VPB: Der Teufel steckt oft im Detail

Bauverträge müssen vieles regeln, oft bis ins Detail. Das klappt nicht immer. Bauherren sollten deshalb genau hinsehen, was sie unterschreiben, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Ein Beispiel ist das Licht am Hauseingang. Es ist unentbehrlich für die Sicherheit. Ist in der Baubeschreibung die Rede von einem „Bewegungsmelder mit Dämmerungsfunktion zum Einschalten der Hauseingangsleuchte“, sollten Bauherren genau klären, wo die Leuchte sitzt: Innen oder außen? Und der Bewegungsmelder? Eigentlich scheint klar: Alle Bauteile sollten außen sitzen, um richtig zu funktionieren. Was aber, wenn die Baufirma das anders versteht und Leuchte oder Bewegungsmelder innen montiert? Den scheinbar absurden Fall legten Bauherren dem „Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung" vor. Er beschäftigt sich im Auftrag des VPB seit 2017 als offiziell anerkannte Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden in solchen Fällen. Das Schlichtungsverfahren ist eine Möglichkeit für Bauherren, ihr Recht einzufordern, wenn die Kommunikation mit der Baufirma stockt. Nervenschonender ist es, den Bauvertrag vor der Unterschrift mit dem unabhängigen Sachverständigen durchzusprechen und irreführende Formulierungen zu präzisieren. 

Quelle: Verband Privater Bauherren e. V. (VPB)

12.04.2020

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