Verband Wohneigentum: Klimaneutrales Wohnen fördern

Wohneigentümer dürfen nicht über Gebühr belastet werden, wenn es um das Erreichen des anspruchsvollen Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestandes geht. Vor der morgigen abschließenden Beratung zum neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag warnt der Verband Wohneigentum (VWE) davor, selbstnutzende Hausbesitzer und private Kleinvermieter alleinzulassen in dem Dilemma: Einsicht in die ökologische Notwendigkeit auf der einen Seite, die Frage nach der wirtschaftlichen Machbarkeit auf der anderen Seite.
„Ohne selbstnutzende Eigenheimbesitzer und private Kleinvermieter kann die Energiewende in der Breite nicht gelingen“, unterstreicht VWE-Präsident Manfred Jost, „dabei müssen aber die individuellen finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Förderung muss stimmen.“

Insofern sei zu begrüßen, dass die Auflagen für Wohneigentum im Bestand nicht verschärft werden. Es seien eben nicht nur die Kosten für energetische Maßnahmen zu sehen, sondern auch die Gesamtbelastung durch notwendige barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen im Bestand, durch Steuern, Abgaben und steigende Kosten auf allen Ebenen, beispielsweise Grundsteuer, Infrastruktur, Straßenausbaubeiträge, Grunderwerbsteuer.

Weitere staatliche Mittel gerade für die energetische Sanierung des Bestands seien aber dringend nötig, um die Klimaziele wirtschaftlich – Vorgabe im GEG – und sozialverträglich erreichen zu können. Zudem sollten die bereits bestehenden Förderanreize und Programme ausgebaut und vereinfacht werden.

Flankierend brauche es weitere Impulse, die der freiwilligen Sanierung einen Schub geben. Jost: „Eine breite Kampagne für energetische Sanierung mit Unterstützung vor allem der nicht professionellen Selbstnutzer und privaten Vermieter, auch durch Bauberatung und Baubegleitung, kann viel bewegen.“

Quelle: Verband Wohneigentum e. V.

21.07.2020

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