Rechtliche Vorschriften beim Hausbau beachten

Nicht überall darf gebaut werden
Für den Bau einer neuen Immobilie ist ein Grundstück erforderlich. Meist muss ein Grundstück erworben werben. Manchmal befindet es sich auch bereits im Familienbesitz oder wird vererbt. In diesem Fall muss der Bauherr etwa das Erbbaurecht beachten.Nicht jedes freie oder im Besitz befindliche Grundstück eignet sich für den Bau einer Immobilie. Liegt ein Bebauungsplan der Gemeinde vor, darf in der Regel auch gebaut werden. Der Bebauungsplan gibt detailliert vor, wie und was gebaut werden darf. Schwieriger ist es bei Grundstücken, die außerhalb von Siedlungen liegen. Unter Umständen wird in diesem Fall kein Baurecht verliehen. In diesem Fall kann auch mit einer günstigen Rechtsschutzversicherung und einem Gerichtsverfahren kein Baurecht erzwungen werden.
Nicht alles darf gebaut werden
Bei einem vorliegenden Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan kann auf einem Grundstück in der Regel auch gebaut werden. Der Bauherr genießt jedoch nicht die Freiheit, die Architektur des Hauses selbst zu bestimmen. Aus den Plänen geht hervor, welche gestalterischen Elemente zu erfüllen sind. Je einheitlicher das Bild sein soll, desto strikter sind die Vorgaben.Ein Haus mit der Dachkonstruktion Pultdach ist ein echter Hingucker. Die Konstruktion bietet zudem maximalen Platz auf dem Dach für eine Solaranlage. Für ein nachhaltiges Bauen ist diese Dachform ideal. Ob sie auch genehmigt wird, hängt vom Bebauungsplan ab. Der Plan gibt vor, welche Dachformen erlaubt sind, wie die Farbe der Dachziegel auszusehen hat oder welche Farbe die Fassade trägt. Manche Pläne gehen sogar so weit, das einen Steingarten verbieten. Der Bebauungsplan schränkt ein, gibt zeitgleich auch Rechte frei. Jeder Bauherr kann sich beim Bau auf die Vorgaben des Planes berufen.
Nicht ohne Anfrage
Die Planung eines Bauvorhabens verschlingt viel Zeit und Geld. Klar, dass die Planung nicht durch eine negative Anfrage zum Bau gestoppt werden soll. Um das zu verhindern, können Bauherren eine Bauvoranfrage an die jeweilige Gemeinde stellen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn kein Bebauungsplan vorliegt.Möglichst detailliert ist das Bauvorhaben an die Behörde zu stellen. Ein positiver Bauvorbescheid gibt den Weg zur Bebauung frei, auch wenn der Vorbescheid nicht als Baugenehmigung zu verstehen ist. Er gibt dennoch eine gewisse Rechtssicherheit und ist drei Jahre gültig.
Nicht ohne eine Baugenehmigung
In den meisten Fällen stellt die Baugenehmigung den Startschuss für den Bau einer Immobilie dar. Eignen sich das Grundstück für eine Bebauung und werden alle Vorgaben, etwa aus dem Bebauungsplan umgesetzt, steht der positiven Antragstellung nichts im Wege.Folgende Unterlagen gehören zwingend zu einer Baugenehmigung:
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Berechnung der Bauzahlen
- Bauzeichnung und Höhenplan
- Auskunft über die Erschließung des Grundstückes
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