Interessen von Mietern und Eigentümern gleichermaßen gewahrt

Auf Drängen der Bayerischen Staatsregierung ist es gelungen, bei der Reform der Grundsteuer eine Länderöffnungsklausel zu erreichen. „Auf Anfrage des Eigenheimerverbandes Bayern e.V. hat uns die Bayerische Staatkanzlei zugesagt, dass der Freistaat Bayern von dieser Möglichkeit umfassend Gebrauch machen und eine praxisgerechte, leicht vollziehbare Einfachgrundsteuer einführen wird.
Weiterhin wurde dem Verband versprochen, dass die Grundsteuer sich in Bayern zukünftig nach physikalischen Größen wie Grundstücks – und Wohnfläche bestimmen und damit wesentlich von der Bundesgrundsteuer abweichen soll“, so fasst Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Bayern e.V. erleichtert die Antwort der Staatskanzlei zusammen. Der Verzicht auf den Wertbezug ist in den Augen des Eigenheimerverbandes Bayern ein entscheidender Vorteil, da ansonsten aufgrund der starken Wertsteigerungen der vergangenen Jahre auf die Bürger eine massive Erhöhung der Grundsteuerbelastung zugekommen wäre. Nach aktueller Rechtslage profitieren von dieser Vorgehensweise Eigentümer und Mieter gleichermaßen, da die Grundsteuer grundsätzlich zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt. „Wir freuen uns, dass Bayern hier eine Vorreiterrolle einnimmt und beherzt eine Regelung im Interesse der Eigenheimbesitzer in Angriff nimmt“, ergänzt Kuhn. Der Präsident des Eigenheimerverbandes ist auch zufrieden mit der Zusage der Staatsregierung, die Neuregelung aufkommensneutral zu gestalten. Kuhn, der gleichzeitig Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland ist, fordert auch von den anderen Bundesländern, die Reform der Grundsteuer nicht zu missbrauchen, Hauseigentümer stärker finanziell zu belasten, um Haushaltslöcher zu stopfen.

Quelle: Eigenheimerverband Bayern e. V.

05.03.2020

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