Ohne Häkchen keine Werbung!

Ob für Sonderangebote, Kundenrabatte oder neue Produkte: Werbemails können ein Postfach schnell zumüllen. Besonders ärgerlich und auch rechtswidrig ist es, wenn die Werbung ungefragt im Postfach landet und Verbraucher nicht wissen, wie das Unternehmen an ihre Daten gekommen ist. Wegen unerwünschter Werbung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gerichtlich gegen die Buchhandlung Thalia Bücher GmbH (LG Hagen / Az 21 O 35/18) und die Werkstattkette A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG (OLG Nürnberg / Az. 3 U 104/18) vor.
Eigentlich wollte Herr S. bei der Thalia Bücher GmbH nur ein Buch bestellen. Weil er kein Interesse an anderen Angeboten hatte, widersprach er der Zusendung von Werbung per Mail. Umso erstaunter war er, als zwei Tage später eine Werbemail von Thalia in seinem Postfach landete. Auch auf den nächsten Widerspruch gegen die Werbung reagierte Thalia nur mit weiterer digitaler Werbepost. Mit der unerwünschten Werbung steht der große Buchhändler nicht alleine da. So erhielt eine andere Verbraucherin diverse Werbe-Mails von der A.T.U. Auto-Teile-Unger GmbH & Co.KG, obwohl sie ihre Zustimmung dazu nicht gegeben hatte. Die Verbraucher wandten sich wegen der Werbebelästigung an die Verbraucherzentrale.

Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt solche Vorfälle. „Viele Unternehmen scheinen Grenzen auszutesten, wie weit sie bei den Werbemails gehen können und missachten dabei mitunter die rechtlichen Vorgaben.“ weiß er. „Liegen der Verbraucherzentrale Beschwerden vor, kann sie gegen die Firmen vorgehen, so wie in den geschilderten Fällen. Beide Male ging der Fall vor Gericht, nachdem die Firmen sich weigerten eine Unterlassungserklärung abzugeben. Beide Male entschied dieses im Sinne der Verbraucher. Sollten die Unternehmen dagegen verstoßen und weiterhin ungefragt Werbemails verschicken, kann die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe einfordern.

Unklar bleibt bei Werbemails allerdings oft, woher die Unternehmen die Daten von Verbrauchern haben und welche Informationen ihnen – außer der E-Mail-Adresse – noch vorliegen. Hier bietet die neue Datenschutzgrundverordnung den Verbrauchern weitergehende Möglichkeiten als bisher. „Unternehmen müssen Verbrauchern auf Anfrage nun präziser, transparenter und verständlicher darüber informieren, welche Daten sie von ihnen besitzen und woher sie diese haben,“ so Buttler. Betroffene können sich bei Fragen an die Verbraucherzentrale wenden und ihren Fall auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz melden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

30.09.2018

Hausbaunews

Schutzfolien und Klebereste nach der ...

Kurz nach der Übergabe eines neu gebauten Hauses stehen frisch eingebaute Fenster oft noch voller Baustaub, Mörtelspritzer und Reste der Schutzfolie. Wer jetzt zum ersten Mal putzt, merkt schnell: ...

Wärmepumpe beim Hausbau: Welches ...

Wer aktuell ein Haus baut oder eine bestehende Immobilie saniert, kommt an der Frage nach dem passenden Heizsystem kaum vorbei. Wärmepumpen gelten inzwischen als Standardlösung für die ...

Ladestation für E-Autos: 4 Fragen, die ...

Immer mehr Autofahrer in Deutschland steigen auf Elektrofahrzeuge um. Daher steigt aktuell die Nachfrage nach privaten E-Auto-Ladestationen für Zuhause. Laut aktuellen Daten von Google Trends sind ...

Tipps zum Schutz von Holzböden

Sie sind der Inbegriff für gemütliches Wohnen: Holzböden im Eigenheim, als Parkett oder als Dielen verlegt. Um die elegante Schönheit des natürlichen Materials zu bewahren, sollte es ...

Schon in der Bauphase lüften, um ...

Feuchtigkeit in Wohnräumen kann Tauwasser und Schimmel verursachen. „In gedämmten Gebäuden tritt das Problem üblicherweise zwar weniger akut auf, da die Oberflächentemperaturen der thermischen ...

Live-Tag: Fingerhut Haus öffnet die ...

Wie entsteht ein Fertighaus – von der ersten Planung bis zur Produktion und Ausstattung? Antworten darauf gibt Fingerhut Haus beim Live-Tag am 19. September 2026 in Neunkhausen. Von 9.30 bis 15.00 ...

Musterhäuser

Faber

Preis ab
520.000 €
Fläche
216,10 m²
Dreamline-E-140 E4

Preis
auf Anfrage
Fläche
153,82 m²
Haas MH Hirschaid 151

Preis ab
355.000 €
Fläche
150,38 m²
FamilyStyle 26.01 S

Preis ab
184.999 €
Fläche
232,00 m²
Daume

Preis ab
430.000 €
Fläche
170,00 m²
Homestory 799

Preis ab
400.000 €
Fläche
412,00 m²

0