerdem fest, dass Neukunden beim selben Anbieter Strom zu deutlich besseren Konditionen erhielten. Sie kündigte und suchte sich einen neuen Anbieter. Doch wider Erwarten war der Wechsel damit nicht beendet: Obwohl sie keine Einwilligung dazu gegeben hatte, rief der alte Anbieter Frau N. an und bat sie, ihr ein neues Angebot schicken zu dürfen. N. war einverstanden, nahm das neue Angebot jedoch nicht an. Trotzdem erhielt sie wenige Tage später vom neuen Anbieter ein Schreiben, dass der Wechsel nicht stattfinden könne, weil sie noch ein Jahr bei ihrem alten Anbieter gebunden sei. Dieser hatte die Sonderkündigung schlichtweg ignoriert.

KEIN FAIRER UMGANG MIT VERBRAUCHERN

„Wir erleben in unserer Beratung regelmäßig, dass Anbieter mit mehr oder weniger legalen Mitteln versuchen, ihre Kunden zu halten,“ sagt Matthias Bauer, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Neben unerlaubten Anrufen zur Kundenrückgewinnung und abgelehnten Kündigungen sind versteckte Preiserhöhungen und verschleierte Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht in den Schreiben der Anbieter ein großes Problem.

Im Falle der ignorierten Kündigung von Frau N. mahnte die Verbraucherzentrale den Anbieter zunächst ab. Da dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Stuttgart. Dieses urteilte im Sinne der Verbraucherin (Versäumnisurteil vom 9.10.2020, Az. 31 O 38/20 KfH, noch nicht rechtskräftig). 

GUT VORBEREITET AUF DAS NÄCHSTE SCHREIBEN

Da viele Stromanbieter zum Jahreswechsel ihre Preise erhöhen und sie Verbraucher mindestens sechs Wochen vor der Erhöhung darüber informieren müssen, rechnet Matthias Bauer bald mit der nächsten Welle von Preiserhöhungsschreiben. Er fürchtet, dass viele Anbieter die gesunkene EEG-Umlage und die niedrigen Börsenpreise nicht an die Verbraucher weitergeben. „Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher die Post vom Stromanbieter in den nächsten Wochen ganz genau lesen“, sagt er. Denn oft verschleiern Anbieter die Erhöhung zwischen blumigen Werbetexten und nicht selten ist der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gut versteckt. Doch gerade das ist wichtig, denn „Verbraucher haben bei Preiserhöhungen das Recht, ihren Vertrag bis zum Tag vor der Erhöhung zu kündigen und sich einen günstigeren Anbieter zu suchen“, so der Energieexperte. Preise vergleichen kann sich aber auch dann lohnen, wenn der Preis nicht oder nur moderat steigt, denn langjährige Kunden haben oft teurere Tarife als neue. Worauf Verbraucher beim Wechsel sonst noch achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite und in einem kostenlosen Online-Seminar.

LINKS ZUM THEMA

  • „Wenn die Preise heimlich steigen“. Untersuchung zu Preiserhöhungsschreiben: www.vz-bw.de/node/52701
  • Pressemeldung „Faire Preise für Verbraucher“: www.vz-bw.de/node/52766
  • Artikel „So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab“: www.vz-bw.de/node/10645
  • Online-Seminar „Stromanbieterwechsel – so geht’s“ am 24. November 2020: www.vz-bw.de/node/48656
  • Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk: Podcast „Rund um den Anbieterwechsel“ mit Matthias Bauer: www.vz-bw.de/node/37032

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

27.12.2020

Hausbaunews

Live-Tag: Fingerhut Haus öffnet die ...

Wie entsteht ein Fertighaus – von der ersten Planung bis zur Produktion und Ausstattung? Antworten darauf gibt Fingerhut Haus beim Live-Tag am 19. September 2026 in Neunkhausen. Von 9.30 bis 15.00 ...

Fertigbau: Kurze Bauzeit zahlt sich aus

Der Traum von den eigenen vier Wänden soll Wirklichkeit werden. Sorgen bereitet vielen Bauherren jedoch die Ungewissheit über die zeitliche Dauer und die exakte Höhe der Kosten. Hier bietet der ...

Brandschutz beim Hausbau: ...

Bei der Planung eines Fertighauses stehen Grundriss, Fassade und Energieeffizienz meist ganz oben auf der Wunschliste. Der Brandschutz wird dagegen häufig erst spät mitgedacht – dabei ist er ...

Ein Sonntag voller Erlebnisse: ...

Musik hören, gemeinsam spielen, Neues entdecken und einen Blick hinter die Kulissen werfen: Am Sonntag, 6. September 2026, lädt WeberHaus von 10 bis 18 Uhr zum Sommerfest in die World of Living ...

Einzugstermin: Checkliste für Hausrat ...

Wenige Wochen vor dem Einzugstermin häufen sich die offenen Punkte: Abnahme, Übergabe, Ummeldungen, Möbeltransport. Wer für den Einzugstermin eine Checkliste zusammenstellt, sollte neben ...

Ferienhaus vermieten: Die 7 besten ...

Wer ein Ferienhaus vermietet, merkt schnell, dass die eigentliche Verwaltungsarbeit erst nach dem Einzug der ersten Gäste beginnt. Kalender auf Airbnb und Booking.com synchron halten, Gäste ...

Musterhäuser

Flair 134

Preis ab
263.860 €
Fläche
131,00 m²
Generation 1

Preis
auf Anfrage
Fläche
218,32 m²
Haas MH Poing 187

Preis ab
395.000 €
Fläche
201,41 m²
Zimdal

Preis ab
410.000 €
Fläche
159,70 m²
Daylight-E-120 E5

Preis
auf Anfrage
Fläche
130,14 m²
CLOU 169

Preis
auf Anfrage
Fläche
170,00 m²

0