Mit Geothermie Energie- und Wärmewende sichern
Die wichtigste Maßnahme ist eine Anpassung des Degressionsmechanismus und die Beibehaltung des aktuellen Strompreises von 25,2 ct/kWh. Im aktuellen EEG ist eine kalendergesteuerte Degression von fünf Prozent ab 2021 vorgesehen. Dies macht Geothermie-Projekte wegen der gegebenen langen Realisierungszeiten für Unternehmen wirtschaftlich unkalkulierbar und somit deutlich weniger attraktiv. Daher schlägt der BVG stattdessen eine Degression gekoppelt an das Ausbauziel von 100 Megawatt Strom vor, wie sie auch bei anderen Erneuerbaren Energien zum Tragen kommt.
Durch gezielte Fördermechanismen wie beispielsweise einen Flexibilitätszuschlag wie bei Biogas können gleichzeitig EEG-Zuwendungen eingespart werden. Eine Förderung von Projekten, die gleichzeitig Strom und Wärme oder Kälte produzieren würde zusätzlich zur Wärmewende beigetragen. Ein Programm zur Kreditrisikoabsicherung, ähnlich des KfW-Programmes „Fündigkeitsrisiko Tiefe Geothermie“, verkürzt die Projektentwicklungszeiten und senkt die Stromgestehungskosten. Auch der Abbau bürokratischer Hürden, beispielsweise bei Genehmigungsverfahren, sowie zusätzliche Anreize im Bereich Forschung und Technik können maßgeblich zur Verbesserung der Situation der Tiefen Geothermie in Deutschland beitragen.
„Die Geothermie ist bisher die am wenigsten genutzte Erneuerbare Energie, obwohl ihr Potential immens ist“, fasst Dr. Knapek zusammen. „Mit nur wenigen Maßnahmen und Anpassungen des EEGs kann der weitere Ausbau der Tiefen Geothermie gesichert und die Energie- und Wärmewende deutlich vorangetrieben werden.“
10.05.2020
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