Stromanbiete müssen Kunden ziehen lassen

Viele Stromanbieter werden ihre Kunden in der Vorweihnachtszeit anschreiben. Geschenke dürfen Verbraucher jedoch nur selten erwarten. Auch in diesem Jahr könnten die Preise trotz sinkender EEG-Umlage und niedriger Börsenpreise steigen und die Briefe der Anbieter transparent oder versteckt die Preiserhöhungen mitteilen. Verbraucher können dann allerdings ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und den Anbieter wechseln. Dass Unternehmen sich im Umgang mit einer Kündigung teils rechtswidrig verhalten, bestätigt auch ein aktuelles Urteil gegen die Stadtwerke Schorndorf (LG Stuttgart vom 09.10.20, Az. 31 O 38/20 KfH).  
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Die Verbraucherzentrale zeigt, wie Stromanbieter versuchen, ihre Kunden um jeden Preis zu halten. Foto: pixabay.com
Viele Jahre war Frau N. Kundin bei den Stadtwerken. Die letzte Preiserhöhungsrunde nahm sie zum Anlass, nach günstigeren Alternativen zu suchen. Besonders ärgerlich: Bei der Recherche stellte sie außerdem fest, dass Neukunden beim selben Anbieter Strom zu deutlich besseren Konditionen erhielten. Sie kündigte und suchte sich einen neuen Anbieter. Doch wider Erwarten war der Wechsel damit nicht beendet: Obwohl sie keine Einwilligung dazu gegeben hatte, rief der alte Anbieter Frau N. an und bat sie, ihr ein neues Angebot schicken zu dürfen. N. war einverstanden, nahm das neue Angebot jedoch nicht an. Trotzdem erhielt sie wenige Tage später vom neuen Anbieter ein Schreiben, dass der Wechsel nicht stattfinden könne, weil sie noch ein Jahr bei ihrem alten Anbieter gebunden sei. Dieser hatte die Sonderkündigung schlichtweg ignoriert.

KEIN FAIRER UMGANG MIT VERBRAUCHERN

„Wir erleben in unserer Beratung regelmäßig, dass Anbieter mit mehr oder weniger legalen Mitteln versuchen, ihre Kunden zu halten,“ sagt Matthias Bauer, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Neben unerlaubten Anrufen zur Kundenrückgewinnung und abgelehnten Kündigungen sind versteckte Preiserhöhungen und verschleierte Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht in den Schreiben der Anbieter ein großes Problem.

Im Falle der ignorierten Kündigung von Frau N. mahnte die Verbraucherzentrale den Anbieter zunächst ab. Da dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Stuttgart. Dieses urteilte im Sinne der Verbraucherin (Versäumnisurteil vom 9.10.2020, Az. 31 O 38/20 KfH, noch nicht rechtskräftig). 

GUT VORBEREITET AUF DAS NÄCHSTE SCHREIBEN

Da viele Stromanbieter zum Jahreswechsel ihre Preise erhöhen und sie Verbraucher mindestens sechs Wochen vor der Erhöhung darüber informieren müssen, rechnet Matthias Bauer bald mit der nächsten Welle von Preiserhöhungsschreiben. Er fürchtet, dass viele Anbieter die gesunkene EEG-Umlage und die niedrigen Börsenpreise nicht an die Verbraucher weitergeben. „Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher die Post vom Stromanbieter in den nächsten Wochen ganz genau lesen“, sagt er. Denn oft verschleiern Anbieter die Erhöhung zwischen blumigen Werbetexten und nicht selten ist der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht gut versteckt. Doch gerade das ist wichtig, denn „Verbraucher haben bei Preiserhöhungen das Recht, ihren Vertrag bis zum Tag vor der Erhöhung zu kündigen und sich einen günstigeren Anbieter zu suchen“, so der Energieexperte. Preise vergleichen kann sich aber auch dann lohnen, wenn der Preis nicht oder nur moderat steigt, denn langjährige Kunden haben oft teurere Tarife als neue. Worauf Verbraucher beim Wechsel sonst noch achten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite und in einem kostenlosen Online-Seminar.

LINKS ZUM THEMA

  • „Wenn die Preise heimlich steigen“. Untersuchung zu Preiserhöhungsschreiben: www.vz-bw.de/node/52701
  • Pressemeldung „Faire Preise für Verbraucher“: www.vz-bw.de/node/52766
  • Artikel „So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab“: www.vz-bw.de/node/10645
  • Online-Seminar „Stromanbieterwechsel – so geht’s“ am 24. November 2020: www.vz-bw.de/node/48656
  • Durchleuchtet. Der Verbraucherfunk: Podcast „Rund um den Anbieterwechsel“ mit Matthias Bauer: www.vz-bw.de/node/37032

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

27.12.2020

Hausbaunews

Ankommen im eigenen Garten: Ein ...

Drinnen stehen noch ein paar Kartons, draußen ist von Garten bisher wenig zu sehen. Nach dem Einzug ins neue Fertighaus ist das ganz normal. Trotzdem muss der erste schöne Abend im Freien nicht ...

Kahle Stellen im Rasen? Ursache kann ...

Wenn der Rasen stellenweise abstirbt, gibt es häufig Engerlinge, die im Boden an den Wurzeln nagen. In der Folge verbräunen die Gräser an dieser Stelle und sterben ab. Der Rasen lässt sich wie ...

Schlüsselfertig bauen? Auf die ...

Etwa neun von zehn privaten Bauherren lassen sich ihr Eigenheim „schlüsselfertig“ errichten. „Das klingt einfacher als es ist“, sagt Peter Reinwald, stellvertretender Vorsitzender des ...

Photovoltaik: Lösung für verschattete ...

Angesichts der steigenden Nutzung regenerativer Energie kommt auf Steildächern immer mehr Photovoltaik zum Einsatz. Wurden früher nur wenige Module installiert, wird heute oft nahezu die gesamte ...

Stommel Haus erhält Urkunde für ...

Das Unternehmen Stommel Haus aus Neunkirchen-Seelscheid im Rhein-Sieg-Kreis ist seit 15 Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF). Verbandsgeschäftsführer Achim Hannott ...

Schlafzimmerplanung: Grundriss, ...

Wer sein Schlafzimmer planen möchte, während gleichzeitig der Neubau entsteht, steht vor einer Vielzahl paralleler Entscheidungen. Zwischen Bodenbelag, Fliesenauswahl und Küchenplanung gerät der ...

Musterhäuser

Jettenbach

Preis ab
467.635 €
Fläche
117,00 m²
SOLUTION 204 V6 L

Preis ab
561.121 €
Fläche
206,06 m²
Pico 2

Preis
auf Anfrage
Fläche
81,08 m²
Lando

Preis
auf Anfrage
Fläche
140,00 m²
Habitat R 15-822

Preis
auf Anfrage
Fläche
822,00 m²
SUNSHINE 154 V7

Preis ab
425.740 €
Fläche
154,37 m²

0