Steuern und Zuschüsse: Teure Fehler beim Immobilienkauf vermeiden

In diesen Tagen sitzen viele Menschen wieder an ihrer Steuererklärung. Wie in jedem Jahr bietet sich die Chance, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Doch schon beim Immobilienkauf können Bauherren kostspielige Fehler umgehen. Was sie dafür beachten müssen, verrät Sebastian Flaith von der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Steuertipp 1: Grundstückskauf und Hausbau voneinander trennen

Wer erst das Grundstück kauft und dann einen gesonderten Vertrag für den Hausbau abschließt, zahlt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Baugrundstücks. Wer mit einem Bauträger baut, muss die Grunderwerbsteuer dagegen für die gesamte Bausumme aufbringen. Aber Achtung: Die Trennung funktioniert nur, wenn der Grundstücksverkäufer und der Bauunternehmer nichts miteinander zu tun haben. Bereits bei einem gemeinsamen Werbeprospekt geht das Finanzamt von einem einheitlichen Vertragswerk aus.

Steuertipp 2: Instandhaltungsrücklage beim Kauf herausrechnen

Ob Haus oder Wohnung: Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie kann es sich lohnen, bewegliche Güter wie die Einbauküche, den gefüllten Heizöltank, die Markise oder das Gartenhaus aus dem Kaufpreis heraus zu rechnen. Denn nur was untrennbar mit dem Gebäude verbunden ist, unterliegt der Grunderwerbsteuer (FG Köln, AZ 5 K 3894/01). Beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung muss der neue Besitzer dem Verkäufer häufig dessen Anteil an der gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage ablösen. Wird diese Summe im Kaufvertrag extra ausgewiesen, unterliegt sie ebenfalls nicht der Grunderwerbsteuer (BFH, AZ II R 20/89).

Steuertipp 3: Denkmalschutz-Status nutzen

Was viele Immobilienkäufer nicht wissen: Wer ein denkmalgeschütztes Haus erwirbt und selbst nutzt, profitiert von hohen Sonderabschreibungen für den Erhalt. Erteilt die Denkmalschutzbehörde die Genehmigung zu Baumaßnahmen, können hierfür zehn Jahre lang je neun Prozent der Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden. Im Klartext: 90 Prozent der Restaurierungskosten sind absetzbar.

Steuertipp 4: Handwerkerrechnungen einreichen

Ob Maler, Elektriker oder Fliesenleger: Die Arbeitsleistung für handwerkliche Tätigkeiten (Reparatur, Renovierung oder Modernisierung an bestehenden Gebäuden oder im Garten) oder Reinigungsarbeiten kann bis zu einer Höhe von 6.000 Euro eingereicht werden, der Steuerzahler erhält maximal 20 Prozent bzw. 1.200 Euro zurück. Voraussetzung: Die Arbeitsstunden sind separat in der Rechnung aufgeführt und es wurde per Überweisung bezahlt.

Steuertipp 5: Wohn-Riester-Beiträge geltend machen

Die Aufwendungen für den Wohn-Riester können ebenfalls in der Steuererklärung bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro jährlich geltend gemacht werden (Anlage AV). Denn Wohn-Riester-Mittel können nicht nur für den Kauf, sondern auch für Umschuldungen oder altersgerechten Umbau verwendet werden.

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

30.03.2015

Hausbaunews

Wellness im eigenen Garten: Was bei der ...

Beim Bau eines Fertighauses konzentriert man sich zunächst auf Grundriss, Fassade und Innenausstattung. Der Garten fristet dagegen oft ein Schattendasein, trotz seiner späteren Bedeutung für die ...

Visign for Style 22 eröffnet neue ...

Mit der „Visign for Style 22“ setzt Viega neue Maßstäbe für die ästhetische Badgestaltung. Die WC-Betätigungsplatte ist in einem außergewöhnlich breiten Spektrum von dreizehn Farben und drei ...

Sonnenschutz im Wintergarten: ...

Ein Wintergarten ist für viele Hausbesitzer das absolute Highlight des Eigenheims. Er erweitert den Wohnraum direkt ins Grüne, fängt das natürliche Tageslicht optimal ein und schafft selbst an kühlen ...

Frage: Wie viel Haus kann ich mir ...

Die Preise für Neubauten sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen – durch höhere Baukosten und Zinsen. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für preisbewusste Käuferinnen und Käufer, den Wunsch nach ...

Magazin für kleine Wohnformen

Tiny Houses, Modulhäuser und andere Kleinwohnformen bieten neue Möglichkeiten, Wohnraum anders zu denken und zu gestalten. Das Jahresmagazin Kleiner Wohnen 2026/2027 informiert über aktuelle ...

Pfusch am Bau – wie private Bauherren ...

Klagen über Pfusch am Bau hört man häufig und dies nicht ohne Grund. Denn einen mangelfreien Bau gibt es praktisch nicht. Die Häufigkeit der Mängel variiert mit der Qualität der Planung. Die meisten ...

Musterhäuser

NEO 311 MH Wuppertal

Preis
auf Anfrage
Fläche
157,00 m²
Poschmann

Preis ab
370.000 €
Fläche
137,70 m²
VarioCorner 156

Preis
auf Anfrage
Fläche
156,00 m²
Edition S 239

Preis ab
493.057 €
Fläche
239,07 m²
Life Oberrot

Preis ab
357.000 €
Fläche
152,00 m²
CONCEPT-M 169 Fellbach

Preis ab
554.687 €
Fläche
192,87 m²

0