Beim Einzug nicht unter Zeitdruck setzen lassen
Denn Fakt ist: Haben die Bauherren ihre alte Bleibe gekündigt, dann sind sie in einer denkbar schwachen Verhandlungsposition, wenn es darum geht, Druck auf die Baufirma auszuüben. Ein Schadensersatzanspruch für die verzögerte Fertigstellung muss regelmäßig erst eingeklagt werden. Und, ob der Unternehmer am Ende noch solvent ist? Nur die Erfüllungssicherheit von fünf Prozent kann der Verbraucher dann noch heranziehen, denn sie deckt auch die rechtzeitige Herstellung des Neubaus. Und auch ein Zwischenumzug in der Vorweihnachtszeit ist mit großem Stress verbunden - wenn überhaupt auf die Schnelle eine akzeptable Ersatzwohnung gemietet werden kann. Das wissen auch die Firmen. Und manche versuchen, das auszunutzen. Sie wollen unfertige Leistungen voll bezahlt haben und drohen, sonst den Schlüssel nicht zu übergeben, obwohl sie kein entsprechendes Recht dazu haben.
VPB-Vertrauensanwalt Holger Freitag rät daher vor allem zur Vorsicht: „Nicht alle Baufirmen agieren so! Bauherren müssen versuchen, von vornherein solide und seriöse Unternehmen zu finden, die ohne Tricks und Spielchen arbeiten. Die gibt es ja auch. Bauherren sollten sich im Vorfeld Gedanken machen, mit wem sie bauen und immer Referenzen einholen.“
Bausachverständiger Marc Ellinger rät zusätzlich: „Unter Zeitdruck passieren typischerweise auch mehr Fehler. Gerade vor Weihnachten wird dann manchmal nicht so sehr auf die nötige Außentemperatur für die Verarbeitung geschaut oder die Trocknungszeiten werden kreativ bemessen. Besser ist es dann, hier den Druck herauszunehmen, den Baufortschritt im Blick behalten und die Wohnung lieber etwas später kündigen. Bauen ist eine komplexe Angelegenheit. Auch bei soliden Firmen kann einmal etwas schief gehen. Bauherren sollten deshalb von Anfang an einen Zeitpuffer einplanen und zwar bei schlüsselfertigen Häusern von etwa einem, besser zwei Monaten. Wenn die Bauherren die Finisharbeiten Boden- und Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, sollte der Puffer sogar drei Monate betragen. Wird er dann nicht gebraucht, umso besser. Aber es liegt ja vor allem im Interesse der Bauherren, dass sie Weihnachten nicht auf der Straße stehen.“
08.10.2020
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