Anbieterwechsel: Raus aus dem alten Stromvertrag

80 Prozent der deutschen Haushalte werden laut Bundesnetzagentur noch immer von ihrem Grundversorger beliefert – insgesamt ein Drittel im verhältnismäßig teuren Basistarif. Nur jeder fünfte Haushalt hingegen bezieht Strom von einem anderen Unternehmen. Dabei zahlen Verbraucher, die sich noch nie um einen Anbieterwechsel gekümmert haben, durchschnittlich 369 Euro mehr im Jahr. Wie Verbraucher aus ihrem teuren Stromvertrag kommen, zeigt das Vergleichsportal TopTarif.
Grundversorgung jederzeit kündbar

Verbraucher, die noch nie ihren Stromvertrag gewechselt haben, können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – so regelt es Paragraph 20 der Stromgrundversorgungsverordnung. Doch es ist gar nicht notwendig, selbst zu kündigen, denn das übernimmt der neue Stromanbieter für die Verbraucher.

Derzeit kosten 4.000 Kilowattstunden Strom im Grundversorgungstarif durchschnittlich 1.199 Euro im Jahr, der günstigste verfügbare Tarif hingegen nur 830 Euro – eine Differenz von jährlich 369 Euro. Je nach Region und Höhe des Verbrauchs haben Verbraucher also ein deutliches Sparpotenzial. Sie sollten beim neuen Tarif vor allem auf kurze Vertragslaufzeiten, kurze Kündigungsfristen sowie auf eine Preisgarantie achten. Anbieter-Bewertungen dienen zusätzlich als Orientierung.

Sonderverträge haben unterschiedliche Laufzeiten

Verbraucher, die bereits in einem anderen Tarif sind – also entweder in einem Sondertarif des Grundversorgers oder bei einem anderen Anbieter – haben einen sogenannten Sondervertrag. Hier gelten die Kündigungsfristen, die im Vertrag festgehalten wurden. Viele der günstigen Anbieter haben beispielsweise eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Verbraucher sollten daher unbedingt die Wechselfristen beachten, denn sonst kann es sein, dass sich Verträge um weitere 12 Monate verlängern.

Sonderkündigung: Preiserhöhungen und Änderungen der Vertragsbedingungen

Immer dann, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Darauf müssen die Anbieter laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch transparent und verständlich hinweisen und außerdem über die Rücktrittsrechte informieren. Gleiches gilt für Preiserhöhungen oder -senkungen, die Anbieter mindestens sechs Wochen vorher ankündigen müssen. In der Regel sind die Verträge dann fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündbar.

Beim Umzug in den Vertrag schauen

Auch bei einem Umzug räumen viele Versorger ein Sonderkündigungsrecht ein. Ob eine entsprechende Umzugsklausel vorhanden ist, steht in den Vertragsdetails. Einige Versorger unterscheiden allerdings zwischen einem Umzug innerhalb und außerhalb des Netzgebietes. Bietet der alte Versorger auch im neuen Wohngebiet Strom an, bestehen einige Versorger auf die Erfüllung des Vertrags.

Quelle: toptarif.de

13.08.2015

Hausbaunews

Die besten Lüftungssysteme für ...

Fertighäuser erfüllen alle wichtigen Kriterien für den energieeffizienten Hausbau. Auch das Belüftungssystem spielt eine wichtige Rolle. Zwar lassen sich Fertighäuser mit Terrasse, Glastüren ...

Kommt die Trendwende auf dem ...

2025 war für viele Bau- und Kaufinteressierte das Jahr des Realismus: realistische Erwartungen und sachliche Bewertungen statt Luftschlösser. Jetzt deutet viel auf eine Trendwende hin. Der ...

Wohnungs- und Häusermarkt in ...

Der Immobilienmarkt in Ostdeutschland befindet sich spürbar in Bewegung. Wohnungssuchende profitieren derzeit von einer erhöhten Angebotsdichte: Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wohnungs- und ...

Die letzten Meter zum eigenen Fertighaus

Nach monatelanger Bauzeit rückt der Einzug ins neue Fertighaus endlich in greifbare Nähe. Die Aufregung steigt, doch gerade jetzt ist besondere Sorgfalt gefragt. Die finale Bauphase erfordert ...

Haas Fertigbau erhält TOP 100 Siegel

Der Lohn für herausragende Innovationskraft. Die Haas Fertigbau GmbH ist mit dem TOP 100 Siegel 2026 ausgezeichnet worden. Damit gehört das Unternehmen zu den innovativsten Mittelständlern ...

Prognose: Bauzinsen und ...

Wer bisher im Jahr 2025 eine Immobilie finanzierte, bekam es mit stabilen Zinsen und leicht steigenden Objektpreisen zu tun. Doch was bringt 2026? Mit welchen Bauzinsen und Immobilienpreisen müssen ...

Musterhäuser

Flair 180 Duo

Preis ab
363.200 €
Fläche
182,25 m²
CONCEPT-M 169 Fellbach

Preis ab
554.687 €
Fläche
192,87 m²
Zell 164

Preis ab
279.000 €
Fläche
164,00 m²
Musterhaus Seegarten

Preis
auf Anfrage
Fläche
148,56 m²
Newline 2

Preis
auf Anfrage
Fläche
119,93 m²
Life 17

Preis
auf Anfrage
Fläche
208,70 m²

0