Auch in Corona-Zeiten Baustelle kontrollieren
„Das ist zu kurz gedacht. Denn die laufende Bau- und Qualitätskontrolle ist gerade in Zeiten, in denen nicht alles glatt läuft, besonders wichtig.“ Klaus Kellhammer erinnert an die Lieferengpässe der vergangenen Monate. An vielen Baustellen wurden ursprünglich vorgesehene und eingeplante Bauteile oder Anlagen durch alternative – und lieferbare - Produkte ersetzt. „Bauherren sollten unbedingt prüfen lassen, ob die Alternativen auch wirklich zu Planung und Berechnungen passen – und ob sie, sofern sie bereits eingebaut wurden, auch korrekt installiert sind.“
Ein großes Problem für viele Bauherren ist nach wie vor der Fertigstellungstermin, den die Baufirma eventuell nicht halten kann. Abgesehen von der Frage, wer für die daraus resultierenden Mehrkosten zum Schluss aufkommen muss, rät der VPB-Experte Bauherren, zusammen mit dem Bauherrenberater abzuwägen, ob die Baufirma unter Druck gesetzt werden soll, denn Eile geht erfahrungsgemäß zu Lasten der Qualität.
Das gilt auch im Hinblick auf die zum Jahresende auslaufende Mehrwertsteuersenkung. Denn notwendig, um in den Genuss der ermäßigten Umsatzsteuer von 16 Prozent auf den gesamten Hauspreis kommen zu können, ist jedenfalls die Fertigstellung und Abnahme des Baus zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2020. „Bauherren sollten auch hier die potenzielle Ersparnis abwägen gegenüber den Kosten möglicher Baumängel, die durch Zeitdruck entstehen und sich oft erst nach Jahren bemerkbar machen, wenn die Gewährleistungsfrist verstrichen ist.“
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also weder auf die laufende Baukontrolle am zukünftigen Eigenheim verzichten, noch auf die gründliche Vorbereitung der Abnahme mit Hilfe seines unabhängigen Sachverständigen. Die Abnahme ist nach der Vertragsunterzeichnung der wichtigste Rechtsakt beim Bauen. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Bauherren dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren auf die Bauherren über. Spätestens jetzt müssen sie ihr Haus nun selbst versichern - vor allem gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden. Sowie der Unternehmer nach Abnahme eine prüffähige Schlussrechnung überreicht, ist der restliche Werklohn fällig. Einbehalten dürfen Bauherren dann für gerügte Mängel das Doppelte von deren Beseitigungskosten. „Dafür müssen sie die Mängel aber auch spätestens zur Abnahme erkannt haben. Besser ist eine Beseitigung der Mängel vor Abnahme. Dann erst können Bauherren völlig ungestört einziehen“, resümiert Klaus Kellhammer.
05.11.2020
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