Mieter müssen sich an Renovierungskosten beteiligen

Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnung – ohne angemessenen Ausgleich – angemietet, ist der Vermieter während des Mietverhältnisses zur Ausführung der Schönheitsreparaturen bei wesentlicher Verschlechterung des Zustandes verpflichtet. Mieter müssen sich aber an den Renovierungskosten regelmäßig zur Hälfte beteiligen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in zwei Fällen entschieden (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18). Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland sieht nun große Probleme bei der praktischen Umsetzung und fürchtet wachsendes Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern während der laufenden Mietverhältnisse.
 
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung mietet, dekoriert und renoviert diese regelmäßig nach eigenen Wünschen durch Eigenleistung. Übernimmt jetzt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, müssen Mieter und Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses immer im Einzelfall klären, wann und mit welchen Mitteln diese ausgeführt werden. Eines dürfte dabei jetzt schon klar sein: Klarer und günstiger wird es durch das heutige Urteil für beide Seiten nicht. „Das Urteil ist mit Blick auf die Kosten des Wohnens ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Ist der Vermieter verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen auszuführen, muss er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung leben, werden dadurch mit höheren Kosten belastet, ohne selbst in den Genuss einer Renovierung zu kommen. Darüber hinaus tragen Mieter nach einer durchgeführten Renovierung den Selbstanteil an den angefallenen Kosten. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen“, gab Warnecke zu bedenken.
 
Haus & Grund Deutschland fordert daher eine Klarstellung im Gesetz. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, Wohnkosten durch Eigenleistungen der Mieter zu senken. „Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein“, fordert Warnecke.

Quelle: Haus & Grund Deutschland

28.07.2020

Hausbaunews

Dezentrales Einzelraum-Lüftungsgerät ...

Mit dem iconVent 165 präsentiert Pluggit eine weiterentwickelte Generation seiner dezentralen Einzelraum-Lüftungsgeräte. Sie eignen sich vor allem für den sozialen Wohnbau, energieeffiziente ...

Pellets liefern mit Knowhow und Gefühl

Es ist kurz vor 8 Uhr am Morgen, als der weiße Lkw in das ruhige Wohnviertel im Süden Berlins einbiegt und vor einem Wohnhaus anhält. Trotz des trüben Wetters ist Fahrer Marcel Sievert gut ...

Warum Fertighäuser heute effizienter ...

Die Bauindustrie hat in den vergangenen Jahrzehnten einen erheblichen technologischen Wandel erlebt. Besonders im Bereich der Fertighäuser haben moderne Produktionsverfahren, digitale ...

Bausparen: Die richtige Strategie für ...

Was bei der strategischen Planung eines Bausparvertrags besonders wichtig ist und wie sich dieses Instrument sinnvoll in eine Immobilienfinanzierung integrieren lässt, erläutert Timm Großkurth, ...

Fertighäuser sind Energiesparhäuser: ...

Der Fertighausbau hat sich über Jahrzehnte als besonders innovationsgetriebene Bauweise etabliert – auch beim Thema Energieeffizienz. Bereits in den 1970er-Jahren zeigte sich im Zuge der ...

Die neue Doppelhaus-Realität

Bien-Zenker erweitert und aktualisiert sein Doppelhaus-Programm: Die neue Linie CELEBRATION 125 sowie ergänzende Varianten der Serien 114, 122 und 139 richten sich gezielt an Baufamilien, die ...

Musterhäuser

Edition S 239

Preis ab
493.057 €
Fläche
239,07 m²
Edition B 128.2

Preis ab
229.026 €
Fläche
128,20 m²
Erlangen

Preis ab
359.000 €
Fläche
144,00 m²
VIO 200 S130 WG

Preis
auf Anfrage
Fläche
140,00 m²
Haus Leicht

Preis ab
367.000 €
Fläche
145,00 m²
Privat 191

Preis ab
0 €
Fläche
190,14 m²

0