Nicht immer ist genug Platz für eine Solaranlage!
Die Musterbauordnung, der die meisten Bundesländer in diesem Punkt folgen, sieht einen Mindestabstand für Solaranlagen von 1,25 Meter bis zur Brandwand vor. Da kann also einiges an solarer Nutzungsfläche verloren gehen. Wer ein freistehendes Einfamilienhaus besitzt, das die entsprechenden – in der Regel mindestens sechs Meter – Abstände zur Nachbarbebauung einhält, hat zur Verhinderung des Feuerübergangs auf ein weiteres Gebäude alles Nötige getan. Brandschutzrechtlich betrachtet kann die gesamte Dachfläche mit einer Solaranlage bebaut werden. Anders ist es bei Reihen- und Doppelhäusern.
Es gibt auch Gestaltungssatzungen, die die Errichtung von Solaranlagen reglementieren. Gleiches gilt für den Denkmalschutz. Er kann die Installation einer Solaranlage sogar ganz oder teilweise unmöglich machen. Bevor Hauseigentümer also das ganze Dach beplanen, sollten sie sich bei den zuständigen Behörden erkundigen, was zulässig ist – und natürlich mit dem Sachverständigen Fragen beispielsweise der Statik oder Leitungsführung besprechen.
09.08.2020
Hausbaunews
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