Mieter müssen sich an Renovierungskosten beteiligen

Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnung – ohne angemessenen Ausgleich – angemietet, ist der Vermieter während des Mietverhältnisses zur Ausführung der Schönheitsreparaturen bei wesentlicher Verschlechterung des Zustandes verpflichtet. Mieter müssen sich aber an den Renovierungskosten regelmäßig zur Hälfte beteiligen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in zwei Fällen entschieden (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18). Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland sieht nun große Probleme bei der praktischen Umsetzung und fürchtet wachsendes Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern während der laufenden Mietverhältnisse.
 
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung mietet, dekoriert und renoviert diese regelmäßig nach eigenen Wünschen durch Eigenleistung. Übernimmt jetzt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, müssen Mieter und Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses immer im Einzelfall klären, wann und mit welchen Mitteln diese ausgeführt werden. Eines dürfte dabei jetzt schon klar sein: Klarer und günstiger wird es durch das heutige Urteil für beide Seiten nicht. „Das Urteil ist mit Blick auf die Kosten des Wohnens ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Ist der Vermieter verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen auszuführen, muss er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung leben, werden dadurch mit höheren Kosten belastet, ohne selbst in den Genuss einer Renovierung zu kommen. Darüber hinaus tragen Mieter nach einer durchgeführten Renovierung den Selbstanteil an den angefallenen Kosten. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen“, gab Warnecke zu bedenken.
 
Haus & Grund Deutschland fordert daher eine Klarstellung im Gesetz. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, Wohnkosten durch Eigenleistungen der Mieter zu senken. „Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein“, fordert Warnecke.

Quelle: Haus & Grund Deutschland

28.07.2020

Hausbaunews

Schutz vor Schall und Schwingung

PE-Schaum und Zellgummi sind die Allrounder fürs Dämmen in der Sanitär-, Heizungs-, Klima- (SHK) und Lüftungstechnik. Sie schützen vor Lärm und hervorragende wärmedämmende Eigenschaften minimieren ...

Wellness im eigenen Garten: Was bei der ...

Beim Bau eines Fertighauses konzentriert man sich zunächst auf Grundriss, Fassade und Innenausstattung. Der Garten fristet dagegen oft ein Schattendasein, trotz seiner späteren Bedeutung für die ...

Visign for Style 22 eröffnet neue ...

Mit der „Visign for Style 22“ setzt Viega neue Maßstäbe für die ästhetische Badgestaltung. Die WC-Betätigungsplatte ist in einem außergewöhnlich breiten Spektrum von dreizehn Farben und drei ...

Sonnenschutz im Wintergarten: ...

Ein Wintergarten ist für viele Hausbesitzer das absolute Highlight des Eigenheims. Er erweitert den Wohnraum direkt ins Grüne, fängt das natürliche Tageslicht optimal ein und schafft selbst an kühlen ...

Frage: Wie viel Haus kann ich mir ...

Die Preise für Neubauten sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – durch höhere Baukosten und Zinsen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für preisbewusste Käuferinnen und Käufer, den Wunsch nach ...

Magazin für kleine Wohnformen

Tiny Houses, Modulhäuser und andere Kleinwohnformen bieten neue Möglichkeiten, Wohnraum anders zu denken und zu gestalten. Das Jahresmagazin Kleiner Wohnen 2026/2027 informiert über aktuelle ...

Musterhäuser

SOLUTION 242 V3

Preis ab
608.007 €
Fläche
229,86 m²
CELEBRATION 122 V7 XL

Preis ab
443.293 €
Fläche
167,20 m²
Musterhaus ...

Preis
auf Anfrage
Fläche
178,00 m²
Sigmaringen

Preis ab
757.460 €
Fläche
237,00 m²
Dynamic-G-183 E2

Preis
auf Anfrage
Fläche
199,23 m²
Modern 155

Preis
auf Anfrage
Fläche
155,08 m²

0