Das Haus auf sicheren Grund setzen
Grundlage für die Qualitätsvorgaben an GÜF-Unternehmen sind die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 518. Jeder Keller wird hiernach auf die individuellen Anforderungen des Grundstücks und der Architektur des Hauses hin zugeschnitten und meist aus wasserundurchlässigem WU-Beton gefertigt. Die Baufamilie wird von der Erteilung des Auftrags bis zur Übergabe des Kellers persönlich betreut und erhält auf Wunsch eine Fertigstellungsgarantie. „Die Garantie stellt sicher, dass das Projekt ‚Eigenheim‘ nicht schon in der Phase zwischen Tiefbau und Hausbau aus dem vorgesehenen Zeitplan gerät“, erklärt Allmann. Diese Servicequalität sei für die meisten Baufamilien ebenso wichtig wie die Einhaltung technischer Qualitätsanforderungen an ihr Untergeschoss.
Aus technischer Sicht geben die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 518 unter anderem eine garantierte Maßhaltigkeit und das verbindliche Erstellen von Fertigungs- und Montageplänen sowie von Vorgaben zu allen bautechnischen Erfordernissen und zur Qualität der Ausführung vor. Diese fundierte Bauplanung sei für eine hochwertige Ausführung jedes einzelnen Bauvorhabens unabdingbar, betont der GÜF-Experte. Außerdem verpflichten sich die qualitätsgeprüften Kellerhersteller zur engen Zusammenarbeit mit dem Haushersteller, damit Schnittstellenlösungen das gesamte Projekt für die Baufamilie effizienter und einfacher gestalten. „Für einen reibungslosen Ablauf ist auch die Baustellenbesichtigung vor Baubeginn sowie das Empfehlen und Einleiten vorbereitender Baumaßnahmen und Gutachterleistungen obligatorisch, damit schließlich die Montage der industriell vorgefertigten Kellerwände und -decken – wenn diese die Baustelle erst einmal erreicht haben – zügig und reibungslos vonstattengeht“, so Allmann. Ein geologisches Gutachten vom Fachmann sei heute für jedes Baugrundstück notwendig, um Unwägbarkeiten wie einen möglicherweise notwendigen Bodenaustausch schon vor Baubeginn von vorneherein auszuschließen.
Schließlich verpflichten sich die GÜF-Unternehmen zu einer umfangreichen Eigenüberwachung, die jährlich von einer unabhängigen, externen Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert wird. Im Rahmen einer Überwachung machen sich die Güteprüfer ein Bild von der Kellerproduktion im Werk und von der Kellermontage auf der Baustelle. „Eine Überwachung ohne aufgedeckte Mängel ist die Grundlage dafür, dass ein Unternehmen auch weiterhin das RAL-Gütezeichen ‚Fertigkeller‘ tragen und damit werben darf – so können sich Baufamilien bei der Entscheidung für ein qualitätsgeprüftes Untergeschoss auch wirklich sicher sein, das richtige Fundament für ihr Eigenheim gewählt zu haben“, schließt Allmann. GÜF/FT
11.10.2018
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