Mieter müssen sich an Renovierungskosten beteiligen

Hat der Mieter eine unrenovierte Wohnung – ohne angemessenen Ausgleich – angemietet, ist der Vermieter während des Mietverhältnisses zur Ausführung der Schönheitsreparaturen bei wesentlicher Verschlechterung des Zustandes verpflichtet. Mieter müssen sich aber an den Renovierungskosten regelmäßig zur Hälfte beteiligen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute in zwei Fällen entschieden (VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18). Der Vermieterverband Haus & Grund Deutschland sieht nun große Probleme bei der praktischen Umsetzung und fürchtet wachsendes Misstrauen zwischen Mietern und Vermietern während der laufenden Mietverhältnisse.
 
Ein Mieter, der eine unrenovierte Wohnung mietet, dekoriert und renoviert diese regelmäßig nach eigenen Wünschen durch Eigenleistung. Übernimmt jetzt der Vermieter die Schönheitsreparaturen, müssen Mieter und Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses immer im Einzelfall klären, wann und mit welchen Mitteln diese ausgeführt werden. Eines dürfte dabei jetzt schon klar sein: Klarer und günstiger wird es durch das heutige Urteil für beide Seiten nicht. „Das Urteil ist mit Blick auf die Kosten des Wohnens ein verheerendes Signal für Mieter und Vermieter“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Ist der Vermieter verpflichtet, während eines laufenden Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen auszuführen, muss er diese Kosten in die Miete einpreisen. Mieter, die nur wenige Jahre in einer Wohnung leben, werden dadurch mit höheren Kosten belastet, ohne selbst in den Genuss einer Renovierung zu kommen. Darüber hinaus tragen Mieter nach einer durchgeführten Renovierung den Selbstanteil an den angefallenen Kosten. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zustande kommen“, gab Warnecke zu bedenken.
 
Haus & Grund Deutschland fordert daher eine Klarstellung im Gesetz. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert, Wohnkosten durch Eigenleistungen der Mieter zu senken. „Schönheitsreparaturen sollen daher Mietersache sein“, fordert Warnecke.

Quelle: Haus & Grund Deutschland

28.07.2020

Hausbaunews

Amtlicher Lageplan und seine Bedeutung ...

Ein amtlicher Lageplan stellt die rechtliche Grundlage für jeden Bauantrag dar. Dabei handelt es sich um eine maßstabsgetreue Zeichnung des Grundstücks mit allen relevanten Informationen zur ...

Von der Baustelle zum Wohntraum: Die ...

Der Schlüssel zum neuen Fertighaus liegt endlich in Ihrer Hand. Nach Monaten der Planung und Baubegleitung beginnt nun die spannende Phase der Einrichtung. Viele Bauherren unterschätzen dabei die ...

Neue Altersstrukturen, neue ...

Der demografische Wandel zeigt sich nicht nur in der Altersstruktur der Gesellschaft, sondern insbesondere auch darin, wie diese unterschiedlichen Generationen miteinander leben – und wohnen. ...

Entertainment im neuen Eigenheim: Die ...

Ein neues Eigenheim bringt oft den Wunsch nach Komfort, Technik und Atmosphäre unter einem Dach zusammen. Gerade beim Thema Unterhaltung zeigt sich, wie stark moderne Wohnräume mit digitaler ...

Haas Fertigbau: Auszeichnung beim Best ...

Haas hat die Hausaufgaben gemacht und steht stabil in unruhigen Zeiten. Das Ergebnis einer nachhaltigen Unternehmensführung wurde nun auch offiziell gewürdigt: Haas Fertigbau erhielt beim ...

Das Haus als Ökosystem – wenn ...

Das Eigenheim der Zukunft muss sich an die aktuellen Energie- und Klimakrisen anpassen. Es muss ein System sein, dass Energie erzeugt, Wasser aufbereitet, Wärme speichert und Abfälle minimiert. ...

Musterhäuser

Liesl

Preis ab
724.955 €
Fläche
167,00 m²
Modern 168

Preis
auf Anfrage
Fläche
168,58 m²
VIO 200 S130 WG

Preis
auf Anfrage
Fläche
140,00 m²
Haas Vita 160

Preis ab
291.000 €
Fläche
168,21 m²
Weitblick

Preis ab
990.000 €
Fläche
224,00 m²
Kolding

Preis ab
238.507 €
Fläche
151,00 m²

0