Anbieterwechsel: Raus aus dem alten Stromvertrag
Verbraucher, die noch nie ihren Stromvertrag gewechselt haben, können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – so regelt es Paragraph 20 der Stromgrundversorgungsverordnung. Doch es ist gar nicht notwendig, selbst zu kündigen, denn das übernimmt der neue Stromanbieter für die Verbraucher.
Derzeit kosten 4.000 Kilowattstunden Strom im Grundversorgungstarif durchschnittlich 1.199 Euro im Jahr, der günstigste verfügbare Tarif hingegen nur 830 Euro – eine Differenz von jährlich 369 Euro. Je nach Region und Höhe des Verbrauchs haben Verbraucher also ein deutliches Sparpotenzial. Sie sollten beim neuen Tarif vor allem auf kurze Vertragslaufzeiten, kurze Kündigungsfristen sowie auf eine Preisgarantie achten. Anbieter-Bewertungen dienen zusätzlich als Orientierung.
Sonderverträge haben unterschiedliche Laufzeiten
Verbraucher, die bereits in einem anderen Tarif sind – also entweder in einem Sondertarif des Grundversorgers oder bei einem anderen Anbieter – haben einen sogenannten Sondervertrag. Hier gelten die Kündigungsfristen, die im Vertrag festgehalten wurden. Viele der günstigen Anbieter haben beispielsweise eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Verbraucher sollten daher unbedingt die Wechselfristen beachten, denn sonst kann es sein, dass sich Verträge um weitere 12 Monate verlängern.
Sonderkündigung: Preiserhöhungen und Änderungen der Vertragsbedingungen
Immer dann, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Darauf müssen die Anbieter laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch transparent und verständlich hinweisen und außerdem über die Rücktrittsrechte informieren. Gleiches gilt für Preiserhöhungen oder -senkungen, die Anbieter mindestens sechs Wochen vorher ankündigen müssen. In der Regel sind die Verträge dann fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündbar.
Beim Umzug in den Vertrag schauen
Auch bei einem Umzug räumen viele Versorger ein Sonderkündigungsrecht ein. Ob eine entsprechende Umzugsklausel vorhanden ist, steht in den Vertragsdetails. Einige Versorger unterscheiden allerdings zwischen einem Umzug innerhalb und außerhalb des Netzgebietes. Bietet der alte Versorger auch im neuen Wohngebiet Strom an, bestehen einige Versorger auf die Erfüllung des Vertrags.
13.08.2015
Hausbaunews
Immobilien im Chiemgau: Warum die ...
Der Chiemgau zählt zu den nachgefragten Immobilienregionen Bayerns, weil er Lebensqualität, Wertstabilität und eine starke emotionale Bindung an die Region miteinander verbindet. Zwischen ...
Sicheres Arbeiten mit einem ...
Schwere Bauteile müssen bei Montagearbeiten oft exakt positioniert werden. Ein Materiallift kann dabei deutlich entlasten. Wenn einige wichtige Regeln beachtet werden, lässt sich auf diese Weise ...
Terrassenböden aus Betonsteinen
Entspannt draußen sitzen und das Leben genießen – für viele Eigenheimbesitzer ist die Terrasse der Lieblingsplatz im Garten. Wichtiges Gestaltungselement ist dabei der Bodenbelag, der bei jedem ...
Mehrgenerationen-Fertighaus: Sicher ...
Das Mehrgenerationenhaus erlebt eine Renaissance: Immer mehr Familien vereinen mehrere Generationen unter einem Dach. Emotionale, praktische und wirtschaftliche Gründe spielen dabei eine ...
Tag der Musterhäuser findet am 26. und ...
Auf Initiative des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF) findet am letzten Wochenende im September auch in diesem Jahr der „Tag der Musterhäuser“ statt. Viele Musterhausausstellungen ...
Familienfreundliche Immobilie in ...
Wer eine familienfreundliche Immobilie in München verkauft, kann den erzielbaren Preis vor allem durch eine realistische Bewertung, eine professionelle Aufbereitung und einen lokal verankerten ...