Ohne Häkchen keine Werbung!

Ob für Sonderangebote, Kundenrabatte oder neue Produkte: Werbemails können ein Postfach schnell zumüllen. Besonders ärgerlich und auch rechtswidrig ist es, wenn die Werbung ungefragt im Postfach landet und Verbraucher nicht wissen, wie das Unternehmen an ihre Daten gekommen ist. Wegen unerwünschter Werbung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gerichtlich gegen die Buchhandlung Thalia Bücher GmbH (LG Hagen / Az 21 O 35/18) und die Werkstattkette A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG (OLG Nürnberg / Az. 3 U 104/18) vor.
Eigentlich wollte Herr S. bei der Thalia Bücher GmbH nur ein Buch bestellen. Weil er kein Interesse an anderen Angeboten hatte, widersprach er der Zusendung von Werbung per Mail. Umso erstaunter war er, als zwei Tage später eine Werbemail von Thalia in seinem Postfach landete. Auch auf den nächsten Widerspruch gegen die Werbung reagierte Thalia nur mit weiterer digitaler Werbepost. Mit der unerwünschten Werbung steht der große Buchhändler nicht alleine da. So erhielt eine andere Verbraucherin diverse Werbe-Mails von der A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG, obwohl sie ihre Zustimmung dazu nicht gegeben hatte. Die Verbraucher wandten sich wegen der Werbebelästigung an die Verbraucherzentrale.

Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt solche Vorfälle. „Viele Unternehmen scheinen Grenzen auszutesten, wie weit sie bei den Werbemails gehen können und missachten dabei mitunter die rechtlichen Vorgaben.“ weiß er. „Liegen der Verbraucherzentrale Beschwerden vor, kann sie gegen die Firmen vorgehen, so wie in den geschilderten Fällen. Beide Male ging der Fall vor Gericht, nachdem die Firmen sich weigerten eine Unterlassungserklärung abzugeben. Beide Male entschied dieses im Sinne der Verbraucher. Sollten die Unternehmen dagegen verstoßen und weiterhin ungefragt Werbemails verschicken, kann die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe einfordern.

Unklar bleibt bei Werbemails allerdings oft, woher die Unternehmen die Daten von Verbrauchern haben und welche Informationen ihnen – außer der E-Mail-Adresse – noch vorliegen. Hier bietet die neue Datenschutzgrundverordnung den Verbrauchern weitergehende Möglichkeiten als bisher. „Unternehmen müssen Verbrauchern auf Anfrage nun präziser, transparenter und verständlicher darüber informieren, welche Daten sie von ihnen besitzen und woher sie diese haben,“ so Buttler. Betroffene können sich bei Fragen an die Verbraucherzentrale wenden und ihren Fall auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz melden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

30.09.2018

Hausbaunews

Die besten Lüftungssysteme für ...

Fertighäuser erfüllen alle wichtigen Kriterien für den energieeffizienten Hausbau. Auch das Belüftungssystem spielt eine wichtige Rolle. Zwar lassen sich Fertighäuser mit Terrasse, Glastüren ...

Kommt die Trendwende auf dem ...

2025 war für viele Bau- und Kaufinteressierte das Jahr des Realismus: realistische Erwartungen und sachliche Bewertungen statt Luftschlösser. Jetzt deutet viel auf eine Trendwende hin. Der ...

Wohnungs- und Häusermarkt in ...

Der Immobilienmarkt in Ostdeutschland befindet sich spürbar in Bewegung. Wohnungssuchende profitieren derzeit von einer erhöhten Angebotsdichte: Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wohnungs- und ...

Die letzten Meter zum eigenen Fertighaus

Nach monatelanger Bauzeit rückt der Einzug ins neue Fertighaus endlich in greifbare Nähe. Die Aufregung steigt, doch gerade jetzt ist besondere Sorgfalt gefragt. Die finale Bauphase erfordert ...

Haas Fertigbau erhält TOP 100 Siegel

Der Lohn für herausragende Innovationskraft. Die Haas Fertigbau GmbH ist mit dem TOP 100 Siegel 2026 ausgezeichnet worden. Damit gehört das Unternehmen zu den innovativsten Mittelständlern ...

Prognose: Bauzinsen und ...

Wer bisher im Jahr 2025 eine Immobilie finanzierte, bekam es mit stabilen Zinsen und leicht steigenden Objektpreisen zu tun. Doch was bringt 2026? Mit welchen Bauzinsen und Immobilienpreisen müssen ...

Musterhäuser

VarioClassic 116

Preis
auf Anfrage
Fläche
116,00 m²
VarioCity 148

Preis
auf Anfrage
Fläche
145,00 m²
Edition S 239

Preis ab
493.057 €
Fläche
239,07 m²
LifeStyle 14.04 W

Preis ab
145.999 €
Fläche
135,00 m²
Koblenz (Musterhaus)

Preis
auf Anfrage
Fläche
181,00 m²
Tendline S1

Preis
auf Anfrage
Fläche
173,12 m²

0