Nicht immer ist genug Platz für eine Solaranlage!

Wer auf seinem Dach Solarenergie ernten möchte, braucht dazu eine möglichst große Fläche, damit die Anlage rentabel arbeitet. Viele Eigentümer, die sich zur Nachrüstung ihres Dachs entschließen, planen deshalb die Solaranlagen gerne bis an den Rand der Dachfläche. 
Das ist aber nicht immer erlaubt, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB): Dann nämlich, wenn das Dach an einer Brandwand endet. Brandwände – und alle Wände, die statt Brandwänden nach der jeweiligen Landesbauordnung erlaubt sind – sollen die Ausbreitung von Feuer verhindern. Da Solar- und Photovoltaikanlagen aber auch aus brennbaren Materialien bestehen, müssen entweder die Brandmauern deutlich über die Dachfläche hinaus erhöht werden oder die Solaranlagen dürfen nicht bis an den Dachrand gebaut werden.

Die Musterbauordnung, der die meisten Bundesländer in diesem Punkt folgen, sieht einen Mindestabstand für Solaranlagen von 1,25 Meter bis zur Brandwand vor. Da kann also einiges an solarer Nutzungsfläche verloren gehen. Wer ein freistehendes Einfamilienhaus besitzt, das die entsprechenden – in der Regel mindestens sechs Meter – Abstände zur Nachbarbebauung einhält, hat zur Verhinderung des Feuerübergangs auf ein weiteres Gebäude alles Nötige getan. Brandschutzrechtlich betrachtet kann die  gesamte Dachfläche mit einer Solaranlage bebaut werden. Anders ist es bei Reihen- und Doppelhäusern.

Es gibt auch Gestaltungssatzungen, die die Errichtung von Solaranlagen reglementieren. Gleiches gilt für den Denkmalschutz. Er kann die Installation einer Solaranlage sogar ganz oder teilweise unmöglich machen. Bevor Hauseigentümer also das ganze Dach beplanen, sollten sie sich bei den zuständigen Behörden erkundigen, was zulässig ist – und natürlich mit dem Sachverständigen Fragen beispielsweise der Statik oder Leitungsführung besprechen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)

09.08.2020

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