Altersvorsorge mit Wohneigentum

Die Bundesregierung plant, die Altersvorsorge demografiefest neu auszugestalten. Die zur Vorbereitung eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ will Ende März Vorschläge zur Stärkung der gesetzlichen, umlagefinanzierten Rentenversicherung vorlegen. Doch ist angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung ohne Zweifel die gesamte Altersvorsorge neu aufzustellen. Dringend notwendig ist daher, parallel die private Vorsorge zu stärken – wie es im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart wurde.
Hierbei kommt die 2002 als so genannte „Riesterrente“ verabschiedete kapitalbasierte Vorsorge in den Blick, die 2008 durch den „Wohn-Riester“ (Eigenheimrentengesetz) ergänzt wurde. „Zur Altersvorsorge zählt das selbstgenutzte Wohneigentum!“ so Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE). „Leider ist hierzu noch nichts Neues zu hören.“ Die Diskussion zur privaten Vorsorge – etwa durch die so genannten „Deutschlandrente“ – konzentriere sich derzeit eher auf Geldvermögen durch Aktienkauf.

„Statt die Menschen in die Schablone eines aktienbasierten Staatsfonds zu drücken, sollte vorrangig das Produkt gefördert werden, was viele kennen und sich wünschen: selbstgenutztes Wohneigentum“, fordert Jost. Bei der in der Öffentlichkeit diskutierten „Deutschlandrente“ sollen Arbeitnehmer automatisch einzahlen – sofern sie nicht aktiv widersprechen. Aber die wenigsten können in zwei private Vorsorgeprodukte einzahlen. Der VWE plädiert dafür, dass sich die Politik nicht auf das isolierte Thema Aktiensparen fixiert, sondern eine moderate Weiterentwicklung der Riester-Rente als Standardprodukt verfolgt.

In diesem Zusammenhang soll an einer verbesserten Ausgestaltung der Eigenheimrente gearbeitet werden, gerade in Zeiten, in denen Wohnen immer teurer wird. „Mit Eigenheim oder Wohnungseigentum ist vielen Menschen besser geholfen. Sie leben in jüngeren Jahren schon mit ihrer Familie darin, können es altersgerecht gestalten und genießen mietfreies Wohnen im Rentenalter“, fasst Präsident Jost zusammen.

Das System der Altersvorsorge bestehend aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge muss zusammengedacht werden. Daher ist bereits bei der Reform der gesetzlichen Rente an eine angemessene, moderne und für die Verbraucher leistbare Privatvorsorge zu denken. "Selbstgenutztes Wohneigentum muss auf dem Maßnahmenkatalog weit vorne stehen“, fordert VWE-Präsident Manfred Jost.

Quelle: Verband Wohneigentum e. V.

07.05.2020

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