Ohne Häkchen keine Werbung!

Ob für Sonderangebote, Kundenrabatte oder neue Produkte: Werbemails können ein Postfach schnell zumüllen. Besonders ärgerlich und auch rechtswidrig ist es, wenn die Werbung ungefragt im Postfach landet und Verbraucher nicht wissen, wie das Unternehmen an ihre Daten gekommen ist. Wegen unerwünschter Werbung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gerichtlich gegen die Buchhandlung Thalia Bücher GmbH (LG Hagen / Az 21 O 35/18) und die Werkstattkette A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG (OLG Nürnberg / Az. 3 U 104/18) vor.
Eigentlich wollte Herr S. bei der Thalia Bücher GmbH nur ein Buch bestellen. Weil er kein Interesse an anderen Angeboten hatte, widersprach er der Zusendung von Werbung per Mail. Umso erstaunter war er, als zwei Tage später eine Werbemail von Thalia in seinem Postfach landete. Auch auf den nächsten Widerspruch gegen die Werbung reagierte Thalia nur mit weiterer digitaler Werbepost. Mit der unerwünschten Werbung steht der große Buchhändler nicht alleine da. So erhielt eine andere Verbraucherin diverse Werbe-Mails von der A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG, obwohl sie ihre Zustimmung dazu nicht gegeben hatte. Die Verbraucher wandten sich wegen der Werbebelästigung an die Verbraucherzentrale.

Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt solche Vorfälle. „Viele Unternehmen scheinen Grenzen auszutesten, wie weit sie bei den Werbemails gehen können und missachten dabei mitunter die rechtlichen Vorgaben.“ weiß er. „Liegen der Verbraucherzentrale Beschwerden vor, kann sie gegen die Firmen vorgehen, so wie in den geschilderten Fällen. Beide Male ging der Fall vor Gericht, nachdem die Firmen sich weigerten eine Unterlassungserklärung abzugeben. Beide Male entschied dieses im Sinne der Verbraucher. Sollten die Unternehmen dagegen verstoßen und weiterhin ungefragt Werbemails verschicken, kann die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe einfordern.

Unklar bleibt bei Werbemails allerdings oft, woher die Unternehmen die Daten von Verbrauchern haben und welche Informationen ihnen – außer der E-Mail-Adresse – noch vorliegen. Hier bietet die neue Datenschutzgrundverordnung den Verbrauchern weitergehende Möglichkeiten als bisher. „Unternehmen müssen Verbrauchern auf Anfrage nun präziser, transparenter und verständlicher darüber informieren, welche Daten sie von ihnen besitzen und woher sie diese haben,“ so Buttler. Betroffene können sich bei Fragen an die Verbraucherzentrale wenden und ihren Fall auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz melden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

30.09.2018

Hausbaunews

Leitfaden für eine energieeffiziente ...

Unter dem Motto „Renovierung? Machen Sie keine halben Sachen!“ zeigt der Raumklimaspezialist Zehnder in einer umfassenden Aufklärungskampagne, welche enorme Bedeutung die Wohnungslüftung im ...

Generator leihen: Flexible Energie für ...

Eine zuverlässige Stromversorgung ist für viele Unternehmen unverzichtbar – sei es auf Baustellen, bei Veranstaltungen, in der Industrie oder in der Notstromversorgung. Doch nicht jeder ...

Bezahlbarer Neubau trifft innovative ...

Heinz von Heiden GmbH Massivhäuser (HvH), einer der größten und erfolgreichsten Massivhaushersteller Deutschlands, und der schwedische Wärmepumpenhersteller Qvantum Industries AB gehen eine ...

Vorsicht, Einbruchgefahr: Jeder zehnte ...

Millionen Haushalte in Deutschland könnten weniger sicher sein als bislang angenommen: Neue Daten zeigen, dass fast 10 % der Deutschen noch einen Schlüssel zu ihrer vorherigen Wohnung ...

Biogastarife verteuern Heizkosten um ...

Die Regierungsfraktionen haben ihre Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gasheizungen mit einem Biomethananteil von mindestens 10 Prozent ...

Lamellendächer für Terrassen : Die ...

Wer sich für Lamellendächer für Terrassen entscheidet, sollte auf erfahrene Fachbetriebe setzen. Eine professionelle Planung, hochwertige Materialien und eine saubere Montage sind entscheidend ...

Musterhäuser

Haus Prümmer

Preis ab
418.000 €
Fläche
195,00 m²
Meins-E-136

Preis
auf Anfrage
Fläche
136,19 m²
Althoff

Preis ab
460.000 €
Fläche
184,30 m²
VarioFamily 178

Preis
auf Anfrage
Fläche
168,00 m²
Jubiläumshaus CityLife ...

Preis ab
368.650 €
Fläche
160,12 m²
SUNSHINE 125 V5

Preis ab
334.922 €
Fläche
124,69 m²

0