Steuern und Zuschüsse: Teure Fehler beim Immobilienkauf vermeiden

In diesen Tagen sitzen viele Menschen wieder an ihrer Steuererklärung. Wie in jedem Jahr bietet sich die Chance, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Doch schon beim Immobilienkauf können Bauherren kostspielige Fehler umgehen. Was sie dafür beachten müssen, verrät Sebastian Flaith von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Steuertipp 1: Grundstückskauf und Hausbau voneinander trennen

Wer erst das Grundstück kauft und dann einen gesonderten Vertrag für den Hausbau abschließt, zahlt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Baugrundstücks. Wer mit einem Bauträger baut, muss die Grunderwerbsteuer dagegen für die gesamte Bausumme aufbringen. Aber Achtung: Die Trennung funktioniert nur, wenn der Grundstücksverkäufer und der Bauunternehmer nichts miteinander zu tun haben. Bereits bei einem gemeinsamen Werbeprospekt geht das Finanzamt von einem einheitlichen Vertragswerk aus.

Steuertipp 2: Instandhaltungsrücklage beim Kauf herausrechnen

Ob Haus oder Wohnung: Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie kann es sich lohnen, bewegliche Güter wie die Einbauküche, den gefüllten Heizöltank, die Markise oder das Gartenhaus aus dem Kaufpreis heraus zu rechnen. Denn nur was untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist, unterliegt der Grunderwerbsteuer (FG Köln, AZ 5 K 3894/01). Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung muss der neue Besitzer dem Verkäufer häufig dessen Anteil an der gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage ablösen. Wird diese Summe im Kaufvertrag extra ausgewiesen, unterliegt sie ebenfalls nicht der Grunderwerbsteuer (BFH, AZ II R 20/89).

Steuertipp 3: Denkmalschutz-Status nutzen

Was viele Immobilienkäufer nicht wissen: Wer ein denkmalgeschütztes Haus erwirbt und selbst nutzt, profitiert von hohen Sonderabschreibungen für den Erhalt. Erteilt die Denkmalschutzbehörde die Genehmigung zu Baumaßnahmen, können hierfür zehn Jahre lang je neun Prozent der Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden. Im Klartext: 90 Prozent der Restaurierungskosten sind absetzbar.

Steuertipp 4: Handwerkerrechnungen einreichen

Ob Maler, Elektriker oder Fliesenleger: Die Arbeitsleistung für handwerkliche Tätigkeiten (Reparatur, Renovierung oder Modernisierung an bestehenden Gebäuden oder im Garten) oder Reinigungsarbeiten kann bis zu einer Höhe von 6.000 Euro eingereicht werden, der Steuerzahler erhält maximal 20 Prozent bzw. 1.200 Euro zurück. Voraussetzung: Die Arbeitsstunden sind separat in der Rechnung aufgeführt und es wurde per Überweisung bezahlt.

Steuertipp 5: Wohn-Riester-Beiträge geltend machen

Die Aufwendungen für den Wohn-Riester können ebenfalls in der Steuererklärung bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich geltend gemacht werden (Anlage AV). Denn Wohn-Riester-Mittel können nicht nur für den Kauf, sondern auch für Umschuldungen oder altersgerechten Umbau verwendet werden.

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

30.03.2015

Hausbaunews

Wärmepumpe beim Hausbau: Welches ...

Wer aktuell ein Haus baut oder eine bestehende Immobilie saniert, kommt an der Frage nach dem passenden Heizsystem kaum vorbei. Wärmepumpen gelten inzwischen als Standardlösung für die ...

Ladestation für E-Autos: 4 Fragen, die ...

Immer mehr Autofahrer in Deutschland steigen auf Elektrofahrzeuge um. Daher steigt aktuell die Nachfrage nach privaten E-Auto-Ladestationen für Zuhause. Laut aktuellen Daten von Google Trends sind ...

Tipps zum Schutz von Holzböden

Sie sind der Inbegriff für gemütliches Wohnen: Holzböden im Eigenheim, als Parkett oder als Dielen verlegt. Um die elegante Schönheit des natürlichen Materials zu bewahren, sollte es ...

Schon in der Bauphase lüften, um ...

Feuchtigkeit in Wohnräumen kann Tauwasser und Schimmel verursachen. „In gedämmten Gebäuden tritt das Problem üblicherweise zwar weniger akut auf, da die Oberflächentemperaturen der thermischen ...

Live-Tag: Fingerhut Haus öffnet die ...

Wie entsteht ein Fertighaus – von der ersten Planung bis zur Produktion und Ausstattung? Antworten darauf gibt Fingerhut Haus beim Live-Tag am 19. September 2026 in Neunkhausen. Von 9.30 bis 15.00 ...

Fertigbau: Kurze Bauzeit zahlt sich aus

Der Traum von den eigenen vier Wänden soll Wirklichkeit werden. Sorgen bereitet vielen Bauherren jedoch die Ungewissheit über die zeitliche Dauer und die exakte Höhe der Kosten. Hier bietet der ...

Musterhäuser

Haas FH 43

Preis ab
183.000 €
Fläche
42,84 m²
Ausstellungshaus ...

Preis ab
430.000 €
Fläche
136,00 m²
Solitaire ...

Preis ab
471.819 €
Fläche
180,00 m²
Haas Z 159 C

Preis ab
297.000 €
Fläche
160,14 m²
Haas D 114 B

Preis ab
290.000 €
Fläche
146,70 m²
Glasgow

Preis ab
328.300 €
Fläche
123,00 m²

0