Was Bauherren über Bauträgerverträge wissen sollten

Seit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 gibt es erstmals gesetzliche Regelungen dazu, was ein „Bauträgervertrag“ ist und was er mindestens regeln muss. Wissen sollten das vor allem private Bauherren: Wenn sie eine Immobilie vom Bauträger kaufen, müssen sie dazu einen Bauträgervertrag abschließen. 
Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat jetzt zwei neue Ratgeber zum Thema herausgebracht: Der Ratgeber „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ informiert über den Inhalt des Bauträgervertrags. Der VPB-Ratgeber „Kaufen beim Bauträger – Wohnen in der City“ erklärt, was Bauherren im Umgang mit Bauträgern beachten sollten. Beide Ratgeber können ab sofort kostenlos von der VPB-Website www.vpb.de im Menü „Services“ heruntergeladen werden.

Private Bauherren schließen vor allem Verbraucherbauverträge und Bauträgerverträge, je nachdem, mit wem sie bauen. Bauen sie auf eigenem Grundstück, sind sie selbst Bauherren und schließen mit der Schlüsselfertigbaufirma ihrer Wahl einen Verbraucherbauvertrag. Kaufen sie vom Bauträger, unterzeichnen sie einen Bauträgervertrag. Beide Vertragsformen sind im neuen Bauvertragsrecht rechtlich verbindlich geregelt. Wo liegt der Unterschied? Das typische Merkmal eines Bauträgers: Er baut stets auf eigenem Grund, weshalb der Kauf einer Bauträgerimmobilie auch immer notariell beurkundet werden muss. Die Käufer sind in diesen Fällen selbst keine Bauherren im Sinne der Landesbauordnungen, sondern Erwerber. Eigentümer werden sie erst ganz zum Schluss, wenn der Bau abgeschlossen, abgenommen und bezahlt ist.

Klassische Bauträgerobjekte sind neben Reihen- und Doppelhaussiedlungen vor allem Eigentumswohnungen. Aktuell sind sie die beliebteste Form des Wohnungseigentums in den Städten. Weil die Nachfrage enorm ist und das Angebot überschaubar, sitzen Bauträger bei der Vergabe der begehrten Wohnungen am längeren Hebel. Sie können kritischen Käufern das Leben schwer machen. Rechtlos sind die Kaufinteressenten aber deshalb nicht, erläutert der VPB.

Was viele Käufer von Eigentumswohnungen nicht wissen: Sie kaufen nicht nur das „Sondereigentum Wohnung“, sondern auch einen entsprechenden Anteil des ungleich größeren Gemeinschaftseigentums. Dafür bezahlen sie, dafür haften sie von nun an anteilig mit. Das Gemeinschaftseigentum müssen die Käufer auch abnehmen. Sie sollten sicher sein, dass neben der Wohnung auch das Gemeinschaftseigentum bei der Abnahme mängelfrei ist. Damit das klappt, rät der VPB angehenden Eigentümern, zunächst den Bauvertrag und später auch die laufende Baustelle regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl prüfen zu lassen. Nur so werden Mängel rechtzeitig erkannt und behoben. Käufer von Eigentumswohnungen, so empfehlen VPB-Bauherrenberater, sollten sich zu diesen Baustellenkontrollen zusammenschließen.

Die beiden neuen VPB-Ratgeber „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ sowie „Kaufen beim Bauträger – Wohnen in der City“ können Interessierte kostenlos als pdf-Datei von der VPB-Website herunterladen. Den VPB-Ratgeber „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ finden Sie hier - https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Bautraegervertrag.pdf und den Ratgeber "Kaufen beim Bauträger – Wohnen in der City“ hier - https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Kaufen-beim-Bautraeger.pdf.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V. (VPB)

14.05.2020

Hausbaunews

Visign for Style 22 eröffnet neue ...

Mit der „Visign for Style 22“ setzt Viega neue Maßstäbe für die ästhetische Badgestaltung. Die WC-Betätigungsplatte ist in einem außergewöhnlich breiten Spektrum von dreizehn Farben und ...

Sonnenschutz im Wintergarten: ...

Ein Wintergarten ist für viele Hausbesitzer das absolute Highlight des Eigenheims. Er erweitert den Wohnraum direkt ins Grüne, fängt das natürliche Tageslicht optimal ein und schafft selbst an ...

Frage: Wie viel Haus kann ich mir ...

Die Preise für Neubauten sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – durch höhere Baukosten und Zinsen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für preisbewusste Käuferinnen und Käufer, den ...

Magazin für kleine Wohnformen

Tiny Houses, Modulhäuser und andere Kleinwohnformen bieten neue Möglichkeiten, Wohnraum anders zu denken und zu gestalten. Das Jahresmagazin Kleiner Wohnen 2026/2027 informiert über aktuelle ...

Pfusch am Bau – wie private Bauherren ...

Klagen über Pfusch am Bau hört man häufig und dies nicht ohne Grund. Denn einen mangelfreien Bau gibt es praktisch nicht. Die Häufigkeit der Mängel variiert mit der Qualität der Planung. Die ...

LED-Beleuchtung im Fertighaus: Warum ...

Beim Fertighaus fällt ein großer Teil der Elektroplanung an einem einzigen Tag: dem Bemusterungstermin. Was dort nicht auf dem Plan steht, wird später teuer oder gar nicht mehr möglich, weil die ...

Musterhäuser

LifeStyle 14.02 S

Preis ab
124.999 €
Fläche
120,00 m²
SOLUTION 242 V3

Preis ab
608.007 €
Fläche
229,86 m²
Bungalow 195

Preis
auf Anfrage
Fläche
195,37 m²
Haas O 130 A

Preis ab
202.000 €
Fläche
137,74 m²
Doppelhaus Aura 125

Preis ab
265.500 €
Fläche
125,13 m²
Blankenhorn 143

Preis ab
257.400 €
Fläche
143,00 m²

0