Mieter müssen sich an Renovierungskosten beteiligen
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung mietet, dekoriert und renoviert diese regelmäßig nach eigenen Wünschen durch Eigenleistung. Übernimmt jetzt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, müssen Mieter und Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses immer im Einzelfall klären, wann und mit welchen Mitteln diese ausgeführt werden. Eines dürfte dabei jetzt schon klar sein: Klarer und günstiger wird es durch das heutige Urteil für beide Seiten nicht. „Das Urteil ist mit Blick auf die Kosten des Wohnens ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Ist der Vermieter verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen auszuführen, muss er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung leben, werden dadurch mit höheren Kosten belastet, ohne selbst in den Genuss einer Renovierung zu kommen. Darüber hinaus tragen Mieter nach einer durchgeführten Renovierung den Selbstanteil an den angefallenen Kosten. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen“, gab Warnecke zu bedenken.
Haus & Grund Deutschland fordert daher eine Klarstellung im Gesetz. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, Wohnkosten durch Eigenleistungen der Mieter zu senken. „Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein“, fordert Warnecke.
28.07.2020
Hausbaunews
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