Solarthermie 2020 – so attraktiv wie noch nie

Nicht kleckern, sondern klotzen. Nach diesem Motto hat die Bundesregierung mit dem „Klimaschutzprogramm 2030“ ihre Förderung von umweltfreundlichem und effizientem Heizen auf ein ganz neues Niveau gehoben.  Wer seine alte Heizung heute durch eine nachhaltige Art der Wärmeerzeugung ersetzt, dem winken bis zu 45 % Zuschuss vom Staat. Und auch im Neubau kann sich der Bauherr bis zu 35 Prozent der Kosten bezuschussen lassen.
Die staatliche Förderung der Solarthermie im Jahr 2020 ist so lukrativ und umfangreich wie nie zuvor. Für den richtigen Durchblick sorgt die Informationskampagne „Sonnige Heizung“. Unter www.sonnigeheizung.de gibt es nützliche Tipps zum persönlichen Solarthermie-Plus. Foto: BDH
Die staatliche Förderung der Solarthermie im Jahr 2020 ist so lukrativ und umfangreich wie nie zuvor. Für den richtigen Durchblick sorgt die Informationskampagne „Sonnige Heizung“. Foto: BDH
Die Solarthermie ist dabei seit jeher ein zuverlässiger Garant für hohe Zuschüsse vom Staat. Denn die „Sonnige Heizung“ lässt sich nicht nur mit jedem erdenklichen Wärmeerzeuger kombinieren und passt garantiert auf jedes Dach. Eine solarthermische Anlage entlastet auch die Heizung im Keller, da sie sehr effektiv die kostenlose und ganzjährig verfügbare Sonnenwärme nutzt. Somit kann sich der Verbraucher am Ende doppelt freuen: zum einen über sinkende Energiekosten, zum anderen über eine erhöhte Förderung.

Bei der Erreichung der Klimaschutzziele spielt die Heizung eine zentrale Rolle. So gibt es in deutschen Heizungskellern rund 12 Millionen veraltete und ineffiziente Anlagen, die eine schlechte Klimabilanz mit einem viel zu hohen Verbrauch haben. Eine Heizungsmodernisierung schafft Abhilfe, sie entlastet das Klima und senkt die Energiekosten. Das hat die Bundesregierung erkannt und verknüpft mit dem Klimaschutzprogramm 2030 die Themen Klimaschutz und Heizungsmodernisierung und setzt sie ganz oben auf die politische Agenda. Für den Verbraucher bieten sich dadurch erhebliche finanzielle Vorteile: So hat der Bund die Förderangebote für energiesparende und umweltfreundliche Heizungstechnik mit dem Klimapaket deutlich aufgestockt. Wer jetzt auf Solarthermie setzt, dem winken Finanzspritzen von bis zu 45 %.
 
Wer sich heute entscheidet, seine Heizung im Keller mit einer solarthermischen Anlage auf dem Dach zu unterstützen, kann sich bis zu 30 % der Kosten vom Staat zurückholen. Bei einem Austausch der alten Ölheizung sind sogar 45 Prozent Förderzuschuss drin. Foto: BDH
Wer sich heute entscheidet, seine Heizung im Keller mit einer solarthermischen Anlage auf dem Dach zu unterstützen, kann sich bis zu 30 % der Kosten vom Staat zurückholen. Bei einem Austausch der alten Ölheizung sind sogar 45 Prozent Förderzuschuss drin. Foto: BDH
Wer sich heute im Neubau oder Bestand entscheidet, seine Heizung im Keller mit einer solarthermischen Anlage auf dem Dach zu unterstützen, kann sich 30 % der entstehenden Installations- und Anschaffungskosten der solarthermischen Anlage vom Staat zurückholen. Die Solarthermie punktet hier als echtes Multitalent, sie lässt sich auf nahezu jedem Dach anbringen und ist zudem mit allen Wärmeerzeugern kombinierbar – ganz egal, ob das Heizsystem mit Gas, Holz oder Öl betrieben wird oder ob es sich dabei um eine Wärmepumpe handelt. Ist die neue Heizung im Keller eine besonders nachhaltige Hybridheizung, also entweder eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage in Kombination mit Solarthermie, wird dies sogar mit 35 % Förderzuschuss belohnt – wohlgemerkt auf die Kosten der gesamten Heizungsanlage bezogen.

Eine besondere Rolle spielt die Modernisierung von Ölheizungen, hier winkt eine zusätzliche Austauschprämie: Beim Tausch der alten Heizölanlage gegen eine Hybridheizung aus solarthermischer Anlage plus Biomasseheizung oder Wärmepumpe gibt es eine satte Prämie von 45 Prozent. Beim Tausch der Ölheizung gegen ein Gasbrennwertgerät in Kombination mit Solarthermie übernimmt der Staat immerhin noch 40 % der Kosten.
 
In der praktischen „Förderfibel“ des BDH finden Verbraucher alles Wissenswerte zu den Förderprogrammen und deren Rahmenbedingungen. Die Broschüre wird laufend aktualisiert und ist online unter www.sonnigeheizung.de zu finden.
In der praktischen „Förderfibel“ des BDH finden Verbraucher alles Wissenswerte zu den Förderprogrammen und deren Rahmenbedingungen. Die Broschüre wird laufend aktualisiert und ist online unter www.sonnigeheizung.de zu finden.
Der Umstieg auf energiesparende und umweltfreundliche Heizungstechnik ist also so attraktiv wie noch nie. Aber Achtung: Seit 2018 gilt es, den Leitsatz „Erst beantragen, dann beauftragen!“ zu befolgen. Der Bauherr muss also den Antrag auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, noch bevor die Baumaßnamen umgesetzt werden. Verbraucher sollten sich auf jeden Fall auch noch nach den regionalspezifischen Förderungen erkundigen, die zumeist noch mal zu der Unterstützung des Bundes hinzugerechnet werden können. Als Alternative zu diesen direkten Zuschüssen gibt es auch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung, bei der sich Verbraucher 20 % der Investitionssumme für eine neue Solarthermieanlage einfach über die Steuererklärung vom Staat zurückholen können.

Mehr Informationen rund um das Thema Förderung gibt es auch auf dem Verbraucherportal „Sonnige Heizung“ – einem Zusammenschluss führender Solarthermie-Anbieter sowie dem BDH und dem BSW-Solar – unter www.sonnigeheizung.de oder direkt beim BAFA unter www.bafa.de.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH), Köln

15.05.2020

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