Mieter müssen sich an Renovierungskosten beteiligen

Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnung – ohne angemessenen Ausgleich – angemietet, ist der Vermieter während des Mietverhältnisses zur Ausführung der Schönheitsreparaturen bei wesentlicher Verschlechterung des Zustandes verpflichtet. Mieter müssen sich aber an den Renovierungskosten regelmäßig zur Hälfte beteiligen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in zwei Fällen entschieden (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18). Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland sieht nun große Probleme bei der praktischen Umsetzung und fürchtet wachsendes Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern während der laufenden Mietverhältnisse.
 
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung mietet, dekoriert und renoviert diese regelmäßig nach eigenen Wünschen durch Eigenleistung. Übernimmt jetzt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, müssen Mieter und Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses immer im Einzelfall klären, wann und mit welchen Mitteln diese ausgeführt werden. Eines dürfte dabei jetzt schon klar sein: Klarer und günstiger wird es durch das heutige Urteil für beide Seiten nicht. „Das Urteil ist mit Blick auf die Kosten des Wohnens ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Ist der Vermieter verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen auszuführen, muss er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung leben, werden dadurch mit höheren Kosten belastet, ohne selbst in den Genuss einer Renovierung zu kommen. Darüber hinaus tragen Mieter nach einer durchgeführten Renovierung den Selbstanteil an den angefallenen Kosten. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen“, gab Warnecke zu bedenken.
 
Haus & Grund Deutschland fordert daher eine Klarstellung im Gesetz. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, Wohnkosten durch Eigenleistungen der Mieter zu senken. „Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein“, fordert Warnecke.

Quelle: Haus & Grund Deutschland

28.07.2020

Hausbaunews

Die neue Doppelhaus-Realität

Bien-Zenker erweitert und aktualisiert sein Doppelhaus-Programm: Die neue Linie CELEBRATION 125 sowie ergänzende Varianten der Serien 114, 122 und 139 richten sich gezielt an Baufamilien, die ...

Fingerhut Haus: Steigende Nachfrage ...

Der Bungalow entwickelt sich zunehmend zu einem gefragten Wohnkonzept für unterschiedliche Lebensphasen. Was lange als klassische Wohnform für ältere Menschen galt, wird heute ...

Bis zu 999 Euro Warmmiete für rund ...

Steigende Lebenshaltungskosten in nahezu allen Bereichen beschäftigen derzeit viele. Ein wesentlicher Faktor sind dabei die Wohnkosten. Wie stark dieser Kostenfaktor ins Gewicht fällt, zeigt nun ...

Vom Fertighaus zum Zuhause - Wie ...

Ein Fertighaus ist gut geplant, durchdacht gebaut und auf die Bedürfnisse seiner Bewohner abgestimmt. Grundriss, Ausstattung, Energieeffizienz und Materialien werden oft lange vor dem Einzug ...

Lithium-Ionen-Akkus: wachsende ...

Lithium-Ionen-Akkus sind aus modernen Anwendungen nicht mehr wegzudenken. Ob in Handys, E-Bikes, Einweg-E-Zigaretten, Elektrowerkzeugen oder größeren Geräten wie E-Gabelstaplern – die ...

Vom Altbestand zum baureifen Grundstück

Der Traum vom modernen Fertighaus beginnt heutzutage immer häufiger mit dem Kauf eines bereits bebauten Grundstücks. Bevor das neue Eigenheim jedoch zügig und planmäßig errichtet werden kann, ...

Musterhäuser

Daylight-E-120 E1

Preis
auf Anfrage
Fläche
122,96 m²
White&Black 170 Basic ...

Preis ab
192.370 €
Fläche
173,07 m²
Dynamic-G-183 E1

Preis
auf Anfrage
Fläche
202,37 m²
Modern 191

Preis
auf Anfrage
Fläche
191,07 m²
Diamonds Westerland

Preis
auf Anfrage
Fläche
170,50 m²
Duett 96

Preis
auf Anfrage
Fläche
96,00 m²

0