Was Bauherren über Bauträgerverträge wissen sollten

Seit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 gibt es erstmals gesetzliche Regelungen dazu, was ein „Bauträgervertrag“ ist und was er mindestens regeln muss. Wissen sollten das vor allem private Bauherren: Wenn sie eine Immobilie vom Bauträger kaufen, müssen sie dazu einen Bauträgervertrag abschließen. 
Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat jetzt zwei neue Ratgeber zum Thema herausgebracht: Der Ratgeber „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ informiert über den Inhalt des Bauträgervertrags. Der VPB-Ratgeber „Kaufen beim Bauträger – Wohnen in der City“ erklärt, was Bauherren im Umgang mit Bauträgern beachten sollten. Beide Ratgeber können ab sofort kostenlos von der VPB-Website www.vpb.de im Menü „Services“ heruntergeladen werden.

Private Bauherren schließen vor allem Verbraucherbauverträge und Bauträgerverträge, je nachdem, mit wem sie bauen. Bauen sie auf eigenem Grundstück, sind sie selbst Bauherren und schließen mit der Schlüsselfertigbaufirma ihrer Wahl einen Verbraucherbauvertrag. Kaufen sie vom Bauträger, unterzeichnen sie einen Bauträgervertrag. Beide Vertragsformen sind im neuen Bauvertragsrecht rechtlich verbindlich geregelt. Wo liegt der Unterschied? Das typische Merkmal eines Bauträgers: Er baut stets auf eigenem Grund, weshalb der Kauf einer Bauträgerimmobilie auch immer notariell beurkundet werden muss. Die Käufer sind in diesen Fällen selbst keine Bauherren im Sinne der Landesbauordnungen, sondern Erwerber. Eigentümer werden sie erst ganz zum Schluss, wenn der Bau abgeschlossen, abgenommen und bezahlt ist.

Klassische Bauträgerobjekte sind neben Reihen- und Doppelhaussiedlungen vor allem Eigentumswohnungen. Aktuell sind sie die beliebteste Form des Wohnungseigentums in den Städten. Weil die Nachfrage enorm ist und das Angebot überschaubar, sitzen Bauträger bei der Vergabe der begehrten Wohnungen am längeren Hebel. Sie können kritischen Käufern das Leben schwer machen. Rechtlos sind die Kaufinteressenten aber deshalb nicht, erläutert der VPB.

Was viele Käufer von Eigentumswohnungen nicht wissen: Sie kaufen nicht nur das „Sondereigentum Wohnung“, sondern auch einen entsprechenden Anteil des ungleich größeren Gemeinschaftseigentums. Dafür bezahlen sie, dafür haften sie von nun an anteilig mit. Das Gemeinschaftseigentum müssen die Käufer auch abnehmen. Sie sollten sicher sein, dass neben der Wohnung auch das Gemeinschaftseigentum bei der Abnahme mängelfrei ist. Damit das klappt, rät der VPB angehenden Eigentümern, zunächst den Bauvertrag und später auch die laufende Baustelle regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl prüfen zu lassen. Nur so werden Mängel rechtzeitig erkannt und behoben. Käufer von Eigentumswohnungen, so empfehlen VPB-Bauherrenberater, sollten sich zu diesen Baustellenkontrollen zusammenschließen.

Die beiden neuen VPB-Ratgeber „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ sowie „Kaufen beim Bauträger – Wohnen in der City“ können Interessierte kostenlos als pdf-Datei von der VPB-Website herunterladen. Den VPB-Ratgeber „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ finden Sie hier - https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Bautraegervertrag.pdf und den Ratgeber "Kaufen beim Bauträger – Wohnen in der City“ hier - https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Kaufen-beim-Bautraeger.pdf.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

14.05.2020

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